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Gerechtigkeit in Ausnahmefällen

Ein Gespräch mit Magdalena Benavente Larios, Mitglied der Berliner Härtefallkommission

Von Frederika Haug

Nicht viele BerlinerInnen wissen von der Existenz der Härtefallkomission. Gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz können sich Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig bzw. nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels sind an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle bitten. Sozusagen die „letzte Chance“ für abgewiesene Asylantragstellende und alle anderen, denen das Aufenthaltsrecht keinen Aufenthaltstitel gewährt.

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Vom 9. – 11. September 2015 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin der bereits 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen mit über 350 Teilnehmenden aus verschiedensten Disziplinen statt, den das LSI Berlin ausgerichtet hat.  Im Rahmen dieses Kongresses erhielten Studierende der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin die Möglichkeit, Veranstaltungen zu besuchen und über ihre Eindrücke aus einer studentischen Perspektive zu berichten. Eine Auswahl dieser studentischen Sicht auf interdisziplinäre Rechtsforschung stellen wir hier vor.

Dazu gehören nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Menschen, die seit Jahren in Deutschland wohnen, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder einen Visumswechsel beantragen möchten, dem nicht stattgegeben wird. Wichtigste Voraussetzung: „dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen“, so schreibt es die Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Führt man sich nun die Schicksale derer vor Augen, die vor Krieg, Verfolgung, Gewalt und Repression flüchten und auf der Suche nach Demokratie, Sicherheit und Schutz unser Land erreichen, hört sich das nach einer leicht zu nehmenden Hürde an.

Doch ist sie das? Wie genau sieht die Arbeit dieser Kommission aus, wie funktioniert sie und wie vielen Anträgen wird letztendlich stattgegeben? Die Rechts- und Sozialwissenschaftlerin Magdalena Benavente Larios ist Mitglied des Migrationsrates und der Härtefallkommission (HFK). Dieses Gremium setzt sich außerdem aus sechs anderen VertreterInnen der Kirchen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrates, der Senatsfrauenverwaltung sowie dem Integrationsbeauftragten zusammen. Antragstellende wenden sich an eines der Mitglieder, das sie darüber berät, ob es sich um einen Härtefall handelt. Bei positiver Bewertung wird der Fall der Kommission vorgelegt; einmal monatlich werden die zahlreichen Fälle alle einzeln in gemeinsamer Sitzung diskutiert. Wenn nach Auffassung von mindestens zwei Drittel der Mitglieder ein Härtefall vorliegt, empfiehlt die HFK dem Innensenator, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG zu erteilen. Der Innensenator allein entscheidet, ob er die Empfehlung annimmt oder ablehnt, ob der/die Antragstellende bleiben darf oder das Land verlassen muss. Soweit, so gut, so die offizielle Vorgehensweise.

Was vielen nicht bekannt ist, davon erzählt Magdalena Benavente Larios beim dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen in einer Session zum Migrationsrecht. Zum Beispiel, dass die Härtefallkommission ursprünglich keine Idee des Staates war, sondern schon lange vor der offiziellen Einberufung seit den 1990er Jahren existierte. Die damals bundesweit erste HFK erhielt erst 2005 ihre rechtliche Grundlage in Form des §23a. Nach dessen Einführung sei die Kommission jedoch zunächst als „Hintertür“ für AsylantInnen, und MigrantInnen, die das Aufenthaltsrecht „umgehen“ wollen kritisiert worden, berichtet Benavente Larios und ihre Arbeit deshalb auf fünf Jahre begrenzt. Nach und nach aber etablierte sich die Berliner HFK und wurde für die Verwaltung so unverzichtbar, dass auch in vielen anderen Bundesländern eine solche Kommission eingerichtet wurde. All diese Härtefallkommissionen bedeuten für viele Menschen die letzte Möglichkeit auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Gerechtigkeit schaffen, wo sie im Verfahren vielleicht zu kurz gekommen ist – so scheint die Idee. Eigentlich eine sehr löbliche. Doch Benavente Larios ist nicht positiv gestimmt. Im Gespräch nach ihrem Vortrag werden die vielen Schwachstellen sichtbar, die die Arbeit der Kommission erschweren. Hauptschwachpunkt, so Benavente Larios, sei die Organisation der Entscheidungsfindung. Zum einen werde die Zivilgesellschaft in Form von besagten VertreterInnen mit eingebracht, ihr ein Mitspracherecht gegeben für Fälle, „in denen das Aufenthaltsrecht sich selbst den Weg sperrt“. Zum anderen liege die letztliche Entscheidung bei dem Senator, einer Person, die, wie sie sagt, „von einer politischen Richtlinie geleitet ist“. Und er muss diese nicht begründen. Die Kommission, die sich über Monate bzw. Jahre mit den Fällen auseinander gesetzt hat, die Betroffenen beraten und sich ihrer angenommen hat, erhält lediglich ein Schreiben, das den positiven oder negativen Ausgang der Entscheidung verkündet und über den weiteren Weg des Hilfesuchenden entscheidet. Von Transparenz sei da keine Spur mehr.

Während zu Beginn der Kommissionsarbeit noch 90% aller Fälle positiv entschieden wurden, pendelte sich im Laufe der Jahre eine Quote von 70-80% ein. In den vergangenen zehn Jahren hätten die Innensenatoren (bisher immer nur Männer) Berlins 1.232 Härtefälle positiv aufgegriffen und damit insgesamt 2.802 Personen ein Bleiberecht erteilt, so die Sprecherin der HFK, Monika Herrmann anlässlich des Jubiläums des zehnjährigen Bestehens. Seit dem letzten Senatorenwechsel seien jedoch nur noch 30% der von der Kommission vorgeschlagenen Härtefälle vom Senator als solches eingestuft worden – ganz ohne Begründung.

Fragt man Magdalena Benavente Larios nach ihrer Begründung, so nennt sie die politische Linie im Aufenthalts- und Asylbereich und deren Gesetze (AufenthG und AsylG), die ihrer Meinung nach zu starr und unliberal seien. Die Aufteilung der Flüchtlinge in schutzbedürftige Kriegsflüchtlinge und nicht-schutzbedürftige Wirtschaftsflüchtlinge verkenne die Realität, ebenso wie die Abstufung in sogenannte sichere Herkunftsländer verkenne, dass es auch dort Minderheiten gibt, die keinen Schutz genießen. „Für sie sind diese Länder keine sicheren Länder“, unterstreicht Benavente Larios. Stark vertreten darunter seien Sinti und Roma, von denen offiziell bekannt sei, dass sie überdurchschnittlich häufig Opfer von struktureller Diskriminierung und Rassismus sind und keinen Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung haben. Das Ergebnis dieser problematischen Verallgemeinerung: „Es wird nicht mehr genau geguckt, wer her kommen will und wer bleiben darf.“

Die harte politische Linie wirke sich auch auf die Arbeitsweise der Kommission aus: Während früher noch Zeit war, die Fälle gründlich zu bearbeiten, wurde die Verfahrenszeit inzwischen für solche, die aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen auf wenige Tage verkürzt. Für Benavente Larios verfehlt die Kommission dadurch ihre Funktion. Außerdem werde dieses eigentlich für Ausnahmefälle eingerichtete Organ von Fällen überschwemmt. Grund dafür: Die Tücken des Aufenthaltsgesetzes. Auf legalem Wege sei die Einreise z.B. nur hochqualifizierten BewerberInnen möglich. Ein Visumswechsel, wie von einem Touristenvisum auf ein Arbeitsvisum, sei nur möglich, wenn der/diejenige erneut aus- und wieder einreise. Obwohl für die Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung (zeitweise) ein absolutes Arbeitsverbot gelte, erhielten sie nur wenig Geld von staatlicher Seite, das häufig zudem gekürzt werde. Auch Regelungen, die scheinbar in die richtige Richtung gehen würden, wie bsp. der neueingeführte § 25b AufenthG mit einer Möglichkeit zur Aufenthaltsberechtigung für Geduldete nach acht Jahren Aufenthalt, hätten einen Haken: diese acht Jahre müssen „ununterbrochen“ sein, d.h. es dürfe keine einzige Lücke geben.

Für Benavente Larios sei eine Reform in eine liberale Richtung dringend notwendig: Legale Wege ermöglichen, Familienzusammenführungen erleichtern und das Gesetz nicht nur auf „geradlinige“ Biographien zuschneiden usw. Damit verbunden sei für sie außerdem die Folge, dass dadurch weniger Fälle durch diesen „Fremdkörper der ganzen Verwaltung“ entschieden werden müssten. Die Einrichtung der Härtefallkommission zeigt eine für unser rechtsstaatlich orientiertes System eigentlich ungewöhnliche Tatsache auf: Staat und Gesellschaft sind sich einig, dass das aktuelle Ausländerrecht zu Ergebnissen führt, die bei strikter Anwendung der Gesetze subjektiv als ungerecht empfunden werden. Die dahinter unbeantwortete Frage: Wie stehen Recht und Gerechtigkeit zueinander? Wer kann das bewerten? Ist eine Kommission, oder ein/e InnensenatorIn in der ausreichend demokratisch legitimierten Position, den Maßstab zu setzen, an dem Gerechtigkeit und Humanität gemessen wird?

Auf der anderen Seite orientiert sich die Kommission möglicherweise auch zu sehr an allgemeinen Kriterien für den Aufenthalt. Neben vollständiger Sicherung des Lebensunterhalts wird Straflosigkeit gefordert, auch Gesundheit spielt eine Rolle. Aber geht es nicht gerade um Härtefälle, wo genau das vielleicht nicht mehr gegeben sein kann, aus humanitären oder moralischen Gründen ein Aufenthalt aber trotzdem gerechtfertigt wäre?

Einige Tücken weise auch die Arbeit innerhalb der Kommission auf. Benavente Larios konnte beobachten, dass zum Beispiel die Kategorie Mann-Frau in den Diskussionen um die Härtefalleigenschaft einer Person oft eine entscheidende Rolle spielt. Eine Mutter, die ohne Kinder eingereist ist? Prinzipiell merkwürdig. Sofort werde die Frage nach dem „Warum?“ gestellt, die bei einem Vater meist ausbleibt. Wiederum sei die Situation eines Mannes wirklich ernst, wenn er bei der Beratung geweint habe.

Die geschlechtsspezifischen Fragen sind Benavente Larios besonders wichtig, schließlich promoviert sie gerade am Lehrstuhl von Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des BVerfG, an der Humboldt-Universität zu der Frage, ob die Eintragung des Geschlechts in das Personenstandsregister sinnvoll ist. Sie plädiert für ein geschlechterunabhängiges Denken: „Warum braucht ein Rechtssystem, das angeblich gleiche Rechte für alle Menschen garantiert eine Eintragung [in Geschlecht]? Um doch Menschen zu sortieren?“ Mit den Situationen der Flüchtlinge kann sie sich gut identifizieren, denn sie kommt aus Guatemala und ist zu Zeiten des Bürgerkriegs aufgewachsen. Auch für sie waren Leichen auf den Straßen Alltag; nie wird sie vergessen, wie sie auf dem Schulweg einmal dachte, bei dem toten Menschen vor ihren Füßen handele es sich um ihren Vater.

Diese Schreckenszeit hat sie geprägt und so begann sie mit dem Motiv, ihr Heimatland zu verstehen und gegen Ungerechtigkeiten tätig werden zu können, Jura zu studieren. Nach ihrem Abschluss (Diplom in Jura und Soziologie) arbeitete sie an der Vorbereitung des Strafprozesses zur Aufklärung der Verbrechen im Bürgerkrieg mit, interviewte die ZeugInnen und Opfer und erstellte deren Akten. Der Prozess gegen den damaligen Präsidenten Ríos Montt sei von besonderer Wichtigkeit gewesen, denn es sei in der Geschichte Lateinamerikas das erste Mal, dass ein Präsident in seinem eigenen Land angeklagt werde. Doch als auch höhere Armeebeamte verhört wurden und schließlich der Präsident selbst aussagen musste, gerieten die MitarbeiterInnen unter Druck. „Das hat vielen nicht gepasst“, sagt Benavente Larios und als es gefährlich wurde, entschloss sie sich, das Land zu verlassen und nach Deutschland zu gehen. Der Prozess wurde später wiederaufgenommen, zog sich letztendlich über zehn Jahre hin und endete letztes Jahr in der Verurteilung Montts.

Wie wichtig es ist, die politische Situation in den Ländern, aus denen die Menschen flüchten zu verbessern, hat sie selbst erfahren und sieht deshalb noch viel Handlungsbedarf für die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Nur durch eine liberalere Migrations- und Asylpolitik könne die Realität und die komplexen Biographien der Menschen, die um unsere Hilfe bitten, erfasst werden. Die Arbeit der Härtefallkommission jedenfalls würde sich durch ein solches Konzept wieder auf das konzentrieren können, was ihre eigentliche Aufgabe ist: Rechtsschutz und Gerechtigkeit in Ausnahmefällen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (19. November 2015). Gerechtigkeit in Ausnahmefällen. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvvu


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