Strategische Prozessführung als demokratischer Akt

von Jelena von Achenbach (Gießen), Tim Wihl (Berlin)

Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin

Selten wird bisher in der anschwellenden Diskussion über strategische Prozessführung (Rechtsmobilisierung, strategic litigation) die Frage aufgeworfen, ob diese Praxis demokratisch sei. Klageverfahren etwa gegen Racial Profiling oder andere diskriminierende Praktiken, sei es von staatlicher, sei es von privater Seite, haben in aller Regel einen individualrechtlichen Ansatzpunkt. Das deutsche Recht lässt auch überwiegend bisher keine Formen genuin kollektiver Rechtsmobilisierung zu. Die Doktrin der Klagebefugnis – als “standing doctrine” in den USA schon lange umstritten – steht der Geltendmachung „objektiver“ Gemeinwohlziele durch Einzelne vorderhand entgegen. Diese normative Beschränkung des Zugangs zu Gerichten wird standardmäßig mit demokratietheoretischen Argumenten begründet: Gerichte dienten allein der Aufarbeitung vergangener, individualisierbarer Sachverhalte. Allgemein und für die Zukunft zu regeln, sei in der Demokratie Aufgabe des Gesetzgebers.

Damit wird die „Kernaufgabe“ von Gerichten zwar zutreffend umrissen. Allerdings scheint das zugrunde liegende Demokratieverständnis zu eng. Der Wille der Mehrheit – wie er sich im Parlament erst bildet – verfügt über die Legitimation des egalitären Verfahrens. Aber die Legitimationsprinzipien, die der Gesellschaftsvertrag begründet, erschöpfen sich nicht darin und fordern – so wird hier vertreten – weitere Aspekte der Legitimation: vor allem, angesichts der Mehrheit die einzelne Person und ihre Stimme, ihren Anspruch auf Anerkennung von Individualität nicht aus dem Blick zu verlieren. Diese Legitimationsprinzipien sind komplementär, begründen aber zugleich unhintergehbare Spannungen, auch in der institutionellen Form der Demokratie. Dieser legitimationstheoretischen Herausforderung, die strategische Prozessführung sichtbar vergegenwärtigt, ist der Beitrag gewidmet.

Zentrale Referenz ist dabei Pierre Rosanvallons umfassende Theorie der zeitgenössischen Demokratien. Sie reflektiert die Komplementaritäts- und Spannungsverhältnisse zwischen dem “peuple électoral” (Wahlvolk), dem “peuple social” (Gesellschaftsvolk) und dem “peuple-principe” (ideelles Volk) in der Demokratie im Begriff der „reflexiven Demokratie“: Der Legitimationsstrang, für den das ideelle Volk der Verfassunggebung steht, erheischt erst durch eine reflexive Demokratie Beachtung gegenüber der Gesetzgebung und dem exekutiven Handeln des Staates oder auch machtvollen privaten Akteuren. Die reflexive Demokratie (re-)aktualisiert – insbesondere durch eine institutionelle Dezentrierung und Aufgliederung demokratischen Handelns – kontinuierlich die Prinzipien der demokratischen Legitimation; dies jedoch ohne je einen spannungsfreien Zustand des stabilen Ausgleichs zwischen Legitimationsprinzipien und demokratischen Handlungsformen zu begründen.

Ein Instrument der reflexiven Demokratie par excellence ist die juristische Klage. Die Rechtsform der Klage ist nicht bloß ein spezifisch kapitalistischer Akt der Beförderung öffentlicher Belange durch private Interessenverfolgung (T. Sheplyakova). Sie ist eine demokratische Notwendigkeit. Insoweit sie die Einzelnen zur Artikulation des Geltungsanspruchs gleicher Freiheit berechtigt, antwortet die Klage nämlich institutionell auf die für die Demokratie konstitutive Malaise des Widerspruchs von Mehrheitsherrschaft und strikter demokratischer Gleichheitsforderung. Das gilt nicht allein für Verfassungs- oder Grundrechtsklagen im engen Sinne. Große Teile der Gesetzgebung sind nichts anderes als eine Ausgestaltung oder Konkretisierung individueller Rechte. Ebenso wie der Gesetzgebungsprozess können also auch einfachrechtliche Klagen die legitimatorischen Grundlagen der Rechtsordnung aktualisieren.

Der Beitrag zeigt in dieser Rekonstruktion, dass gerade strategische Klagen – in einem kriterial wohl definierten, von der Verfolgung von „special interests“ unterschiedenen Sinne – eine reflexive Leistung im Sinne einer Aktualisierung demokratischer Prinzipien erbringen können. Er reflektiert dabei aber auch, dass die Verfahrensweisen gerichtlichen Entscheidens die demokratische Leistungsfähigkeit dieser Form des politischen Handelns bestimmen und umgrenzen und legitimatorische Spannungen begründen.



Diesen Blogbeitrag zitieren
BAR Administrator (2017, 3. April). Strategische Prozessführung als demokratischer Akt. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/lvwp

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