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Abstracts
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- Nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems in Ostdeutschland lag eine der ersten Prioritäten des Gesetzgebers in der Restrukturierung der Eigentumsrechte. Hierbei stehen drei Prozesse gleichberechtigt nebeneinander: Die Restitution enteigneten Eigentums, die Privatisierung staatlicher Unternehmen und die Reprivatisierung genossenschaftlicher Unternehmen. Sie lassen sich darüber hinaus unter den Begriffen der Kontinuität, Gerechtigkeit und Effizienz drei politischen Zielsetzungen im Transformationsprozess zuordnen.
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- Das Thema Altersdiskriminierung ist im Vergleich zur Geschlechterdiskriminierung oder Rassendiskriminierung verhältnismäßig lange unbeachtet geblieben. Dies gilt zumindest für Umfang und Tragweite der Problematik. Dabei hat sich früh schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung angedeutet, dass unsere Gesellschaft in absehbarer Zeit in bisher unbekanntem Maße altern wird und dies Folgeprobleme, nicht nur ökonomischer Art, nach sich ziehen wird. Zu diesem Zweck soll in dem Tagungsbeitrag versucht werden, das Problem der statistisch bedingten Altersdiskriminierung herauszuarbeiten, interdisziplinäre Forschungsansätze fruchtbar zu machen und zu (juristischen) Schlussfolgerungen zu kommen.
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- How does the way we think and feel about the world around us affect the existence and administration of the death penalty? What role does capital punishment play in defining our political and cultural identity?
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- Ein Wandel gesellschaftlicher Wirklichkeit im Schnittpunkt „Öffentlich – Privat“ betrifft das Alterssicherungssystem. Eine zukunftsfähige Altersvorsorge ist eines der gesellschaftspolitisch wichtigsten Probleme und nur als komplexer Vorgang in der Perspektive aus Staat, Gesellschaft und Individuum zu erfassen und steuerbar.
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- “Ausgangspunkt des Beitrags ist die Feststellung, dass die Diskussion um die Partizipationsrechte von Kindern an einer wesentlichen Verkürzung leidet: Sie geht davon aus, dass Kinder in erster Linie aufgrund ihres Alters nicht ernst genommen werden. Damit wird Kindheit homogenisiert und weitere soziale Bedingungen wie Geschlecht, Kultur, nationale Herkunft, Gesundheit oder soziale Schicht als prägende Faktoren für Partizipation nicht in die Überlegungen mit einbezogen. Der Beitrag stellt einen möglichen Weg der Erweiterung des Verständnisses der Partizipation von Kindern im rechtlichen Verfahren dar.”
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- “In diesem Vortrag sollen die Antworten der juristischen Praxis auf rechtspluralistische Situationen diskutiert werden. Dazu werde ich zunächst am Beispiel einer Untersuchung der Rechtsprechung zum Khasirecht eine juristische Praxis im Rechtspluralismus aufzeigen. […] Damit bietet sich die Gelegenheit die im indischen Rechtspluralismus vorgefundenen Argumentationsmuster mit den letztlich in allen Rechtsordnungen zu findenden Argumentationen und Auslassungen zu vergleichen und so die Rechtspluralismusforschung mit Rechtstheorie und -dogmatik zu verbinden.”
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- Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechtes kann mit den verbundenen Sanktionen tief in private Bereiche vordringen. Besonders deutlich wird dieser Umstand bei der Inhaftierung. Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Aufbaustudium Kriminologie untersuche ich die Wirkung der Institution Gefängnis auf die Einstellung von jugendlichen Straftätern gegenüber Strafrechtsnormen. Dabei interessiert mich besonders die Wechselbeziehung zwischen Integration in die Insassengemeinschaft und Einstellung zu Strafrechtsnormen.
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- “Die Geschichte des deutschen Waffenrechts – so meine These – läßt sich als Geschichte der Befestigung eben Trennlinie zwischen privatem und kollektiven Waffenbesitz schreiben.”
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- Ein zusammenwachsendes Europa stellt den Juristen vor neue Aufgaben: Insbesondere die enger werdende Verknüpfung grenzüberschreitender Verfahren bedeutet das Einarbeiten in fremde Verfahrens- und Rechtsordnungen. Im Rahmen des Projekts eJustice, einem Forschungsprojekt aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union, wurde Lexecute entwickelt, ein Werkzeug, welches dem Praktiker hilft, sich in fremden juristischen Verfahrensabläufen zurechtzufinden und ihm die zur Bearbeitung notwendigen Informationen an die Hand zu geben.
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- Der Vortrag behandelt ” … die Frage, ob und inwieweit die Öffentlich/Privat-Unterscheidung noch eine verlässliche Kategorie für einen Diskurs darstellt und in welchem Umfang sie einem für den methodischen Zugang unabdingbaren idealtypischen Konzept entspricht, dessen praktische Umsetzung im Deutschland des 19. Jahrhunderts vielleicht begonnen, das gegenwärtig aber angesichts der aktuellen Rechtsentwicklung zugunsten der skizzierten Mischformen suspendiert bzw. revidiert wurde”.
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- ‘Benign neglect’ on the political scene allowed the European Court of Justice (ECJ) to lay the legal groundwork for the European Community (EC). Likewise social scientists have for long ignored the leverage effect of its integrationist case law. Meanwhile the ECJ’s opinions and judgements are thoroughly observed and widely discussed, and the normative concepts of judicial activism and judicial self-restraint figure prominently both in European politics and European studies – and, apparently, within the ECJ. But the debate still lacks a factual account of what is actually meant by ‘integration through law’ beyond the (nation) state and what happens to the judiciary (as the third branch of government) in the so-called turn from government to governance.
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- “Der Kündigungsschutz ist in den letzten Jahren vermehrt in die Kritik geraten. Es wird behauptet, er würde einerseits Neueinstellungen und damit der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entgegenstehen und andererseits zu zeitlich ausufernden und im Ergebnis unberechenbaren Kündigungsschutzprozessen führen. […] Der Kündigungsschutz ist in den letzten Jahren vermehrt in die Kritik geraten. Es wird behauptet, er würde einerseits Neueinstellungen und damit der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entgegenstehen und andererseits zu zeitlich ausufernden und im Ergebnis unberechenbaren Kündigungsschutzprozessen führen.”
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- “In der klassischen Gerichtsrede sind für die Überzeugung des Gegenüber zwei Teile zentral: die narratio und die argumentatio. Auch in der zeitgenössischen juristischen Rhetorik spielen beide, das Erzählen und das Gründe geben und nehmen, als zentrale Methoden der Wissensproduktion im juristischen Verfahren eine große Rolle. […] In diesem Vortrag werde ich das Verhältnis zwischen Narration und Argumentation beschreiben, so wie es sich in einem einzelnen Straffall entwickelt. Der Fall entstammt einem Datenkorpus, das in zwei Feldforschungsphasen in Rechtsanwaltskanzleien aufgebaut wurde. “
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- “Die Einheit des Rechts ist in diesem Modell keine feststehende Entität, sondern eine praktische Hervorbringung auf Rechtsanwendungsebene (vgl. Hiebaum 2004), und die Strukturen des staatlichen Rechts weisen ein nicht zu unterschätzendes und ausbaufähiges Potential auf, die emergenten Normen der Gesellschaftswelt einer rationalen Verarbeitung zugänglich zu machen. Der geplante Beitrag beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus dieser Konstellation für die Rechtssoziologie ergeben.”
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- In der deutschen Rechtswissenschaft gilt die These vom Vorrang der Verfassungsgerichtsbarkeit; im Grunde wird auch die Finalität von Verfassungsgerichtsentscheidungen nicht angezweifelt. Dem Verfassungsgericht fehlen aber bekanntlich die Mittel zur Durchsetzung seiner Entscheidungen, und so es ist immer wieder vorgekommen, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.
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- “Der vorliegende Beitrag behandelt einige Plädoyers russischer Strafprozesse, in denen es um Kinder als Opfer von Gewalthandlungen (Kindesmisshandlung, körperliche Verletzung, Mord u. a.) ging. Aus verschiedenen Gründen wurden die erwähnten Verfahren mit Entlastung der Beschuldigten entschieden. Im Schwerpunkt des Interesses stehen unterschiedliche Auffassungen von der Würde des Kindes und die Auseinandersetzung darüber zwischen den verschiedenen Teilnehmern der gerichtlichen Interaktion.”
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- Unser Beitrag verbindet politik- und rechtswissenschaftliche Untersuchungsansätze im Bereich der Europäischen Implementationsforschung. Die Arbeit soll hierbei aus der gewählten ländervergleichenden und disziplinenübergreifenden Perspektive einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Voraussetzungen für die Europäische Implementationsforschung leisten.
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- Sollen Normen zur Geltung kommen, müssen sie soziale Praxis sein. Alles Soziale aber ist wiederum existentiell mit einer räumlichen Dimension verknüpft. Und obwohl zurzeit der Begriff des „Raumes“ gerade in den Sozialwissenschaften eine Neuentdeckung bzw. eine Renaissance erlebt, werden bis auf äußerst wenige Ausnahmen die engen Bezüge zwischen Recht, Norm und Raum kaum behandelt, und wenn, dann doch zumeist ohne die so wesentlichen Aspekte des alltäglichen Lebens.
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- Der Vortrag will “am Beispiel der Reform des Rechtsberatungsgesetzes unter Federführung des Bundesjustizministeriums Licht in das „Schattenland“ der ministeriellen Normgenese bringen … Welche Kanäle führten während der Arbeit an den Entwürfen in das Ministerium hinein und aus ihm heraus? Wer nutzte sie – wer konnte sie nutzen und z.B. an Anhörungsverfahren, Symposien, Anwalts- oder Juristentagen teilnehmen?”
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- “This paper intends to focus on what can be considered as “law” and “legal order” from a migrants’ point of view. Fieldwork carried out in Europe and Africa explores the social relations of a group of Basaa migrants from Southern Cameroon living in Berlin and having migrated to Europe individually over the past 15 years.”
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- “In der Zeit zunehmender Globalisierung in fast allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, stellt sich die Frage nach der Existenz eines globalen Rechts, das fähig wäre, grenzüberschreitende Transaktionen effektiv zu regeln. […] [In diesem Vortrag] wird der Versuch unternommen, die Generierung und Durchsetzung von autonomen Normen im Rahmen eines sozialen und wirtschaftlichen Netzwerkes zu beschreiben, sowie das Zusammenspiel dieser Normen mit staatlichem Recht in den oben genannten Strukturen zu erklären.”
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- “Unter der Anerkennung des Rechts als einem (relativ wert-)neutralen Steuerungsmittel ermöglicht die Verrechtlichung vormals rein privater Beziehungen die Durchsetzung elementarer und gesellschaftlich konsentierter Werte auch hinter verschlossenen Türen. Theoretisch betrachtet, stellt diese Praxis solange keinen Bruch mit dem liberalen Staatsdenken dar, solange der Privatheitsschutz als Fluchtpunkt erhalten bleibt. Der Schutz einer darüber hinaus gehenden realen Dimension des Privaten bedarf dagegen einer eigenen, belastungsfähigen Begründung, die über psychopathologische Mutmaßungen hinausgeht und die Funktion privater Vertraulichkeit berücksichtigt.”
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- Am 12. Januar 2005 erklärte die bolivianische Regierung, sie werde die an das private Unternehmen Aguas de Illimani (ein Konsortium, an dem mehrheitlich das französische Unternehmen Suez beteiligt ist) erteilte Konzession zur Betreibung des vormals städtischen Wasserversorgungsunternehmens SAMAPA aufkündigen und die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erneut den benachbarten Gemeinden La Paz und El Alto überantworten.
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- In Deutschland herrscht eine strikte Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre, die von wirkungsmächtigen Geschlechtervorstellungen unterlegt ist und von Recht untermauert wird. Besonders deutlich wird diese Trennung an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die starke Elemente einer Steuerung in Richtung des männlichen Ernährermodells enthält. Das Ernährermodell beruht idealtypisch auf einer Hauptverdiener-Zuverdienerin-Ehe, in der die in die private Sphäre verwiesene Arbeit (z.B. Reproduktionsarbeit) zusätzlich von der Ehefrau unentgeltlich geleistet wird. In Deutschland wird dieses männliche Ernährermodell durch eine starke “Ehezentrierung” in der Existenzsicherung konserviert.
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- Thema des Vortrags ist die Vorstellung erster Ergebnisse einer empirisch-explorativen Untersuchung über Religionskonflikte in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
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- Die Trennung zwischen „Öffentlich“ und „Privat“ wird immer brüchiger. Das gilt in besonderer Weise für die klassische Unterscheidung staatlicher und gesellschaftlicher Normen, die der Staat im Umweltschutz seit einigen Jahren bewusst überspielt. Statt auf die traditionellen ordnungsrechtlichen Ge- oder Verbote zu setzen, bemüht er sich immer häufiger alternativ oder flankierend auch um die gezielte Förderung individueller und gesellschaftlicher Normen.
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- Fernsehgerichtsshows, Anwaltsserien sowie Justizfilme in Fernsehen und Kino erreichen ein Massenpublikum. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Wirkung die zahlreichen Gerichtsshows, Anwaltsfilme und Justizdramen auf das Publikum haben. Bislang wurden in Deutschland nur Studierende befragt, die jedoch kaum repräsentativ für das Publikum sein können. Im Mittelpunkt steht eine Auswertung von 1.015 Telefoninterviews, die zwischen April und Juni 2005 im Raum Bochum gesammelt worden sind.
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- This paper focuses on the Ovcara trial before the War Crimes Trial Chamber of the Belgrade District Court, from the point of view of the victims’ families. This trial is the first war crimes trial related to the 3rd Balkan Wars to take place in Serbia. I use two kinds of ethnographical material: first, a description of the Ovcara trial sessions I attended in Belgrade. Additional data consists on interview conducted with Belgrade District Court officials and Human Rights NGO members who monitor the trial. The second set of material consist in interviews conducted both in Belgrade and Zagreb with the victims’ and missing persons’ families, organized into an NGO called “Vukovarske Majke”. A group of 5-7 people come every month from Croatia to Belgrade, to attend the hearings.
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- In der legislativen, exekutiven und judikativen Gestaltung des Vereinswesens spielt die Abgrenzung zwischen dem Öffentlichen und Privaten eine sehr entscheidende Rolle. Staat, Gesellschaft, Vereine und das Individuum stehen in dieser Frage fortwährend miteinander im Dialog, der sich seit dem 19. Jahrhundert bis heute nachvollziehen lässt.
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- Mein Beitrag möchte versuchen mit dem Begriffinstrumentarium Foucaults die Unterscheidung zwischen öffentlich und privat in den Blick zu bekommen.
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- “In meinem ideengeschichtlichen Vortrag möchte ich zeigen, dass die Argumentation für ein right to be let alone zwar in Zusammenhang mit den damals neuen Produktions- und Distributionsmöglichkeiten der Massenmedien zu sehen ist, Warren und Brandeis aber nicht (nur) tagesaktuell argumentieren. Dabei soll zum einen auf die US-amerikanische Rechtstradition, in der das right to be let alone bereits seit 1834 zu finden war (Standler 1997, Moskop et al. 2005), vor allem aber auch auf die klassische Dichotomie von privat / öffentlich der europäischen Aufklärung eingegangen werden.”
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- “Ausgangspunkt [des Vortrags ist] die Annahme, daß durch die Institutionalisierung einer Völkerstrafgerichtsbarkeit ein Paradigmenwechsel im Völkerrecht stattgefunden hat. Aus diesem Grund empfiehlt es sich zunächst, eine Aktualisierung der von der Wirkungsforschung für die Arbeit nationaler Gesetzgeber entwickelten Konzepte angesichts der Herausbildung dieser internationalen Gerichtsbarkeit vorzunehmen.”
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- In dem Vortrag werden Rechtlichkeitskonzepte in der Verfassungsrechtslehre und ihre praktische Bedeutung für die Formulierung von Staatszielen, sozialen Grundrechten oder moralischen Appellen in der Verfassung thematisiert. Im Hintergrund steht die theoretische Frage, was Rechtlichkeit der Verfassung bedeutet und wie sie sich entfaltet. Im institutionellen Zusammenhang verschiedener Rechtspraxen, in dem Recht mit bestimmten Eigenschaften stets aktualisiert wird, werden bislang die Gerichte als Akteure und die Umsetzung von Recht durch Rechtsprechung besonders beachtet. Für das Verfassungsrecht hat sich dies mit der Thematisierung der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts ausgeprägt. Im Gegensatz dazu wird – als zentraler Punkt des Vortrags – vorliegend die Rechtswissenschaft, d.h. vor allem die Verfassungstheorie als Verwirklichungsinstanz des Verfassungsrechts fokussiert.
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- Das in diesem Beitrag behandelte Thema der „bürgernahen Justiz“ steht im Zusammenhang mit der übergeordneten Fragestellung nach der Bedeutung des Rechtes und des juristischen Formalismus in der Rechtspraxis Frankreichs. Die Dissertation, die dem vorliegenden Beitrag zugrunde liegt, analysiert insbesondere die im 20. Jahrhundert zu beobachtenden Veränderungen des rechtlichen Umgangs mit minderen Strafvergehen.
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- Mit einer erweiterten Lesart der politischen Theorie Hannah Arendts versuche ich in meinem Dissertationsprojekt, die systematischen Widersprüche in Arendts zwei Ansätzen zur Urteilskonzeption so zu lösen, dass die urteilstheoretischen und die rechtskritischen Ansätze im Werk Arendts rechtstheoretisch nutzbar werden. Dieser Vortrag geht deshalb im Anschluss an Arendt davon aus, dass eine normative Vorstellung von Gemeinsinn, obwohl er von Verfassungsrechtlern meist als bloße Motivation verstanden wird, unterschwellig in den Urteilen des BVerfG gern in Anspruch genommen wird.
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- Ich stelle Ergebnisse eines Forschungsprojektes zur vergleichenden Geschichte des deutschen und französischen Tarifrechtes vor, das rechtshistorische und sozialhistorische Fragestellungen und Methoden verbindet. Gefragt wird sowohl nach der Entwicklung der juristischen Doktrin, der Rechtsprechung und schließlich der Gesetzgebung zum Tarifvertrag, als auch nach der Weiterentwicklung des „gelebten“, konventionellen Tarifrechtes durch Entstehung, Verfestigung und Ausbreitung von Arbeitskampf-, Verhandlungs- und Tarifpraktiken organisierter und nicht-organisierter Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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- Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin tragen dazu bei, traditionelle Auffassungen menschlicher Fortpflanzung zu verändern. Die Einführung dieser Techniken im Gesundheitswesen erfordert rechtliche Regelungen. Diese Regelungen rekonstruieren teils traditionelle Auffassungen von Familie, Mutterschaft, Vaterschaft, teils verändern sie sie jedoch auch. Während auf der einen Seite genetische Verbindungen wichtiger zu werden scheinen, wie an der Diskussion um das Verbot anonymer Vaterschaftstests ersichtlich ist, zeigt sich gleichzeitig in der Lebenswirklichkeit eine höhere Akzeptanz unterschiedlicher familiärer Lebensformen.
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- In meinem Vortrag will ich die familiengerichtlichen Interventionen im Rahmen der Verfahren zur Regelung des Umgangs nach Trennung und Scheidung diskutieren. Gemeint sind jene (hoch)strittigen Verfahren, die im Familiengericht verhandelt werden müssen, da es den Eltern nicht gelang, auf freiwilliger Basis mit Hilfe des Jugendamtes einvernehmliche Umgangsregelungen zu erarbeiten.
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- Der Stoff „Jud Süß“ hat von Büchern über Filme und Theaterstücke bis hin zu Gerichtsurteilen die verschiedensten Produkte hervorgebracht, die sowohl öffentlich als auch privat wirken. Mit dem Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 7, 198, führte die Geschichte des Joseph Oppenheimer mittelbar sogar zu der Grundsatzentscheidung, dass Grundrechte auch im Privatrecht gelten. Doch worin liegt die Wirkungsmacht; Ist es die Ikonographie der Figur „Jud Süß“, der Stoff oder eine spezielle, durch weitere Personen wie Veit Harlan oder Joseph Goebbels determinierte Entwicklung? Diese Frage soll mit einer Inhaltsanalyse der Filme und Urteile zum Thema „Jud Süß“ nachgegangen werden.
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- “In der Präsentation soll die Verbindung von zwei Diskursen dargestellt werden, die sich auf sozial-räumliche Prozesse beziehen und die beide von sozialer Kontrolle handeln. […] Aus Sicht der Stadtplanung wir hierbei die These entwickelt, dass die Übertragung der Verantwortung für ‚soziale Kontrolle’ an die Bürger dem Bedürfnis nach Segregation ein rationale Handlungslogik zuführt, wobei die Distanzierung von sozialen Problemzonen das Ziel ist.”
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- Mein Beitrag thematisiert die Umsetzung von Gesetzen zur Reglementierung von Prostitution in der konkreten Verwaltungspraxis der öffentlichen Behörden und Ämter (Polizei, Ordnungs-, Gesundheits- und Finanzamt etc.). Im Mittelpunkt steht nicht der Sinngehalt der gesetzlichen Regelungen und lokalen Verordnungen an sich, sondern deren Anwendung bzw. Nichtanwendung, sowie die Nutzung vorhandener Handlungs- und Ermessensspielräume durch die institutionellen Akteure.
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- In den 70er Jahren schien die Soziologie auch an den Juristischen Fakultäten und in der juristischen Ausbildung angekommen. Lautmann titelte damals: “Die Soziologie vor den Toren der Jurisprudenz!”.