Ein Wandel gesellschaftlicher Wirklichkeit im Schnittpunkt „Öffentlich – Privat“ betrifft das Alterssicherungssystem. Eine zukunftsfähige Altersvorsorge ist eines der gesellschaftspolitisch wichtigsten Probleme und nur als komplexer Vorgang in der Perspektive aus Staat, Gesellschaft und Individuum zu erfassen und steuerbar.
Empirisch lässt sich anhand von demographischen und arbeitmarktbezogenen Faktoren eine recht zuverlässige Prognose der zukünftigen gesellschaftlichen Wirklichkeit geben. Gleicht man sie mit den rechtlichen Bedingungen des bestehenden Alterssicherungssystems ab, ergibt sich ein umfassender Reformbedarf für die gesetzliche Rentenversicherung. Auch wenn es gelingt, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Altersvorsorge zu sichern, wird zu- künftig die gesetzliche Rente den Lebensstandard der Verbraucher im Alter nicht mehr allein gewährleisten. Es bedarf daher der Kombination zwischen öffentlicher und privater Altersvorsorge. Die privatrechtlich verfasste Sicherung beruht zunehmend auf der Kombination individueller und betrieblicher Alterssicherung. Die Altersvorsorge erweist sich daher als Gesamtsystem, das aus verschiedenen miteinander verzahnten Einzelsystemen besteht und durch eine Vielzahl von Institutionen und Akteuren sowie Leistungsmerkmalen geprägt ist. Mit der Rentenreform 2001, die die öffentliche Altersvorsorge eingeschränkt hat, werden die Betroffenen zu einer privatautonomen Ergänzung motiviert, der kein reiner Aufgabentransfer vom öffentlichen in das private Recht zugrunde liegt. Der gesellschaftlichen Veränderung soll mit einer Aktivierung und Stärkung der Eigenverantwortung des Individuums begegnet werden. So ist ein Novum im Alterssicherungssystem die staatlich geförderte private kapitalgedeckte Altersvor- sorge auf der Basis von privatem und öffentlichem Recht. Sie markiert einen Paradigmenwechsel, der als Ausgangspunkt notwendiger weiterer Entwicklungen zu begreifen ist.
Das Individuum sieht sich unvermutet und unvorbereitet als Akteur im Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und gesetzlichem Regelungswerk. Eine konzeptionelle Anpassung seiner Rolle an den gesellschaftlichen Wandel muss deshalb eine bisher nicht erforderliche Balance zwischen Vertrauen und Risikobereitschaft herstellen, die ihm als verlässliche Grundlage zur Alterssicherung dient, damit er sein Verhalten rechtzeitig den Turbulenzen seiner Lebensumwelt anpassen und Krisenlagen vermeiden kann. Einen ersten Ausgleich intendieren die innovativen Instrumente der privat-öffentlichen Alters- vorsorge, indem sie durch gesetzliche Zertifizierung als ein öffentliches Element verlässliche Rahmenbedingungen im System des Privatversicherungsrechts setzen. Von diesen Instrumenten wird jedoch bislang nur zögerlich Gebrauch gemacht. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist dies auch auf die Komplexität und geringe Transparenz dieser Vertragswerke zurückzuführen. Fazit ist, dass die private kapitalgedeckte Altersvorsorge eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz erfährt, obgleich sie zur Vermeidung von Altersarmut und zur Sicherung des Lebensstandards im Alter unverzichtbar ist. Einen weiteren Ausgleich intendieren die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge, die mit dem Instrument der Entgeltumwandlung und der Ergänzung durch tarifliche Leistungen einen weiteren Pfeiler im System der künftigen privat-öffentlichen Altersvorsorge umfassen. Anders als bei der individuellen Altersvorsorge ist im kollektiven Privatrecht von Beginn an eine deutlich bessere Resonanz zu beobachten. Die Akteure haben neuartige Kollektivverträge vereinbart und diese Form der Altersvorsorge in verschiedenen Branchen fest etabliert. Die betriebliche Altersvorsorge ist der Teil des Alterssicherungssystem, der die größten Zuwachsraten verzeichnet, während die individuelle Altersvorsorge eher stagniert. Dies soll Anlass eines interdisziplinären Diskurses über den Erfolg des kollektiven Privat- rechts für die Alterssicherung sein. Es sollen die vertrauensbildenden Elemente identifiziert werden, die dem Individuum die Gewähr bieten, Altersvorsorgevermögen aufzubauen und zu sichern. Wie können diese Vorzüge strukturiert und stabilisiert werden? In einem zweiten Schritt soll diskutiert werden, ob und wie diese Erfahrungen auch für eine angemessene Ausgestaltung und Akzeptanz der individualvertraglichen Altersvorsorge nutzbar gemacht werden können.