Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechtes kann mit den verbundenen Sanktionen tief in private Bereiche vordringen. Besonders deutlich wird dieser Umstand bei der Inhaftierung. Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Aufbaustudium Kriminologie untersuche ich die Wirkung der Institution Gefängnis auf die Einstellung von jugendlichen Straftätern gegenüber Strafrechtsnormen. Dabei interessiert mich besonders die Wechselbeziehung zwischen Integration in die Insassengemeinschaft und Einstellung zu Strafrechtsnormen.
Die Situation des Strafvollzuges wurde bereits von Goffman und Sykes in seiner gesellschaftlichen Position beschrieben. In dieser Literatur sind allenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen erörtert. Die Konsequenz ist eine bis heute verallgemeinerte These, dass Insassen des Strafvollzuges erneut rückfällig werden bzw. straffällig wieder in Erscheinung treten. Dies belegte auch die erste kommentierte Rückfallstatistik von Jehle, Heinz und Sutterer.
Nach der ersten bundesweiten Untersuchung von jugendlichen und heranwachsenden Erstinhaftierten stellt sich erneut die Frage, ob die erzieherische Maßnahme des Strafvollzugs und die Integration in die Insassengemeinschaft wirklich Auswirkung auf zukünftig kriminelles Verhalten hat. Als Messzeitpunkte für diese Erhebung wurden subjektive Daten von Insassen zu Beginn- und kurz vor der Entlassung aus der Haft statistisch ausgewertet. Grundlage hierfür bildeten die Daten aus dem Längsschnittprojekt „JUST – Jugend im Strafvollzug. Gefängnis und die Folgen“ des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sollte diese Arbeit die negative Einstellung zu Strafrechtsnomen als Förderung der Integration in die Insassengemeinschaft einer Jugendstrafvollzugseinrichtung festigen und damit die delinquente Einstellung von Erstinhaftierten bestätigen. Die überraschenden Ergebnisse werden hier ausführlich beschrieben, kommentiert und diskutiert. Dieser Vortrag ist Ausschnitt einer Untersuchungsreihe, die im Ganzen den Rahmen sprengen würde.