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Hannken-Illjes, Kati : Mit Gründen erzählen? Argumentation und Narration im Strafverfahren

“In der klassischen Gerichtsrede sind für die Überzeugung des Gegenüber zwei Teile zentral: die narratio und die argumentatio. Auch in der zeitgenössischen juristischen Rhetorik spielen beide, das Erzählen und das Gründe geben und nehmen, als zentrale Methoden der Wissensproduktion im juristischen Verfahren eine große Rolle. […] In diesem Vortrag werde ich das Verhältnis zwischen Narration und Argumentation beschreiben, so wie es sich in einem einzelnen Straffall entwickelt. Der Fall entstammt einem Datenkorpus, das in zwei Feldforschungsphasen in Rechtsanwaltskanzleien aufgebaut wurde.”

In der klassischen Gerichtsrede sind für die Überzeugung des Gegenüber zwei Teile zentral: die narratio und die argumentatio. Auch in der zeitgenössischen juristischen Rhetorik spielen beide, das Erzählen und das Gründe geben und nehmen, als zentrale Methoden der Wissensproduktion im juristischen Verfahren eine große Rolle. Eine Reihe von Arbeiten in der juristischen Rhetorik und der Rechtssoziologie untersuchen Gerichtsverfahren als Narrationen. Der Fall wird als Geschichte verstanden, die im Strafverfahren von den Verfahrensbeteiligten wachgerufen, unterfüttert und erzählt wird; im Strafprozess und insbesondere in der Hauptverhandlung werden konkurrierende Erzählungen miteinander konfrontiert (vgl. u. a. Jackson 1988, White 1989, Bennett 2001). Ebenso ist das Einfordern und Geben von Gründen zentral für jeden Strafprozess. Nicht nur Anträge, Urteile und Berufungen werden begründet, auch in Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen werden Gründe eingefordert und gegeben. Hinzu kommt die Bedeutung der Jurisprudenz für die theoretische Fundierung der Argumentationswissenschaft. Einige der einflussreichsten Arbeiten zur Argumentationstheorie basieren auf einem juristischen Paradigma (vgl. Toulmin 1958, Perelman/ Olbrechts-Tyteca 1969).

Narration und Argumentation werden in der Linguistik häufig als grundsätzlich differente Textsorten betrachtet (vgl. u. a. Gülich/ Hausendorf 2000). In der klassischen Rhetorik hingegen war dieser Unterschied in den Anfängen quasi nicht existent und wurde auch später nicht immer so klar gezogen. Und auch in der zeitgenössischen Rhetoriktheorie werden Narration und Argumentation von einigen AutorInnen als zusammengehörig für den Persuasionsprozess verstanden. So bestimmt Fisher (1987) sein Konzept einer narrativen Rationalität durch das Geben guter Gründe. Wie ist nun das Verhältnis von Argumentation und Narration in Strafprozessen, wie klar lassen sie sich voneinander abgrenzen? Und was folgt aus diesem Verhältnis für die Wahrheitsfindung und ihre Bedingungen?

In diesem Vortrag werde ich das Verhältnis zwischen Narration und Argumentation beschreiben, so wie es sich in einem einzelnen Straffall entwickelt. Der Fall entstammt einem Datenkorpus, das in zwei Feldforschungsphasen in Rechtsanwaltskanzleien aufgebaut wurde. In diesen Feldphasen begleitete ich verschiedene StrafverteidigerInnen bei ihrer Arbeit. Der Fokus lag dabei auf der Entwicklung eines Straffalls und der Frage wie, aus Sicht der Verteidigung, ein Fall vorbereitet wird und in welchem Verhältnis diese Vorbereitung zur „Aufführung“ im Gerichtssaal steht. Eingangs werde ich kurz die verschiedenen Perspektiven auf Strafverfahren aus narrations- und argumentationstheoretischer Sicht erläutern. Einen besonderer Schwerpunkt werde ich hier auf Arbeiten aus der Rhetorik legen. Zweitens, werde ich die Entwicklung eines topos in einem konkreten Strafverfahren in Hinblick auf seine narrative und argumentative Gestaltung analysieren. Auf Basis dieser Analyse werde ich dann diskutieren, inwiefern sich von zwei unterschiedlichen Rationalitäten (narrativer und argumentativer Rationalität) gesprochen werden kann, oder ob Narration und Argumentation nicht interagieren, sie möglicherweise sogar untrennbar miteinander verbunden sind.