“Der vorliegende Beitrag behandelt einige Plädoyers russischer Strafprozesse, in denen es um Kinder als Opfer von Gewalthandlungen (Kindesmisshandlung, körperliche Verletzung, Mord u. a.) ging. Aus verschiedenen Gründen wurden die erwähnten Verfahren mit Entlastung der Beschuldigten entschieden. Im Schwerpunkt des Interesses stehen unterschiedliche Auffassungen von der Würde des Kindes und die Auseinandersetzung darüber zwischen den verschiedenen Teilnehmern der gerichtlichen Interaktion.”
Die im Jahre 1864 reformierte und sich nun an westlichen Prinzipien orientierende russische Justiz brachte die Rechtspflege in Russland auf den Stand europäischer Rechtskultur. Folge der Aufhebung der Leibeigenschaft, schlug die Gerichtsreform nicht nur den Weg von der Autokratie zur Rechtsstaatlichkeit und zur Demokratisierung der Rechte ein, sondern beeinflusste auch die öffentliche Debatte der russischen Intelligenz nicht nur über allgemeine rechtsphilosophische Probleme, sondern bishin über große Justizprozesse und Einzelurteile.
Die vor Gericht frei vorgetragene Rede, die oft den Urteilstenor der Geschworenen direkt bestimmte, wurde in dieser Zeit zum zentralen Instrument der Rechtsfindung und stellte die neuen Rechtswerte zur öffentlichen Diskussion. Die (ungeübten) Geschworenengremien ließen sich unter ihrem Einfluß oft (zu oft?) zu Strafmilderungen und Freisprüchen entscheiden
Oft wurden Kinder und Heranwachsende zum Gegenstand der gerichtlichen Verhandlung. Die neuen russischen Gerichte machten es möglich, dass viele Straftaten an Kindern öffentlich wurden, und warfen somit zum ersten Mal in der russischen Gesellschaft die Frage nach der Person des Kindes und den zu schützenden Rechtsgütern der jungen Menschen auf.
Der vorliegende Beitrag behandelt einige Plädoyers russischer Strafprozesse, in denen es um Kinder als Opfer von Gewalthandlungen (Kindesmisshandlung, körperliche Verletzung, Mord u. a.) ging. Aus verschiedenen Gründen wurden die erwähnten Verfahren mit Entlastung der Beschuldigten entschieden. Im Schwerpunkt des Interesses stehen unterschiedliche Auffassungen von der Würde des Kindes und die Auseinandersetzung darüber zwischen den verschiedenen Teilnehmern der gerichtlichen Interaktion.