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Künzel, Annegret / Maria Wersig, Die Trennung von Öffentlich und Privat in der deutschen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – Implikationen für das Geschlechterverhältnis

In Deutschland herrscht eine strikte Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre, die von wirkungsmächtigen Geschlechtervorstellungen unterlegt ist und von Recht untermauert wird. Besonders deutlich wird diese Trennung an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die starke Elemente einer Steuerung in Richtung des männlichen Ernährermodells enthält. Das Ernährermodell beruht idealtypisch auf einer Hauptverdiener-Zuverdienerin-Ehe, in der die in die private Sphäre verwiesene Arbeit (z.B. Reproduktionsarbeit) zusätzlich von der Ehefrau unentgeltlich geleistet wird. In Deutschland wird dieses männliche Ernährermodell durch eine starke “Ehezentrierung” in der Existenzsicherung konserviert.

Dies geschieht besonders an den Schnittstellen des Unterhaltsrechts zu Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht, auch wenn diese Rechtsgebiete formal geschlechtsneutral erscheinen.
> Da Frauen deutlich schlechter als Männer in die öffentliche Sphäre des Erwerbssystems integriert sind, sind sie in viel stärkerem Maße auf Ehegattenunterhalt undoder subsidiäre Sozialleistungen angewiesen als Männer. Eine eigenständige Existenzsicherung ist für sie schwieriger. An der Schnittstelle von Unterhaltsrecht und Sozialrecht wird das Problem besonders deutlich. Steuerfinanzierte Grundsicherung des Existenzminimums ist nachrangig gegenüber privater Solidarität in Form von Unterhaltsleistungen. In der Grundsicherung des SGB II („Grundsicherung für Arbeitssuchende“) wird diese Form der Trennung zwischen Öffentlich und Privat durch umfassende private Einstandspflichten zwischen PartnerInnen (Anrechnung von PartnerInneneinkommen auf Ebene des Existenzminimums) fortgeschrieben. Der Zugang zu Geldleistungen und erwerbsintegrationsfördernden Dienstleistungen des SGB II erfolgt subsidiär gegenüber der privaten Versorgung durch eine/n Partner/in. Dadurch geraten (überwiegend Frauen) in eine private Abhängigkeit. Die Konstruktion von Weiblichkeit als abhängig und der privaten Sphäre zugehörig wird so fortgesetzt. Diese Form der Subsidiarität lässt ihre Legitimation rechtlich und politisch immer stärker vermissen. In dem Vortrag sollen neben der rechtswissenschaftlichen Analyse und Kritik auch der soziale Wandel in den Einstellungen und Arrangements von Frauen und Männern in Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen eigenständiger Existenzsicherung und ehelicher Unterhaltssolidarität anhand von empirischen Daten aufgezeigt und durch sozialstatistische und ökonomische Aspekte der Unterhaltssituation ergänzt werden.

Der Vortrag beruht auf Ergebnissen aus dem interdisziplinären Forschungsprojekt „Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiaritätsprinzip als Hindernisse für eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung“ unter Leitung von PD Dr. Sabine Berghahn, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. (weitere Informationen unter www.fu-berlin.de/ernaehrermodell)