Thema des Vortrags ist die Vorstellung erster Ergebnisse einer empirisch-explorativen Untersuchung über Religionskonflikte in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
Über die Art, das Ausmaß und die Entwicklung des religionsrechtlichen Konfliktpotentials ist im Hinblick auf die Verfahrensbeteiligten und Streitgegenstände wenig bekannt. Es wird vermutet, dass religiöse Konflikte neben bekannten Fällen, zum Beispiel der sogenannte Koptuchstreit oder Rechtsstreitigkeiten rund um den Bau von Moscheen, auch an weniger prominenten Stellen des öffentlichen Rechts Bedeutung erlangt haben könnten. Methodische Probleme bereitet die Heterogenität des Untersuchungsgegenstands: Religionskonflikte können sich in ganz unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Rechts manifestieren – vom Abgaben- und Beamtenrecht über das Baurecht bis zum Schul- und Friedhofsrecht. Zur Erlangung eines ersten Überblicks über die mögliche Vielfalt religiöser Konflikte wurden Leitfadeninterviews mit Verwaltungsrichtern geführt. Es sollten Hinweise auf typische und atypische religionsrechtliche Konfliktlagen und Verfahrensbeteiligte sowie Konfliktentwicklungen ermittelt werden.