Die Trennung zwischen „Öffentlich“ und „Privat“ wird immer brüchiger. Das gilt in besonderer Weise für die klassische Unterscheidung staatlicher und gesellschaftlicher Normen, die der Staat im Umweltschutz seit einigen Jahren bewusst überspielt. Statt auf die traditionellen ordnungsrechtlichen Ge- oder Verbote zu setzen, bemüht er sich immer häufiger alternativ oder flankierend auch um die gezielte Förderung individueller und gesellschaftlicher Normen.
Durch moderne Marketingkampagnen sollen die Bürger zum gewünschten Verhalten erzogen werden. So wirbt der Staat mit erheblichem Aufwand dafür, dass die Haushalte ihre Abfälle richtig sortieren. Breit angelegte Werbekampagnen fordern zum Wechsel zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf. Und Energiesparappelle wollen die Bürger zum mäßigen Verbrauch fossiler Brennstoffe bewegen.
Dieses Phänomen ist zum einen aus einer steuerungstheoretischen Perspektive von Interesse. Denn leistet Moral überhaupt, was der Staat sich von ihr verspricht? Und wie steht es um die Chancen, die Einstellungen der Bürger wirklich zu verändern? Zum anderen wirft diese Form der Steuerung eine ganze Reihe grundlegender verfassungsrechtlicher und staatsphilosophischer Fragen auf: Hat der Staat ein Mandat zur Erziehung seiner Bürger? Kann er auf sämtliche werbliche Methoden setzten, die die Marketingstrategen entwickeln? Oder geben die Grundrechte dem Menschen vielmehr das Recht, selbst zu entscheiden, was er als gut und richtig erachtet, solange er seinen Rechtspflichten nachkommt? Ist (Sozial-)Moral überhaupt eine Sollensordnung, auf die der Staat zugreifen darf? Und wenn ja: Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an diese Form der Steuerung? Wo liegen die Grenzen der staatlichen Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung?
Der Beitrag bezieht neben der Rechtswissenschaft vor allem Erkenntnisse der Ökonomik und der Sozialpsychologie ein.