Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Monsorno, Armin: Studien zur Gouvernementalität

Mein Beitrag möchte versuchen mit dem Begriffinstrumentarium Foucaults die Unterscheidung zwischen öffentlich und privat in den Blick zu bekommen.

Wie bekannt wehrt sich Foucault gegen eine Machtkonzeption, die auf einen juridisch-philosophischen Diskurs beruht. Die juridisch-philosophische Konzeption der Macht ist beherrscht von der Idee des Souveräns und der Idee der Freiheit des einzelnen Individuums. Im Rahmen dieses Modells wird Macht in Form eines Gesellschaftsvertrages gedacht, der im öffentlichen Raum wirksam ist. Hobbes liefert zu diesem Machtmodell das passende Konzept. Er denkt die Bürger als freie Rechtssubjekte, die jedoch ihre Freiheit dem Souverän abgegeben, um im Gegenzug dazu „in allen vom Gesetz nicht geregelten Gebieten… das zu tun, was sie aufgrund ihrer eigenen Vernunft für das Vorteilhafteste halten“ (Hobbes, Leviathan, S. 165). Damit entwirft Hobbes in seinem „Leviathan“ auch die Grundstruktur des juridisch-philosophischen Diskurses über das Private. Zunächst verweist das Private somit auf eine vorgängiges Bewegung des privare (des Berauben). Das Individuum wird seiner ihm ursprünglich zugedachten Freiheit beraubt. Aber gerade durch diesen Verlust der Freiheit bewahrt sich das Individuum in einem Gebiet, das nicht vom Gesetz geregelt ist, seine Freiheit. Damit entfaltet das Private seine andere Bedeutung von privatio (befreien). Das Private erscheint als befreit vom Gesetz.

Nach dieser etwas schematischen Darstellung der Ursprünge der juridisch-philosophischen Unterscheidung von Privaten und Öffentlichen ist es notwendig die Organisation dieser Begriffe in der heutigen Gesellschaft in den Blick zu bekommen. Dafür eignet sich besonders gut der Begriff der Gouvernementalität von Foucault. Schon die semantische Verbindung von Regieren (gouverner) und Denkweise (mentalité)verweist auf die Besonderheit des Forschungsansatzes. Foucault versucht die Praktiken des Regierens mit einer ihr inhärenten Rationalität zu verbinden. In einem ersten Schritt  zeigt er in seiner Vorlesung von 1978, dass die gängige Vorstellung von Regierung als eine staatlich-politische Regierung und die Konzentration des Begriffs auf Praktiken staatlicher Institutionen die Folge einer signifikanten Verengung seines Bedeutungsfeldes ist. Der Begriff Regieren besaß vielmehr bis zum 18. Jahrhundert vielfältige Bedeutungen, die alle eine zentrale Gemeinsamkeit besaß. Die Regierung meinte immer Führung von Menschen, die von der Regierung des Selbst bis zur Regierung der anderen reichte. Damit wird deutlich, dass unser heutiges Verständnis von Regierung als politische Führung ein besonderer Fall der Regierung der anderen darstellt. Der moderne Staat ist aber nicht auf diesen verengten Regierungsbegriff beschränkt, sondern integriert beide Formen der Regierung. Die Regierung der anderen und des Selbst sind einander nicht äußerlich, sondern konstitutiv aufeinander bezogen. Während jedoch die Regierung der anderen sich von der antiken Polis herleitet und um Recht, Universalität, Öffentlichkeit organisiert ist, steht die Regierung des Selbst in einer christlich-religiösen Tradition. Sie entwickelte sich aus dem christlichen Pastorat, in dem es um die Führung der eigenen oder der fremden Seele geht. Damit wird deutlich wie die Unterscheidung von öffentlich und privat auf zwei unterschiedliche Führungspraktiken zurückgeht. Während das Öffentliche stets um die Regierung der anderen zentriert ist, beherrscht das Private die individualisierende Macht der Regierung des Selbst.

Foucault belässt es jedoch nicht bei dieser Feststellung. In einem zweiten Schritt zeigt er wie der moderne Staat als rechtlich-politische Struktur sich zur Individualisierungs-Matrix einer Regierung des Selbst macht. Dabei dienen Begriffe wie Bevölkerung, Territorium und Sicherheit als Schnittpunkte, in denen sich das öffentliche Interesse mit einem privaten Verlangen verbindet. So dient etwa der Begriff Sicherheit nur aus einer verkürzten Sichtweise zur unmittelbaren Beherrschung oder Unterwerfung der Subjekte, sondern dient vielmehr der Aufrechterhaltung der individuellen Freiheit. Die individuelle Freiheit kann aber nur bewahrt werden, wenn der Gebrauch der Freiheit aufeinander abgestimmt wird. Daher kann die Freiheit des einzelnen nur in dem Maße sichergestellt werden, indem ein klar abgegrenzter Gebrauch der Freiheit gemacht wird. Dazu bedarf es eines Kalküls der Freiheit, eines Mechanismus der Sicherheit, der gewährleistet, dass der Einsatz der Freiheit permanent überwacht werden kann. Damit wird deutlich, dass die Terme öffentlich-privat nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern Teil eines gemeinsames Dispositiv sind, das mit den Begriffen Sicherheit, Territorium und Bevölkerung umschrieben werden kann.