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Nagenborg, Michael: Das right to be let alone als Baustein einer Kultur des Privaten

“In meinem ideengeschichtlichen Vortrag möchte ich zeigen, dass die Argumentation für ein right to be let alone zwar in Zusammenhang mit den damals neuen Produktions- und Distributionsmöglichkeiten der Massenmedien zu sehen ist, Warren und Brandeis aber nicht (nur) tagesaktuell argumentieren. Dabei soll zum einen auf die US-amerikanische Rechtstradition, in der das right to be let alone bereits seit 1834 zu finden war (Standler 1997, Moskop et al. 2005), vor allem aber auch auf die klassische Dichotomie von privat / öffentlich der europäischen Aufklärung eingegangen werden.”
Die 1890 von Samuel D. Warren und Louis D. Brandeis formulierte Auffassung von privacy als right to be let alone wird zwar auch im Bereich der Angewandten Ethik oft zitiert und kritisiert, der Artikel in seiner Gesamtheit jedoch nur selten gewürdigt
.

U.a. werden die folgenden Vorwürfe erhoben:

a) Die Autoren verwechseln Privatheit mit Einsamkeit (Tavani 1999) und ihre Auffassung stehe im Widerspruch zur Grundidee einer offenen Gesellschaft (Brin 1998).

b) Die Autoren hätten dieses spezifische ‚Recht’ erfunden, um die Verbreitung von Klatsch um Warrens Ehefrau zu schützen (Rössler 2001, Geuss 2001).

c) Das right to be let alone sei unter bestimmten massenmedialen Rahmenbedingungen entstanden, weswegen seine Verteidigung in der Gegenwart >wertkonservativ< sei (Kuhlen 2004).

In meinem ideengeschichtlichen Vortrag möchte ich zeigen, dass die Argumentation für ein right to be let alone zwar in Zusammenhang mit den damals neuen Produktions- und Distributionsmöglichkeiten der Massenmedien zu sehen ist, Warren und Brandeis aber nicht (nur) tagesaktuell argumentieren. Dabei soll zum einen auf die US-amerikanische Rechtstradition, in der das right to be let alone bereits seit 1834 zu finden war (Standler 1997, Moskop et al. 2005), vor allem aber auch auf die klassische Dichotomie von privat / öffentlich der europäischen Aufklärung eingegangen werden.

Insbesondere in der Betonung der ganzen Dichotomie von privat / öffentlichen, und der Hinterfragung des Anspruches auf personenbezogene Daten, geht der Aufsatz von Warren und Brandeis weit über gegenwärtige Privatheitskonzeptionen hinaus. In diesem Sinne betrachte ich das right to be alone als wesentlichen Bestandteil einer zeitgemäßen Kultur des Privaten, welche stets auch eine Kultur des Öffentlichen ist (Nagenborg 2005).

Literatur

Brin, David: The transparent society: will technology force us to choose between privacy and freedom? Reading, Mass.: Addison-Wesley 1998.

Geuss, Raymond: Privatheit. Eine Genealogie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2002. (Original 2001)

Kuhlen, Rainer: Informationsethik. Umgang mit Wissen und Informationen in elektronischen Räumen. Konstanz: UVK 2004.

Moskop, John C. u. a.: From Hippocrates to HIPAA: Privacy and Confidentiality in Emergency Medicine – Part I: Conceptual, Moral, and Legal Foundations. In: Annals of Emergency Medicine, Vol. 45 (2005), Nr. 1, S. 53-59.

Nagenborg, Michael: Privatheit auf den Rahmenbedingungen der IuK-Technologien. Ein Beitrag zur Informationsethik. Wiesbaden: VS Verlag 2005. (= Studien zur Wissensordnung; Bd. 3) (i. Dr.)

Rössler, Beate: Der Wert des Privaten. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2001.

Standler, Ronald B.: Privacy Law in the USA. Online-Veröffentlichung: www.rbs2.com/privacy.htm (1997).

Warren, Samuel D., und Louis D. Brandeis, The Right to Privacy. In: Harvard Law Review. Heft Nr. 5, Vol. IV (1890).