Mein Beitrag thematisiert die Umsetzung von Gesetzen zur Reglementierung von Prostitution in der konkreten Verwaltungspraxis der öffentlichen Behörden und Ämter (Polizei, Ordnungs-, Gesundheits- und Finanzamt etc.). Im Mittelpunkt steht nicht der Sinngehalt der gesetzlichen Regelungen und lokalen Verordnungen an sich, sondern deren Anwendung bzw. Nichtanwendung, sowie die Nutzung vorhandener Handlungs- und Ermessensspielräume durch die institutionellen Akteure.
Davon ausgehend, dass die Umsetzung rechtlicher Grundlagen von den individuellen Wahrnehmungs- Denk- und Handlungsschemata der agierenden Rollenträger beeinflusst werden, fokussiere ich das Wissen und Handeln des exekutiven Verwaltungspersonals. Von Interesse sind die den rechtlichen Handlungsmustern zugrundeliegenden ideologischen Voraussetzungen, subjektiven Vorurteile und zeitbedingten Wertungen, die professionellen Orientierungen, aufgabenbezogenen Kategorisierungen und normativ akzentuierten Vorstellungsbilder der gesetzanwendenden Akteure.
Diese wissenssoziologisch ausgerichtete konstruktivistische Forschungsperspektive auf das Recht wurde u. a. von der aktuellen Legal Study „Law´s Dream of common Knowledge“ der amerikanischen Soziologin Mariana Valverde angeregt, welche anhand verschiedener Fallstudien die Diskurse des Rechtswissens in unterschiedlichen Rechtsbereichen erforscht hat.[1] Im Zentrum ihrer Untersuchung stehen vor allem die nichtwissenschaftlichen, inoffiziellen Wissensformationen im Rechtskontext, die lebensweltlichen Wahrheiten, Vorstellungen über Moral, Sitte und öffentliche Ordnung etc. die in und durch die Verfahrensweisen von Rechtsakteuren für die Rechtsadressaten spürbar werden.
Eine Analyse der Rechtspraxis in der Verwaltung bzw. des administrativen Handelns im Bereich Prostitution ist, neben geschlechtsspezifischen- und menschenrechtsorientierten Aspekten, vor allem deshalb von Interesse, weil der Verwaltung bei der Umsetzung des Rechts eine zentrale Steuerungsmacht zukommt und sie eine Schaltstelle zwischen Recht und Gesellschaft darstellt. Darüber hinaus erweist sich die Verwaltung unter empirischer Betrachtung nicht nur als „zielrealisierende“ (rechtsanwendende) sondern auch „zielsuchende“ (rechtsgestaltende) Organisation des Rechts, da das Handeln des Verwaltungspersonals auch Aktivitäten planerischen Entscheidens und rechtliches Mitgestaltens beinhaltet.
Am Beispiel der Rechtspraxis in der Verwaltung von Prostitution lässt sich das komplexe gesellschaftliche Phänomen Recht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen symbolisch-normativen Wissensstrukturen und organisatorisch-rechtlichen Handlungsmustern untersuchen. Interessante empirisch beobachtbare Phänomene beziehen sich auf die Abhängigkeit der Rechtsanwendung von den aktuellen gesellschaftlichen Normen und Werten, sowie den individuellen Überzeugungen der Verwaltungsakteure. Beispielsweise war das Gesetz der gesundheitlichen Zwangsuntersuchungen von Prostituierten lange vor der Veränderung der gesetzlichen Grundlage mit der im neuen Infektionsschutzgesetz eingeführten Freiwilligkeit einem Derogationsprozess unterworfen und in der allgemeinen Rechtspraxis bereits aufgehoben. Zudem sind individuelle Handlungsstrategien zu beobachten, die soziale Akteure zur Ausbalancierung auftretender normenbezogener Konflikte bei der Umsetzung z.B. städtischen Ordnungsrechts entwickeln, oder der (nicht)professionelle den Umgang mit dem vorhandenen Ermessensspielraum bei der Anwendung der 4-Wochen-Frist für Opfer von Menschenhandel, der einer angemessenen Sensibilisierung und voraussetzungsreichen Interpretationsleistung des Verwaltungspersonals bedarf.
Aufgrund der hier angedeuteten Relevanz des professionellen Habitus der Verwaltungsakteure bei der Umsetzung bestehender Gesetze in konkrete Rechtspraktiken sollen im Rahmen des Vortrags die aus erhobenen qualitativen Experteninterviews rekonstruierten und analytisch interpretierten Wahrnehmungsdispositionen und rechtlichen Handlungsmuster in der Verwaltung von Prostitution vorgestellt werden.
[1] Valverde, Marianna (2003). Law´s Dream of common Knowledge. The cultural lives of knowledge. Prinston: University Press. (Mariana Valverde ist Professorin am Zentrum für Kriminologie der Universität in Toronto, wo sie Sozial- und Rechtstheorie lehrt.)