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Wrase, Michael: Quo Vadis? Die Deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch

In den 70er Jahren schien die Soziologie auch an den Juristischen Fakultäten und in der juristischen Ausbildung angekommen. Lautmann titelte damals: “Die Soziologie vor den Toren der Jurisprudenz!”.

Die politischen Reformprozesse setzen damals auch die juristischen Fakultäten unter Druck, ihre Lehre und Forschung gegenüber den Sozialwissen­schaften zu öffnen. Weitreichende Reformkonzepte, die eine Einbindung der Sozial­wissen­schaften in das juristische Studium vorsahen, scheiterten jedoch. Die Rechtssoziologie war und ist ein „Grundlagen­fach” und damit fester Bestandteil der juristischen Ausbildung. Zu mehr hat sie es allerdings nicht gebracht. Um genau zu sein: eine zweistündige Vorlesung im zweiten oder dritten juristischen Semester, die Studierende besuchen müssen, um einen Schein zu erwerben.

In den letzten Jahren nun scheint das Dahindümpeln der Rechts­soziologie zu einer wirklichen Krise zu verschärfen. Die Gründe für diese Krise sind vielfältig. Dabei dürfte die fast zur Erstarrung neigende Einengung des disziplinären Blickfelds eine entscheidende Rolle spielen. Schaut man allerdings genauer hin, findet sich eine große Vielzahl an Forschungsansätzen, die auf der Schnittstelle zwischen Recht und Gesellschaft disziplinübergreifend arbeiten.

Auf der anderen Seite bildet sich eine Farlance einiger junger Rechts­professoren, die – teilweise mit großer rhetorischer Brillianz – auf eine normative Vormachtstellung der Juristen und eine klare Arbeitsteilung gegenüber den Sozialwissenschaften drängen. Stefan Machura hat dieses Konzept einmal so beschrieben: „Juristen fragen – Soziologen antworten“. Eine in der Tat wenig attraktive (und wenig produktive!) Vorstellung.

Eine Neuorientierung der Rechtssoziologie tut also Not, und ich möchte dazu zwei Thesen aufstellen:

  1. Die Rechtssoziologie muss sich zukünftig den unterschiedlichen disziplinären Perspektiven öffnen, die Recht als soziales und kulturelles Phänomen betrachten oder im weitesten Sinne den Zusammenhang zwischen Recht und Gesellschaft untersuchen. In diesem Sinne ist sie als ein transdisziplinäres Projekt zu verstehen.
  2. Die Chancen für ein solch neues rechtssoziologisches Projekt sind heute besser denn je.