Warum und wie „Recht und Gesellschaft lehren“?
Track auf der Tagung “Versprechungen des Rechts“, Berlin 9.-11.9.2015
Von Stefan Machura, Bangor University
Wie können Rechtssoziologie, Kriminologie und verwandte Fächer gelehrt werden? Warum und für wen ist die Recht-und-Gesellschaft-Perspektive wichtig? Diese Fragen beschäftigen die an Recht und Gesellschaft interessierten seit langem. Unter anderem wurde sie auf der Gründungstagung der Vereinigung für Rechtssoziologie behandelt und auch auf Veranstaltungen der DGS-Sektion. Die Idee zu diesem Track kam mir auf einer Tagung der Volkswagen Stiftung in Berlin im Februar 2012. Kontakte zu Kollegen waren rasch geknüpft und der Call for Papers mobilisierte weitere Referenten. Wir haben Angebote von Fachzeitschriften, die Beiträge zu dokumentieren.
Im Ergebnis werden wir zwei international besetzte Panels aufbieten können.
Das erste Panel am frühen Donnerstagnachmittag beginnt mit einem Bericht von Radek Wasilewski aus Polen über konkurrierende Ansprüche eines Theorie- oder Praxisbezugs des Jurastudiums. Ähnliche Diskussionen hatten wir ja auch in Deutschland. Sozialwissenschaftliche Bestandteile können meines Erachtens sowohl zu einer theorie- als auch zu einer praxisbezogenen Ausbildung beitragen. Im Anschluß stellt Anne Gladitz ein Lehrkonzept vor, das auf Kompetenz im Umgang mit Rechtssprache und interkulturelles Verständnis zielt. Für drei Jahre habe ich als External Examiner Prüfungsarbeiten im Fach „German Law“ an einer britischen Hochschule durchgesehen. Es war immer wieder auffällig, wie sehr die Studierenden das deutsche Recht und seine Institutionen mit britischen Begriffen angingen und sich damit teilweise ein Verständnis verstellten. Ulrike Schultz wird ein Gendercurriculum für die Rechtswissenschaften präsentieren, das auch auf die Fortbildung von Juristen zielt. Da ich mittlerweile seit neun Jahren an einer walisischen Universität arbeite, hatte ich Gelegenheit zu beobachten, wie unterschiedlich Genderrollen verstanden werden können. Auf den Punkt gebracht hatte es eine Diskussion, in der eine englische Kollegin „Judge Judy“ aufgrund ihres robusten Auftretens als unfeministisch kritisierte, eine polnische Kollegin und ich uns aber einig waren, dass solches Verhalten (wenn auch nicht bei Gericht) in unseren Kulturen durchaus akzeptiert sei. Mit dem Beitrag „Recht und Gesellschaft lehren in Norwegen und den anderen skandinavischen Ländern“ beschließt Knut Papendorf das Panel. Hier bin ich unter anderem auf die Ausführungen zur Zusammenarbeit in der Lehre zwischen den skandinavischen Ländern gespannt. Außerdem nehmen wir auch an meiner Universität Studierende anderer Fächer in die postgradualen Kriminologiestudiengänge auf – ein Aspekt, den Knut Papendorf herausstellen wird.
Unser zweites Panel folgt nach einer Pause. Der erste Beitrag diskutiert erfahrungsbasiertes Lernen im juristischen Studium. Nora Rzadkowski, hat eine Kritik der angebotenen Legal Clinics, Moot Courts und Exkursionen angekündigt. Es scheint fast, als habe die folgende Referentin, Gaby Temme mit ihren Vortragstitel „Der etwas andere Moot-Court“ in Vorahnung einer Kritik formuliert. Vorgestellt wird ein Modell, bei dem interdisziplinäre und Praxis-Perspektiven verknüpft werden. Im Anschluß werde ich selbst über „Recht im Film — Themen und Formen des Unterrichts“ vortragen und mich dabei auf meine Erfahrungen über 20 Jahre stützen. Karin Sonnleitners Beitrag „Anwendungsorientierte und problembasierte Rechtsdidaktik – ein Praxisbeispiel; Seminar ‚Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation‘“ beschließt das Programm des Tracks. Der Vortragsabstract verspricht eine Diskussion unterschiedlicher Lernmethoden, die auch über den engeren Bereich der Mediation hinaus Bedeutung haben mag.
Als Trackleiter hoffe ich auf eine rege Diskussion und produktive Kontroversen. Ersichtlich kommen die Vortragenden aus verschiedenen Kontexten und bringen Erfahrungen aus mindestens fünf Ländern ein (Karin Sonnleitner lehrt in Österreich).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
smachura (4. Juli 2015). Warum und wie „Recht und Gesellschaft lehren“? Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lvvj