Recht und Entwicklung im Globalen Süden: Ein vielversprechendes Forschungsfeld
Track “Recht und Entwicklung” auf dem Kongress “Versprechungen des Rechts”, Berlin, 9.-11.09.2015
Aus den Einreichungen zum Call for Papers konnte die Trackleitung – Philipp Dann, Michael Riegner (beide Humboldt-Universität zu Berlin), Julia Eckert (Universität Bern), Christian Boulanger (Forum Transregionale Studien) – vier interessante Sessions zusammenstellen. Aufgrund der thematischen Nähe bot es sich an, den Schwerpunkt gemeinsam mit dem Schwerpunkt zu “Rule of Law and Governance” zu veranstalten, so dass alle Sessions ohne Überschneidungen besucht werden können.
Den Auftakt macht eine von Johanna Mugler (Universität Bern) organisierte Veranstaltung zum Thema “Entwicklung durch faireres Steuerrecht?“. Die Frage des Steuerrechts hat in der Diskussion zur Entwicklungszusammenarbeit bisher kaum eine Rolle gespielt. Das Panel versammelt Beiträge von Johanna Mugler, die über Aushandlungsprozesse über Steuerfairness innerhalb der G20 OECD BEPS Initiative spricht; Pasquale Pistone (Wirtschaftsuniversität Wien / Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht), der einen Leitfaden für eine fairere Entwicklung des internationalen Steuerrechts vorstellt; Yasmin Holm (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen), die Verteilungsmassstäbe im Internationalen Steuerrecht thematisiert; und von Matthias Valta (Universität Heidelberg), der die Frage stellt, ob steuerliche Autonomie für Entwicklungsländer gerecht und effizient ist.
Das nächste Panel im Schwerpunkt widmet sich dem Thema “Entwicklungszusammenarbeit und Rechtsstaatsförderung“. Julie Trappe (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit) referiert zur justizielle Entwicklungszusammenarbeit im Kosovo.
Moheb Shafaqyar (Humboldt-Universität zu Berlin) trägt aus postkolonialer Perspektive eine Intervention zu den Diskursen zu “Entwicklung” und “Global Governance” vor. Heiner Fechner (Universität Bremen) kritisiert in seinem Vortrag, die ökonomische Rationalitäten, die hinter den Konzepten “Rule of Law, Access to Justice und Legal Empowerment of the Poor” von Weltbank und anderen internationalen Institutionen stehen.
Es wurde schon oft angemerkt (z.B. auch auf diesem Blog), dass es um die Kommunikation zwischen der Praxis und der Theorie rechtlicher Entwicklungszusammenarbeit nicht besonders gut bestellt ist. Es besteht wenig systematischer Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, die sich in diesem Bereich engagieren, den beauftragten Organisationen, die Projekte durchführen, und der Forschung an den Universitäten. Ein gemeinsam mit dem Themenschwerpunkt “Rule of Law and Governance” organisierter Roundtable zum Thema “Praxis der Rechtsstaatsförderung und wissenschaftliche Kritik” fragt nach Ursachen für diesen Zustand. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Theorie intensiviert werden? Welche Herausforderungen sind dabei zu meistern?. Dabei sind Ute Eckert (BMZ), Tilmann Röder (Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit), Markus Weilenmann (Büro für Konfliktforschung in Entwicklungsländern”, Rüschlikon, Schweiz), sowie ein/e Vertreter/in des Auswärtigen Amtes. Matthias Kötter (WZB und SFB 700) und Christian Boulanger (Forum Transregionale Studien) haben den Roundtable organisiert und liefern ebenfalls einen Input.
Das nächste Panel (“No Law, Soft Law, Hard Law in Legal Development“) thematisiert verschiedene Arten rechtliche Regulierung in der historischen und zeitgenössischen Entwicklung des Rechts. Botakoz Kassymbekova (Forum Transregionale Studien) kritisiert das Konzept der “Multiple Modernities” am Beispiel der Akteure und Institutionen in der im frühsowjetischen Tajikistan. Laura Knöpfel (Universität Bern) untersucht die Rolle von “Soft Law” Instrumenten in der Auseinandersetzung zwischen kolumbianischen Menschenrechtsaktivisten und den dortigen Minenkonzernen. Daniel Sprick (Universität Köln) präsentiert seine Forschung zur jüngsten Reform des chinesischen Verwaltungsprozessgesetzes und fragt, was vor dem Hintergrund der chinesischenn Rechtswirklichkeit vom Konzept eines sozialistischen Rechtsstaates zu halten ist.
Das finale Panel im Themenschwerpunkt behandelt “Law and Development in India” und wurde von Anna-Lena Wolf, Maxim Bönnemann, Tanja Herklotz und Florian Matthey-Prakash organisiert. Maxim Boennemann (HU Berlin) spricht zu Auswirkungen des internationalen Investitionsrecht auf die soziale und rechtliche Situation in Indien. Tanja Marielle Herklotz (ebenfalls HU Berlin) berichtet über Versuche der indischen Frauenbewegung, die Justiz als Instrumente sozialen Fortschritts zu nutzen. Anna-Lena Wolf (Universität Bern) untersucht die Verrechtlichung des Rechts auf Entwicklung. Der Beitrag von Florian Matthey-Prakash (Universität Gießen) beschäftigt sich abschließend mit dem Recht auf Bildung und Versuchen, dieses Recht mit Initiativen von unten zu verwirklichen.
Insgesamt bietet sich ein vielfältiges Bild aktueller Forschungen im Bereich “Law and Development”/ “Law in the Global South”. Die Veranstalter hoffen, damit auch ein Beitrag zur Stärkung dieser Forschungsrichtung im deutschsprachigen Bereich leisten zu können.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Boulanger (5. Juli 2015). Recht und Entwicklung im Globalen Süden: Ein vielversprechendes Forschungsfeld. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/lvvk