Recht in der Krise? Wirtschaftskriminalität als besonderer Gegenstand strafrechtlicher Sozialkontrolle
Von Tobias Singelnstein (FU Berlin)
Themenschwerpunkt auf der Konferenz “Versprechungen des Rechts“, 9.-11.September 2015. Leitung: Lars Ostermeier (IRKS Research), Jens Puschke (Uni Freiburg), Tobias Singelnstein (FU Berlin)
Dass die Wirtschaft und ihre Akteure einer sozialen Kontrolle unterliegen müssen, wird kaum mehr bestritten. Wer durch wen kontrolliert werden und wie eine solche Kontrolle aussehen soll, ist jedoch weiterhin Gegenstand intensiver gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Debatten. Das Strafrecht gewinnt in diesem Diskurs mehr und mehr an Bedeutung, wenngleich seine Defizite als Mittel zur Lenkung wirtschaftlicher Prozesse für ein zum Teil abgeschottetes und globales System mit eigenen Regeln auf der Hand liegen. Das starre, vornehmlich national geprägte Strafrecht steht vor diesem Hintergrund zunehmend unter Druck sich weiter anzupassen und sich auf Kontrollalternativen einzulassen. Hierzu wird in zwei Panels diskutiert werden.
Panel 1: Compliance und Whistleblowing – Neue Formen sozialer Kontrolle im Unternehmen, 9. September 2015 14:30-16:00
14:30 Ralf Kölbel and Nico Herold „Whistleblowing in Unternehmen“
14:45 Jens Bergmann „Scheiternde Rechtsnormbildung im Rahmen von Compliance-Kontrolle“
15:00 Jens Puschke Kommentar
Aus den Defiziten des Strafrechts als Mittel zur Reduktion von Wirtschafskriminalität folgt ein rasanter Aufstieg außerhalb des Strafrechts stehender, aber eng mit ihm verbundener neuer Formen sozialer Kontrolle in Unternehmen, die Gegenstand des Panels „Compliance und Whistleblowing – Neue Formen sozialer Kontrolle im Unternehmen“ sein werden. Compliance, also unternehmensinterne Konzepte zur Förderung der Einhaltung bestimmter Regeln, und Whistleblowing, zumeist anonyme Hinweisgebung bzgl. Missstände in Unternehmen, werden nunmehr als Standardkonzeptionen in größere Unternehmen implementiert. Eine vermeintliche Win-Win-Situation für Unternehmen und staatliche Kontrollinstanzen, um Wirtschaftskriminalität zu reduzieren.
Der Beitrag von Ralf Kölbel und Nico Herold „Whistleblowing in Unternehmen“ wird die Konkurrenz zwischen Wirtschaft und Staat um die Informationen von Whistleblowern und die hiermit im Zusammenhang stehenden Folgen für Whistleblowing-Konzepte anhand von Ergebnissen eines DFG-Forschungsprojekts analysieren.
Ob die Versprechungen einer effektiven und effizienten Kontrolle, die mit dem Konzept „Compliance“ verbunden werden, eingehalten werden können, wird in dem Beitrag von Jens Bergemann ergründet.
Panel 2: Transnationale Wirtschaftskriminalität und die Versprechungen des Strafrechts, 9. September 2015 16:30-18:00
16:30 Miriam Saage-Maaß „Kann (Straf-)recht globale Wirtschaftsstrukturen erfassen? Erfahrungen in der Vertretung von Betroffeneninteressen in transnationalen Strafverfahren gegen Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen“
16:45 Pamela Kerschke-Risch „Wirtschaftskriminalität im Lebensmittelbereich – Globalisierung, Recht und Kontrolle am Beispiel belasteter Futtermittel“
17:00 Verena Zoppei „Die Versprechungen des Strafrechts am Beispiel der Geldwäschegesetzgebung“
Ob und wie das Strafrecht ein Mittel zur Wirtschaftslenkung über die Grenzen der Nationalstaaten hinweg sein soll und kann, ist Thema des Panels „Transnationale Wirtschaftskriminalität und die Versprechungen des Strafrechts“. Anhand der Bereiche Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität im Lebensmittelbereich sowie Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen werden die mit dem Strafrecht verbundenen Erwartungen und ihre Umsetzung analysiert.
Miriam Saage-Maaß stellt die Frage: „Kann (Straf-)recht globale Wirtschaftsstrukturen erfassen?“. Dabei wird die Diskrepanz zwischen national geprägtem Strafrecht und global agierenden Wirtschafsunternehmen, die zu besonderen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung legitimer Opferinteresse bei Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen führen kann, eine zentrale Rolle spielen und anhand von Fallbeispielen dargestellt werden.
Pamela Kerschke-Risch beschäftigt sich mit der „Wirtschaftskriminalität im Lebensmittelbereich“ und wird aufzeigen, dass die zunehmende internationale Verflechtung und damit Komplexität der Abläufe insgesamt nicht-gesetzeskonformes Verhalten in diesem Bereich begünstigt. Allerdings sei nicht die zunehmende Kriminalisierung die angemessene Reaktion in diesem Bereich, vielmehr müsse das Vollzugsdefizit in Form effizienter Kontrollen im Vordergrund stehen.
Verena Zoppei widmet sich den „Die Versprechungen des Strafrechts am Beispiel der Geldwäschegesetzgebung“. Die Zurückdrängung einer vermuteten Verquickung von organisierter Kriminalität und Wirtschaft wird häufig als Hintergrund der Strafbarkeit der Geldwäsche angesehen. Jedoch erfolgt eine Bestrafung wegen des Delikts der Geldwäsche rechtstatsächlich sehr selten. In dem Vortrag wird die Hypothese aufgestellt, dass eine praktische Wirksamkeit des Geldwäsche-Paragraphen nie gesetztes Ziel war – sondern er stets nur den ihm auch zugeschriebenen symbolischen Charakter haben sollte.
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tsingelnstein (11. Juli 2015). Recht in der Krise? Wirtschaftskriminalität als besonderer Gegenstand strafrechtlicher Sozialkontrolle. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvvm