Call for Papers: Die Grenzen der Verfassung. 6. Tagung der DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ (Sept. 2016)
22.–24. September 2016, Humboldt-Universität zu Berlin
Lokale Organisation: Prof. Dr. Silvia von Steinsdorff, Dr. Michael Hein,
Maria Haimerl, M.A., und Felix Petersen, M.A.
Nach den „Grenzen der Demokratie“ widmet sich die DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ auf ihrer 6. Tagung den „Grenzen der Verfassung“. Die Metapher der Grenze weckt vielfältige, nicht nur räumliche Assoziationen. Mit ihr lässt sich ein Themenspektrum auffächern, in dem zahlreiche traditionelle und aktuelle Probleme moderner Verfassungsstaatlichkeit in der interdisziplinären Auseinandersetzung diskutiert werden können. Die Debatte soll dabei nicht auf Verfassungstexte beschränkt bleiben, sondern den gesamten von der Verfassung ausgehenden rechtlichen und politischen Prozess in den Blick nehmen. Der Begriff der Grenze dient dazu, Funktionalität und Dysfunktionalität von Verfassung, Verfassungsstaat und Verfassungspolitik diesseits und jenseits des Nationalstaates zu diskutieren. Erwünscht sind dabei politik- und rechtswissenschaftliche, rechtssoziologische und historische Beiträge zu den folgenden sechs Themenbereichen:
(1) Moderne Verfassungen sehen sich – wie das Recht im Allgemeinen – empirischen Grenzen der Effektivität und Effizienz gegenüber. Hieraus ergibt sich eine Reihe von Fragen: Welche Probleme können erfolgversprechend verfassungsrechtlich reguliert oder gar gelöst werden? Wo geraten Verfassungen sprichwörtlich „an ihre Grenzen“? Welche Legitimitätsprobleme ergeben sich aus mangelnden Problemlösungskapazitäten von Verfassungen?
(2) Ein zweites Charakteristikum des Rechts ist seine Unbestimmtheit. Insbesondere Verfassungsrecht steht aufgrund seines allgemeinen Charakters und seiner häufig auf Kompromissen beruhenden Entstehung regelmäßig vor Grenzen der Präzision. Dies läuft jedoch dem normativen Ziel zuwider, möglichst klare und unstrittige Normen zu formulieren. Wie präzise können Verfassungen vor diesem Hintergrund tatsächlich sein? Welches Maß an Deutungsoffenheit ist tolerabel und ab wann ergeben sich Legitimationsprobleme? Welche Rolle spielen Verfassungsgerichte in diesem Kontext?
(3) Mit den ersten beiden Problemlagen in engem Zusammenhang stehen die Grenzen der Legitimität von Verfassungen: Was darf eine Verfassung regeln? Sollte sie nicht primär – namentlich mittels der Institution der Grundrechte – staatliches Handeln begrenzen? Welche Hürden sind für die Schaffung einer Verfassung erforderlich? Welcher Zustimmung bedarf Verfassungsrecht, um Regelungsbereiche in mehr oder weniger starkem Maße dem demokratischen Gesetzgeber entziehen zu dürfen? Sind Verfassungsänderungen legitim – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Darf eine Verfassung über „Ewigkeitsklauseln“ bestimmte Normen für unveränderbar erklären? Und: Welche Rolle spielen Verfassungen in nicht-demokratischen Regierungssystemen? Sind sie nur symbolisches Beiwerk und technisches Machtmittel oder erzeugen sie vielleicht auch in Autokratien Legitimität? Die skizzierten Fragen haben sowohl eine theoretisch-normative Seite (Wie sollte es sein?) als auch auch eine empirische (Welches Maß an „Legitimitätsglauben“ ist tatsächlich beobachtbar?).
(4) Eine grundsätzliche Diskussion der theoretischen wie empirischen Verfassungsforschung behandelt die Grenzen der Existenz. Im Anschluss an das sogenannte „Böckenförde-Paradox“ wird danach gefragt, welche nicht-konstitutionellen Voraussetzungen eine Verfassung benötigt, um Dauerhaftigkeit, Stabilität und Wirkungsmächtigkeit entfalten zu können. Vor dem Hintergrund postautokratischer Transformationen ist diese Diskussion in jüngster Zeit um das „Sequencing“-Konzept erweitert worden: Gibt es eine theoretisch zwingende und/oder empirisch stabile Reihenfolge bei der Etablierung von Rechtsstaat und Demokratie? Ist ein funktionierender Rechtsstaat Voraussetzung für die erfolgreiche Einrichtung einer demokratischen Staatsordnung? Oder folgt vielmehr die Entstehung und Stabilisierung des Rechtsstaats auf eine Institutionalisierung demokratischer Herrschaftsprinzipien?
(5) Das Verhältnis von Größe und Funktionalität einer Polity ist ein traditioneller Topos der Verfassungstheorie (etwa bei Montesquieu, Rousseau oder den Federalists). Damit sind die Grenzen der territorialen und sektoralen Geltung von Verfassungen angesprochen. Territoriale Grenzen definieren staatliche Herrschaftsräume und damit auch den Geltungsbereich moderner Verfassungen. In den vergangenen Jahrzehnten sind diese Grenzen zunehmend offener und brüchiger geworden. Welche Folgen hat dies für die Struktur und die Wirkung nationalen Verfassungsrechts? Im Zuge der Globalisierung und Transnationalisierung gesellschaftlicher Prozesse sind vielfältige neue Normgefüge entstanden, die unter den Stichworten „supranationales“, „transnationales“ und „globales“ (Verfassungs-)Recht diskutiert werden. Inwieweit stellen diese Normen nationales Verfassungsrecht in Frage? Sind sie als „Recht“ und/oder „Verfassungsrecht“ adäquat beschrieben oder handelt es sich um andere, gegebenenfalls völlig neue Normtypen?
(6) Hinsichtlich des schon in mehrfacher Hinsicht angesprochenen Verhältnisses von Demokratie und Rechtsstaat ist schließlich auch die Grenze zwischen wehrhafter Demokratie und autoritärem Verfassungsstaat in den Blick zu nehmen. Aufbauend auf Überlegungen Karl Loewensteins und Karl Mannheims wurden das Bundesverfassungsgericht und in späteren Jahrzehnten zahlreiche weitere Verfassungsgerichte mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet, nicht zuletzt mit Verfahrensarten zur Abwehr von „Verfassungsfeinden“ wie dem Parteiverbot und der Grundrechtsverwirkung. Verfassungsgerichte treten in der Praxis aber häufig in Allianz mit anderen politischen Akteuren auch als policy-maker auf. Insbesondere in (semi-)autokratischen Regierungssystemen lassen sie sich gar als Bewahrer politischer Macht oder Hegemonie instrumentalisieren. Vor dem Hintergrund der Forschung zum „gerichtlichen Aktivismus“ und zur Politisierung von Verfassungsgerichten stellt sich daher die Frage, wo die Grenze zwischen wehrhafter Demokratie und autoritärem Konstitutionalismus liegt. Wann regieren Gerichte die Politik und wann herrschen Politiker über die Gerichte?
Diese Fragen sollen auf der 6. Konferenz der DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ im interdisziplinären Austausch diskutiert werden. Wo liegen die „Grenzen der Verfassung“ im jungen 21. Jahrhundert? Haben sie sich stark verschoben, wie es namentlich hinsichtlich der territorialen und sektoralen Geltung von Verfassungen häufig angenommen wird, oder finden sich für aktuelle Diagnosen Parallelen in der Vergangenheit? Besonders erwünscht sind dabei Beiträge, die die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen „Grenzen der Verfassung“ in den Blick nehmen.
Abstracts (maximal 500 Wörter) sind bitte per E-Mail bis zum 31. Dezember 2015 an Michael Hein (michael.hein@hu-berlin.de) zu senden. Eine Mitteilung über die akzeptierten Vorträge erfolgt bis 31. Januar 2016. Die diskussionsfähigen Konferenzpapiere sind anschließend bis zum 31. August 2016 allen Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern in einem Online-Paper-Room zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Tagung werden ausgewählte Beiträge nach erneuter, externer Begutachtung veröffentlicht; angestrebt wird die Publikation als Sonderheft einer einschlägigen Zeitschrift.
Nach der Zusammenstellung des vorläufigen Programms wird sich die Tagungsorganisation zudem um eine Finanzierung der Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Vortragenden bemühen.
Weitere Informationen erscheinen demnächst auf der Seite der DVPW-Themengruppe “Politik und Recht”.
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BAR Administrator (18. September 2015). Call for Papers: Die Grenzen der Verfassung. 6. Tagung der DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ (Sept. 2016). Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvvs