Das Recht und die Zukunft
Ein studentischer Tagungsbericht und zugleich ein Plädoyer für mehr Zukunftsorientierung und Interdisziplinarität im Jurastudium.
von Deborah Wurm
“Die Versprechungen des Rechts”, so lautete der Titel des diesjährigen, mittlerweile dritten Kongresses der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, der vom 9. bis 11. September 2015 an der Humboldt-Universität in Berlin stattfand. Gemeinsam mit einer Gruppe Jura-Studierender der Humboldt- Universität zu Berlin durfte ich an dieser äußerst spannenden und vielseitigen Tagung teilnehmen, die als die größte deutschsprachige Veranstaltung zur empirisch ausgerichteten, interdisziplinären Rechtsforschung angekündigt worden war. Müde von einem Studium, in dem die Anwendung des geltenden Rechts im Vordergrund steht und extra-curriculäre Aktivitäten sich viel zu häufig auf den Besuch eines Repetitoriums, in dem dieses Anwendungswissen verfestigt wird, beschränken, war ich umso gespannter, was mir auf dieser Veranstaltung über das Recht aus vielleicht ganz anderen Sichtweisen oder mit ganz neuen Denkansätzen zu Ohren kommen würde.
Vom 9. – 11. September 2015 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin der bereits 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen mit über 350 Teilnehmenden aus verschiedensten Disziplinen statt, den das LSI Berlin ausgerichtet hat. Im Rahmen dieses Kongresses erhielten Studierende der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin die Möglichkeit, Veranstaltungen zu besuchen und über ihre Eindrücke aus einer studentischen Perspektive zu berichten. Eine Auswahl dieser studentischen Sicht auf interdisziplinäre Rechtsforschung stellen wir hier vor.
Ich erwartete vom Besuch der Konferenz eine kritische Auseinandersetzung mit dem Rechtssystem, einzelnen Gesetzen und deren Auswirkungen, und dies aus verschiedensten Blickwinkeln und Disziplinen. Vielleicht würden sich Schwachstellen und sich daraus ergebende Alternativen zu unserem derzeitigen Rechtssystem finden. Fragen und Denkweisen, mit denen man sich im Studium leider nur wenig beschäftigt. Denkansätze, die dort eher Mangelware sind. Schade eigentlich! Aber hier, so hoffte ich, würde ich Antworten finden…
Bei dem Besuch einzelner Vorträge zu unterschiedlichen Oberthemen, stellte sich schnell heraus, die Leute waren vom Fach. Hier sprach ein Soziologieprofessor (Jan Weyand, Erlangen/Nürnberg) über die Problematik von Rechtsversprechen in differenzierten Gesellschaften und zog hierzu die Systemtheorie heran. Dabei berichtete Herr Weyand, dass das Recht mehr verspricht, als es halten kann, indem es beispielsweise keine Individuen integriert. Ein Integrationsversprechen könne sich demnach nur auf den rechtlichen Charakter beziehen und nicht auf die soziale Integration der Selbstbestimmung. Grund dafür, sei die eigene Sprache, die das Recht besitze. Der Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Felix Ekhardt (Berlin/Leipzig), erörterte an umweltrechtlichen Beispielen, wie eine komplexe Vorstellung von menschlichem Verhalten, die die tatsächliche disziplinäre Breite der Verhaltensforschung einbezieht, zur Rechtswirkungsforschung beitragen kann. Dabei hob er eindeutig hervor, dass eine Durchbrechung der kontraproduktiven, wechselseitigen Ignoranz zu mehr Interdisziplinarität von Nöten sei. Weiterhin entwarf die Kriminologin, Gaby Temme (Düsseldorf) anhand strafrechtlich relevanter Konflikte ein neues (utopisches?) Rechtsmodell zur Wahrung und Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Sie befasste sie sich mit der Funktion des Rechts, welche sie in der Herstellung von (Rechts- )Frieden sieht. Weiterhin behandelte sie insbesondere die Funktion des Strafrechts und sprach Kritik am heutigen Strafrechtssystem aus. Dabei kritisierte sie beispielsweise, dass es sich um Fiktionen hinsichtlich der materiellen Wahrheit und der Verfahrens- und Ergebnisgerechtigkeit handele. Auch läge eine utopische Annahme hinsichtlich der Verhaltenssteuerung vor, dass Strafrecht das Verhalten des Täters steuern könne, genauso bezüglich der Viktimisierungen, dass den Opfern geholfen werde. Anhand solcher Fakten und Kritiken stellte uns Gaby Temme dann ein neues, utopisches Rechtsmodell vor: Ein Modell, das die normativen Rahmungen des Strafrechtssystems beibehält. Jedoch endet hier die tatsächliche Konfliktregelung über das Strafrechtssystem nach der Ermittlung eines Tatverdächtigen durch die Polizei/Staatsanwaltschaft. Während die Konfliktparteien dann den eigentlichen Konflikt über Formen der restorative justice lösen können, findet eine weitere strafrechtliche Bearbeitung lediglich fiktiv über Inszenierungen in den (neuen) Medien statt. Vorteile an diesem Modell sah Frau Temme insbesondere in der Gerechtigkeit, dem Rechts- und Sozialfrieden und darin, dass die Funktionen des Rechts auch über Rechtsnormen außerhalb des Strafrechts wahrgenommen werden können.
Nein, ich habe nicht alles eindeutig verstanden, was auf dem Kongress diskutiert wurde. Jedoch sah ich darin auch nicht die höchste Priorität, gerade in meiner Rolle als Studentin. Fakt ist aber, dass alle Themen mir deshalb so bedeutsam erschienen, weil ihnen ein zukunftsorientiertes Denken und eine interdisziplinäre Perspektive gemeinsam war: Was kann und sollte an unserem heutigen Rechtssystem geändert werden, was erhoffen und erwarten wir vom Recht? Wie reagiert Recht auf zunehmende gesellschaftliche Fragmentierung/Pluralisierung, wie wird versucht, eine Zukunftsorientierung in den Gesetzgebungsprozess selbst einzubauen, welchen Raum für Utopien bietet das Recht? Und wie lässt sich Recht aus einer interdisziplinären Perspektive analysieren und der Blick auf das Recht dadurch erweitern?
Fragen, Argumente, Gegenargumente. All die Diskussionen und der Austausch unter den Beteiligten zeigte, wie umstritten, wie vielseitig, wie umfassend unser Rechtssystem und dessen Erforschung ist. Diese Erforschung schließt so viele Disziplinen mit ein, wieso sollten diese also keinen Einfluss in der Rechtswissenschaft, in der Rechtssetzung und -sprechung haben können? Und wieso finden diese interdisziplinären Ansätze keinen Platz in unserem Studium?
Die Notwendigkeit einer (weiteren) disziplinären Öffnung der Rechtswissenschaft bestätigt auch ein Blick in den Bericht des Wissenschaftsrats “Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland” von 2012. Darin fordert der Rat, insbesondere Rechtsforschungs- und Rechtsgestaltungskompetenzen stärker in das rechtswissenschaftliche Studium zu integrieren:
„Die Rechtswissenschaft ist durch eine enge Verklammerung von Theorie und Praxis geprägt. Angesichts der engen Kopplung von Wissenschaft und Rechtspraxis hängt die zukünftige Stärke der Rechtswissenschaft davon ab, dass sie wesentliche Strukturveränderungen des Rechts rechtzeitig erkennt und erforscht. Die fortschreitende Verrechtlichung gesellschaftlicher Prozesse, andere Formen der Rechts- und Normbildung, die national und international zu neuartigen Rechtsformen und Arten der Rechtsdurchsetzung führen, oder die Europäisierung und Internationalisierung des Rechts stellen Entwicklungen dar, die systematisch und in ihren praktischen Effekten zu erforschen und in der Lehre zu vermitteln sind.“
Dazu seien erstens eine verstärkte Befassung mit den gemeinsamen Fundamenten der Rechtswissenschaft erforderlich, um eine Akzentverschiebung von spezialisiertem Anwendungswissen auf ein übergreifendes Wissen über inner- und außerfachliche Kontexte zu erreichen:
„Dazu sollten die Studierenden verstärkt in Seminaren und kolloquialen Kleingruppen studieren können, damit die Eigeninitiative und das aktive, reflexive Lernen gefördert werden.“
Weiterhin sei eine Verstärkung der Interdisziplinarität bzw. der Öffnung für und die Einbeziehung von Perspektiven der Nachbardisziplinen der Rechtswissenschaft nötig. Zudem sein eine wesentliche Voraussetzung qualitativ hochwertiger Forschung die Perspektivenvielfalt.
Ich denke, dies sind alles gute Ansätze für eine neue, vielseitigere Juristenausbildung. Jedoch handelt es sich nur um Empfehlungen. Vielleicht reicht ein bloßes Warten auf die Umsetzungen der Empfehlungen des Wissenschaftsrats nicht ganz. Auch wir als Studierende der Rechtswissenschaften können dazu beitragen, dass die Versprechung nach einer interdisziplinär ausgerichteten Ausbildung wahr(er) wird. Indem wir genau solche Veranstaltungen wie den Kongress besuchen und so sichtbarer machen, dass das Recht so viel mehr ist, so umfassender ist. Damit meine ich genau solch zuvor benannte Denkweisen und Reflexionstechniken. Zukünftiges Denken. Weitergehendes Denken. Recht gilt immer wieder als so unnahbar, unantastbar, unwandelbar. Wieso? Wann und wie ändert sich Recht? Wieso kann geltendes Recht nicht mehr hinterfragt werden oder warum tun angehende Juristen dies nur selten? All diese Dinge gingen mir nach dieser Tagung durch den Kopf. Sind nicht wir, die angehenden Juristen diejenigen, die vielleicht ein klein wenig weiterdenken müssen?
Natürlich habe ich keine eindeutigen Antworten auf meine eingangs gestellten Fragen bekommen: Es war ein Kongress, bei dem Themen und Denkansätze vorgestellt und ausgetauscht wurden. Dennoch ziehe ich nur Positives aus der Tagung: Es ist nicht immer wichtig, eine eindeutige Antwort zu bekommen. Wichtig ist jedoch, dass man motiviert, ja inspiriert wird, unser heutiges Recht vielleicht öfter einmal kritisch zu hinterfragen, wo mögliche Schwachstellen vorliegen, was man verändern oder erweitern könnte. Und all das kann man nur, wenn man Recht und Gesellschaft gemeinsam und auch aus anderen, als der juristischen Perspektive betrachtet.
Ich bin dankbar, diese Einblicke in interdisziplinäre Rechtsforschung erlangt zu haben. Natürlich wünsche ich mir von meiner Fakultät, dass interdisziplinäre Zugänge zum Recht und die Reflexion über den Wandel des Rechts ein stärkerer Bestandteil des Studiums werden. Liebe Mitstudierende: Vielleicht könnten wir dies selbst einmal einfordern? Schließlich sind wir es, die in Zukunft dazu beitragen können, das Recht und dessen Funktionsweise zu verändern, und die Versprechungen des Rechts zu wahren!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (1. Dezember 2015). Das Recht und die Zukunft. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lvvv