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Das Unbehagen nutzen – Forschung zu Recht und Gesellschaft und Sozialer Arbeit

 

von Judith Dick

Über das Verhältnis der Wissenschaften vom Recht und von der Sozialen Arbeit nachzudenken ist Juristen und Juristinnen nur geläufig, wenn sie in der Sozialen Arbeit verankert sind, z.B. über eine Dozententätigkeit in den Studiengängen für Soziale Arbeit. In der Sozialen Arbeit mit ihrem interdisziplinären Grundverständnis ist es dagegen verbreitet und von einem Unbehagen begleitet. Die Soziale Arbeit will Einfluss nehmen. Ein mächtiges Werkzeug hierfür ist Recht, das sie als “Ermöglicher” (Kötter in: Hammerschmidt u.a. (Hg.) 2013, S. 117) Sozialer Arbeit im Sinne der Menschenwürde nutzt. So hilft sie Überschuldeten ihr Konto trotz Pfändung zu behalten und ermöglicht damit ein Leben vom Existenzminimum und in Menschenwürde trotz Pfändung. Recht schließt dann ein (hier nutze ich den weiten Inklusionsbegriff), ist aber oft auch schwerwiegender Faktor von Ausschlüssen. Zudem ist Recht nur eine der von der Sozialen Arbeit genutzten Disziplinen neben z.B. Psychologie oder Medizin. Für ein Erkämpfen rechtlicher Fortschritte für die Klienten und Klientinnen der Sozialen Arbeit (z.B. hat die Soziale Arbeit mit dafür gekämpft, dass nun seit 2016 ein Rechtsanspruch auf ein Konto besteht) scheint zudem die Sozialpolitik besser zu wappnen. Und überhaupt sollte die eigene Methode entscheidend sein, in der, so wird behauptet, sich die Soziale Arbeit immer wieder unsicher sei. Auf die Frage wie Interdisziplinarität und Fokussierung auf eine eigene Methode zusammen gehen, will ich hier nicht näher eingehen.

Ferner ist die Soziale Arbeit ursprünglich und sind viele Sozialarbeitende und Sozialarbeitstudierende vom Wunsch zu helfen, teils auch religiös, motiviert. Diese innere Haltung ist mit einer äußeren Form einer verrechtlichten Sozialen Arbeit im “sozialen Rechtsstaat” konfrontiert, einschließlich der teils bitter empfundenen Erfahrung Teil der Bürokratie z.B. des Jugendamtes zu sein. Der Vorbehalt des Gesetzes, der als Schutz für Klientinnen und Klienten genutzt wird z.B. wenn es darum geht mit dem Gesetz einen Leistungsanspruch durchzusetzen, wird hier zur arbeitsalltäglichen Last. Ein Verständnis der Techniken der Verwaltung oder der Anwaltschaft, wie sie im Rechtsreferendariat vermittelt werden, benötigen auch Sozialarbeitende in vielen Berufsfeldern, z.B. in der Sozialberatung und in der Sozialen Wohnhilfe. Über Qualitätsdiskurse und Ökonomisierung verbreitet sich zudem die als Kontrolle empfundene (und oft gemeinte) Pingeligkeit, die teils auch als Ausfluss von Verrechtlichung wahrgenommen wird. Die Genauigkeit, welche die Rechtswissenschaft ausgefeilt hat, mit der sie den Fall seziert, zerhackt und in ihrem Sinne wieder zusammensetzt, widerspricht in Vielem dem sozialarbeiterischen ganzheitlichen, das System einbeziehenden Fallverstehen. Dabei liegt hier auch gleichzeitig eine Gemeinsamkeit beider Praxen. Sie setzen beide am Fall an.

Forschung zu Recht und Gesellschaft (aus welcher displinären Verortung heraus auch immer) erforscht das Fallverstehen, erforscht die Juristen als Profession, mit der Sozialarbeitende zusammenarbeiten wollen oder müssen, erforscht das “Sezieren”, liefert zur Dogmatik auch ein Verständnis von juristischer Sprache als Zugangsbarriere und Übersetzungstechniken, um nur einige Beispiele zu benennen. Das Unbehagen der Sozialen Arbeit gegenüber dem Recht oder die Unheimlichkeit des Rechts (Hammerschmidt, Sagebiel, Steindorff-Classen (Hg.), Unheimliche Verbündete, 2013) bietet sich als produktive Spannung an, in der sich Forschung zu Recht und Gesellschaft als Brücke zwischen den Disziplinen erweisen kann. Wer seinen kritischen Blick regelmäßig übt, der kann das Unbehagen nutzen und aus ihm heraus immer wieder eine Distanz zum Forschungsgegenstand schaffen – eine Distanzoption, die jede Interdisziplinarität ausmachen kann. Die Distanz von Recht und Sozialer Arbeit ist besonders gespannt und damit, denke ich, besonders produktiv. “Recht und Gesellschaft” könnte seine Bezüge zur Sozialen Arbeit noch deutlich ausbauen und von dem Unbehagen der Sozialarbeitswissenschaft im Verhältnis zum Recht profitieren.

Judith Dick ist Professorin für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Berlin in den Studiengängen Soziale Arbeit und Pflegemanagement, Fragen oder Anmerkungen gerne an: dick (at) eh-berlin.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
judithdick (28. Oktober 2016). Das Unbehagen nutzen – Forschung zu Recht und Gesellschaft und Sozialer Arbeit. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/lvw4


judithdick

Mitglied des Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit Professorin für Sozialrecht

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