Der „Wille des Volkes“ versus Rechtsstaat? Die Entmachtung der Verfassungsgerichte in Ungarn und Polen
Werkstattgespräch am Law and Society Institute Berlin
Zeit: 24.01.2017, von 18:15 bis 20:00
Ort: Juristische Fakultät, Altes Palais, Unter den Linden 9, Raum E 25
Es tragen vor und diskutieren:
- Dr. Maciej Taborowski (1978), Jurist, Adjunkt am Institut für Rechtslehre der Polnischen Akademie der Wissenschaften sowie am Lehrstuhl für Europarecht an der Juristischen Fakultät der Warschauer Universität; Mitarbeiter des Europäischen Zentrums der Warschauer Universität.
- Daniel Hegedüs (1982), Politikwissenschaftler, Associate fellow bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Lehrbeauftragte an der Freien Universität Berlin und der Eötvös Loránd Universität Budapest, Research Consultant im Nations in Transit Projekt von Freedom House.
- Dr. Christian Boulanger (1970), Rechtssoziologe, Wissenschaftlicher Koordinator des interdisziplinären Forschungsverbundes Recht im Kontext am Wissenschaftskolleg zu Berlin, Stellv. Vorsitzender des Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit
Die Erzählung vom „Siegeszug“ der Verfassungsgerichtsbarkeit in den vormals kommunistischen Ländern in Ostmitteleuropas hat in letzter Zeit gehörige Kratzer abbekommen – auch in den Ländern, die der EU beigetreten sind. In Ungarn, wo Beobachter in den 1990er Jahren des ‚mächtigste Verfassungsgerichts der Welt“ am Werk sahen, wurden die Kompetenzen des Gerichts beschnitten und die Zusammensetzung des Gerichts im Sinne der Regierung verändert. In Polen wurde das Verfassungsgericht durch Verfahrensänderungen und verfassungswidriges Regierungshandeln kaltgestellt. Dieses Verhalten hat mittlerweile den neu geschaffenen EU-Rechtsstaatsmechanismus aktiviert. In beiden Fällen sind nationalkonservative Mehrheiten beteiligt, die sich als Vollender der antikommunistischen Revolution verstehen und sich auf einen Auftrag des „Volkes“ berufen. Was ist – normativ und empirisch – von diesen Aussagen zu halten? Hatten die Regierungen ein Mandat für die Entmachtung der Verfassungsgerichte? Sind sie rechtmäßig vorgegangen? Werden hier rechtsstaatliche Institutionen von autoritär gesinnten Personen oder Gruppen aus dem Weg geräumt oder haben wir es mit einem anderen, majoritären Demokratieverständnis zu tun, wie es in Ländern ohne Verfassungsgericht anzutreffen ist? Welche Rolle spielt die Europäische Union? Das Werkstattgespräch wird diese und andere Fragen mit LänderexpertInnen systematisch vergleichend untersuchen.
Ankündigung auf der Seite des LSI
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (17. Januar 2017). Der „Wille des Volkes“ versus Rechtsstaat? Die Entmachtung der Verfassungsgerichte in Ungarn und Polen. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvw9
Eine Antwort
[…] hält Andrzej Rzepliński, ehemaliger Präsident des kürzlich von der polnischen Regierung kaltgestellten polnischen Verfassungsgerichtshofs. Bitte bis zum 10. März […]