Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen am 4.-6. September 2008, Universität Luzern, Schweiz
Thema des vom Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit mitorganisierten Kongresses ist das Verhältnis der inter- oder transdisziplinären Rechtsforschung zu ihrem Gegenstand Recht sowie zwischen dem Recht und den übrigen „faits sociaux“. Wie stellt sich die Rechtsforschung zu ihrem Gegenstand Recht: Sieht sie ihre Rolle in der indifferenten Analyse des sozialen Phänomens „Recht“ und verzichtet sie damit auf einen Veränderungsanspruch? Stellt sich die Rechtsforschung primär in den Dienst einer Gesellschafts- oder Kulturwissenschaft? Oder zielt sie darauf, vermittels ihrer Befunde in die Rechtsgestaltung einzugreifen und so zum Wandel des eigenen Gegenstandes, des wirksamen Rechts, beizutragen?
Willkommen sind Beiträge aus allen Feldern der empirischen und/oder theoretischen Rechtsforschung. Wissenchaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Rechtswissenschaften, der Soziologie und Politologie, der Anthropologie und Geschichtswissenschaft sowie der Gesellschafts- und Kulturwissenschaften allgemein sind eingeladen, auf dem Kongress ihre aktuellen Forschungen vorzustellen und das eigene Verhältnis zum Gegenstand Recht im Sinn des Kongressthemas zu reflektieren und zu begründen. Besonders willkommen sind auch Beiträge aus den Reihen des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Das Ziel des Kongresses ist neben der inhaltlichen Auseinandersetzung auch die verbesserte Vernetzung der deutschsprachigen Forschung im Feld von „Recht und Gesellschaft“.
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BAR Administrator (17. August 2008). Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen am 4.-6. September 2008, Universität Luzern, Schweiz. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvuc