Staatliche Rechtsdurchsetzung im Antidiskriminierungsrecht
Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin
Von Vinzent Vogt und Katrin Kappler[1]
Im Jahre 2015 wurde vermehrt über pauschale Ausschlüsse von Asylbewerber*innen diskutiert, etwa in Form diskriminierender Einlasspraktiken im Freizeitbereich. Diese nicht neue Problematik rückte mit der zahlenmäßigen Zunahme von Fluchtmigration in den Fokus der Debatte.[2] Im Dezember 2015 beschlossen die Länder Bremen und Niedersachsen Änderungen ihrer Gaststättengesetze als Reaktion auf pauschale Ausschlüsse im Diskothekengewerbe: Diskriminierende Einlasspraktiken werden als Ordnungswidrigkeit nun auch öffentlich-rechtlich sanktioniert. Beide Gesetzesbegründungen gehen davon aus, dass es einen Mechanismus geben muss, mit dem der Staat effektiver gegen solche Diskriminierungen vorgehen kann.[3] Das Vorgehen gegen Diskriminierungen solle nicht mehr nur den Betroffenen überlassen werden.
Der Vortrag möchte die Möglichkeiten der staatlichen Rechtsdurchsetzung im Antidiskriminierungsrecht in den Blick nehmen. Ausgegangen werden soll dabei von den Rechtsdurchsetzungsproblemen des zivilrechtlichen AGG, insbesondere das Problem der Individualisierung der Rechtsdurchsetzung.[4]
Im Anschluss sollen neuere Ansätze staatlicher Rechtsdurchsetzung vorgestellt werden. Neben dem Gewerberecht[5] bieten vor allem die Gaststättengesetze der Länder Bremen und Niedersachsen[6] Instrumente staatlicher Rechtsdurchsetzung für das Antidiskriminierungsrecht. Hier sollen vor allem methodische Fragen der empirischen Wirkungsforschung mit in die Diskussion einfließen. Ausgehend von Studien zu Diskriminierungsrealitäten[7] und den von Klose entwickelten Kriterien für die Wirksamkeit des Antidiskriminierungsrechts[8] soll erörtert werden, inwieweit solche Regelungen überhaupt geeignet sind, die Diskriminierungsrealität zu beeinflussen. Diskutiert werden kann auch, ob diese Kriterien für die Wirksamkeit zivilrechtlicher Vorschriften auf die Regelungen der Gaststättengesetze übertragbar sind und welche Indikatoren bei der Forschung zur Wirksamkeit von Gesetzen überhaupt empirisch untersucht werden können.[9]
Auch soll ein erstes Konzept eines möglichen Evaluationsprojekts hinsichtlich der Neuregelungen der Gaststättengesetze präsentiert werden. Da die Regelungen – wie das AGG selbst – zumindest auch als symbolische Gesetzgebung qualifiziert werden können, ist bisher schwer absehbar, in welchem quantitativen Maße von der Sanktionierung Gebrauch gemacht werden wird. Eine Evaluierung der Umsetzung der Neuregelungen wäre aber gerade mit Blick auf die Potentiale öffentlich-rechtlicher Antidiskriminierungsvorschriften in anderen Lebensbereichen als dem Diskothekengewerbe interessant.
[1] Vinzent Vogt ist Mitglied der Forschungsstelle Migrationsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Katrin Kappler ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht.
[2] Siehe dazu bspw.: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/fluechtlinge-clubs-freiburg-verbot (zuletzt abgerufen am 02.01.16); eine rechtliche Einordnung: Liebscher, Hausrecht auf Rassismus?, abrufbar unter: https://www.juwiss.de/12-2016/ (zuletzt abgerufen am 02.01.16).
[3] Landtag NDS Drs. 17/4312, 2; Landtag Bremen Drs. 19/114.
[4] Vgl. Baer, Rechtssoziologie, 2. Aufl., S. 227 ff.
[5] Vgl. Kühn/Klose, NVwZ 2012, S. 1443 ff.
[6] Vgl. Vogt/Kappler, KJ 2016, S. 371 ff.
[7] Vgl. Rottleuthner/Mahlmann, Diskriminierung in Deutschland: Vermutungen und Fakten, 2011; Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Diskriminierungserfahrungen in Deutschland, April 2016, S. 17, abrufbar unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Handout_Umfrage_Diskriminierung_in_Dtschl_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (zuletzt abgerufen am 04.01.2017).
[8] Vgl. dazu: Klose, Wie wirkt Antidiskriminierungsrecht, in: Cottier/ Estermann/ Wrase (Hrsg.), Wie wirkt Recht?, S. 347 ff.
[9] Kocher, in ZfR 2016, 245 (250 ff.).
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BAR Administrator (30. März 2017). Staatliche Rechtsdurchsetzung im Antidiskriminierungsrecht. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvwj