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Chancen und Risiken demokratietheoretischer Maßstabsbildung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

von Christian Wöhst

Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin

Der Beitrag möchte die Chancen und Risiken demokratietheoretischer Maßstabsbildung durch Verfassungsrechtsprechung gegenüberstellen und seine Auswirkung auf gesellschaftliche Mobilisierungsprozesse kritisch diskutieren. Es wird dabei von der Annahme ausgegangen, dass Verfassungsrechtsprechung nicht allein eine demokratiebegrenzende, sondern auch eine demokratieermöglichende Dimension hat, indem sie die Verfahrensbedingungen des politischen Willens- und Meinungsbildungsprozesses schützen und dadurch die Fairness des demokratischen Wettbewerbs sichern kann. Darüber hinaus können Urteile des Bundesverfassungsgerichts sogar eine politisierende Wirkung haben, indem sie die politische Willensbildung um neue Alternativen bereichern und demokratische Repräsentationsdefizite ausgleichen. Dieses demokratiefördernde Potenzial gewinnt insbesondere dadurch an Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger auf dem Wege von rechtlichen Interventionen zunehmend den politischen Prozess zu beeinflussen versuchen. In kaum einem anderen Bereich hat sich das so deutlich gezeigt wie im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses, in dem sich euroskeptische Positionen zu Sammelklagen vor dem Bundesverfassungsgericht bündelten. Hat diese Entwicklung aber zur Folge, dass sich das Bundesverfassungsgericht zur „gegendemokratischen“ Institution (Pierre Rosanvallon) entwickelt und die Legitimität des Parlaments in Frage stellt, oder lassen sich aus demokratietheoretischer Perspektive auch Vorteile aus diesem Mobilisierungspotential der Rechtsprechung erkennen?

Um diese Frage zu beantworten, sollen anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme unterschiedlicher Entwicklungslinien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Gefahren und Chancen demokratietheoretischer Maßstabsbildung im Verfassungsrecht in den Blick genommen werden. Zweierlei Deutungen sind dabei möglich: Zum einen zeigt sich spätestens seit der Brokdorf- Entscheidung von 1985, dass das Bundesverfassungsgericht Grundrechte gleichsam als „Partizipationserzwingungsrechte“ (Oliver Lepsius) interpretieren kann und insbesondre im gesellschaftspolitischen Bereich eine pluralistische öffentliche Meinungsbildung zu sichern vermag. Diese Linie bestätigte sich ebenso im Fraport-Urteil des Gerichts von 2011, in dem der normative Begriff des „öffentlichen Forums“ gleichsam eine Publifizierung privatisierter Räume verfassungsgerichtlich legalisierte. Das Gericht, so zeigen diese Beispiele, interpretiert Grundrechte zunehmend als strukturelle Verfahrensrechte, um die Verfahrensbedingungen politischer Meinungsbildung im gesellschaftspolitischen Bereich zu schützen.

Auf der anderen Seite erscheint es durchaus auch als problematisch, wenn der politische Meinungs- und Willensbildungsprozess gerade im innerparlamentarischen Bereich einem verfassungsgerichtlich hergeleiteten Ideal demokratischer Deliberation genügen muss. Die Urteile zur Problematik der unechten Vertrauensfrage demonstrieren hierbei, dass die Eigenlogik innerparlamentarischer Willensbildung einer verfassungsgerichtlichen Rationalitätskontrolle nur in begrenztem Maß zugänglich sein kann. In gleicher Weise problematisch ist das Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten aus dem Jahr 2008: In diesem Urteil erklärte das Gericht ein nach mühsamen Kompromissverhandlungen beschlossenes Gesetz aufgrund von unzureichenden Ausnahmeregelungen für verfassungswidrig. Es wurde hier also eine innere Widerspruchslosigkeit und Kohärenz der Gesetzgebung verlangt, die der Realität einer von Kompromissen und Widersprüchen lebenden politischen Alltagspraxis kaum noch gerecht werden kann. Eine Verfestigung demokratietheoretischer Maßstäbe durch Verfassungsrechtsprechung droht also auch die Reform- und Wandlungsfähigkeit demokratischer Regierungspraxis zu lähmen.

Dieser hier nur skizzenhaft ausformulierte Problemaufriss soll in meinem Beitrag einer ausführlichen demokratietheoretischen Diskussion zugeführt werden, um herauszufinden, welche Chancen und welche Risiken sich aus einer demokratietheoretischen Maßstabsbildung durch das Bundesverfassungsgericht ableiten lassen und welche Wirkungen verfassungsgerichtliche Entscheidungen damit auf gesellschaftliche Mobilisierungsprozesse haben können.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (30. März 2017). Chancen und Risiken demokratietheoretischer Maßstabsbildung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvwl


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