Transnationaler Rechtsstaat? Flüchtlingsrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
von Maximilian Pichl.
Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin
Das Konzept der strategischen Prozessführung bzw. des movement lawyering, seit vielen
Jahren ein wichtiger Bezugspunkt für zivilgesellschaftliche Strategien im angloamerikanischen Raum, wird von Flüchtlingsrechtler*innen vor deutschen Gerichten kaum praktiziert. Dies mag auch mit der vergleichsweisen restriktiven Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der defensiven Haltung des Bundesverfassungsgerichts zusammenhängen, die als höchstinstanzliche Gerichte an sich ein Ziel der Rechtsmobilisierungen sein sollten. Demgegenüber ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer überaus relevanten Arena für rechtspolitische Kämpfe geworden. Eine historische Rekonstruktion der vergangenen wichtigen Entscheidungen des EGMR im Flüchtlingsrecht zeigt, dass seine Urteile wesentlich sind für das Verständnis der aktuellen Flüchtlingspolitik. Das Urteil M.S.S. v. Belgien und Griechenland hat ab 2011 dafür gesorgt, dass Asylsuchende nicht mehr unter dem Dubliner System nach Griechenland überstellt werden durften. Nur ein Jahr später erkannte das Straßburger Gericht im Hirsi-Verfahren an, dass die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) extraterritoriale Geltung auf der Hohen See haben, so dass seitdem Geflüchtete aus Seenot gerettet und dann auf europäisches Festland gebracht werden müssen, wo ihnen der Zugang zum Asylverfahren gewährt werden muss. Diese beiden Urteile wurden im Wege strategischer Prozessführung vor den EGMR gebracht, indem Flüchtlingsorganisationen, Journalist*innen und Teile der sozialen Bewegungen in die Vorbereitung der Urteile involviert waren.
Ich möchte mit meinem Beitrag die strategische Prozessführung vor dem EGMR im
Flüchtlingsrecht zum Gegenstand machen. Ich habe von 2010 bis 2014 in einem DFG-Forschungsprojekt zur europäischen Grenzkontrolle das Hirsi-Verfahren wissenschaftlich begleitet. Im ersten Teil meines Beitrages werde ich unter Rückgriff auf qualitative Expert*inneninterviews mit den Beteiligten des Verfahrens skizzieren, wie in diesem konkreten Fall das Konzept von strategischer Prozessführung zu einem juristischen Erfolg geführt hat. Der zweite Teil wird auf das aktuelle Khalifia-Urteil des EGMR vom 15.12.2016 eingehen. Mit diesem Urteil hat der EGMR teilweise mit seiner Hirsi-Rechtsprechung gebrochen, indem er hohe Hürden für den Beweis gezogen hat, eine Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung nach Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK geltend zu machen. Das Urteil zeigt anschaulich, wie schwierig strategische Prozessführung im Feld der Blackbox Grenze ist. Oft geht es bei strategischer Prozessführung nicht um die „Erfindung“ neuen Rechts, sondern darum konkrete Beweise zu erbringen, die z.B. eine unzulässige Zurückweisung an der Grenze dokumentieren. Ich möchte am Beispiel des Khalifia-Urteils zeigen, vor welche spezifischen juristischen Beweisprobleme eine Mobilisierung von Recht gestellt ist, wenn versucht wird, Menschenrechtsverletzungen bei Grenzeinsätzen nachzuweisen. Ich möchte zugleich Vorschläge einbringen, wie ein effektives Zusammenwirken von Anwält*innen, Betroffenen, Wissenschaftler*innen und sozialer Bewegung die Blackbox öffnen und der juridischen Kontrolle zugänglich machen könnte.
Abschließend werde ich argumentieren, dass durch strategische Prozessführung
zivilgesellschaftliche Akteure versuchen einen transnationalen Rechtsstaat sui generis zu
begründen, der die Staatsapparate der Grenzabwehr aus ihren nationalen Verfasstheiten
löst und an das menschenrechtliche Rechtsregime des EGMR bindet.
Zum Autor: Maximilian Pichl, hat Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft studiert. Ist
aktiv im Netzwerk Migrationsrecht und im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen. Von
2015 bis 2017 rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL e.V. Demnächst Mitarbeit in einem Forschungsprojekt bei Prof. Dr. Sonja Buckel zur aktuellen europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (20. April 2017). Transnationaler Rechtsstaat? Flüchtlingsrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvwy