Chris Thomale zu unternehmerischer Menschenrechtshaftung
Werkstattgespräch am LSI mit Chris Thomale:
Die institutionelle Haftungsbeschränkung als Grenze der unternehmerischen Menschenrechtshaftung. Eine interdisziplinäre Annäherung
30.5.2017, 18 Uhr, Juristische Fakultät der HU Berlin, Unter den Linden 9, Raum E 25
https://plone.rewi.hu-berlin.de/de/lf/oe/lsi/termine/thomale
Ob Walmart, Shell, Daimler oder KIK – immer häufiger müssen sich multinationale Konzerne auch in zivilgerichtlichen Verfahren für Menschenrechtsverletzungen verantworten. Dabei stellen sich vielfältige Probleme, von der Bestimmung des anwendbaren Rechts über Beweisfragen bishin zur Ermittlung einschlägiger Anspruchsgrundlagen. Nach einem Überblicküber den positivrechtlichen Rahmen dieser privatrechtlichen Menschenrechtsdurchsetzung wird sich der Vortrag auf die institutionelle Haftungsbeschränkung konzentrieren. Diese bewirkt in Konzernstrukturen typischerweise, dass die Verletzten mit ihren Entschädigungsforderungen gegen eine Tochtergesellschaft ausfallen, ohne auf das Vermögen der Muttergesellschaft zugreifen zu können. Institutionenökonomische und politisch-kritische Analysen werden erweisen, dass dieser Missstand dringend zu korrigieren ist. Deshalb wird ein alternatives Haftungsmodell vorgeschlagen und im Anschluss an den Vortrag zur Diskussion gestellt.
Der Vortrag wird kommentiert von Michael Riegner von der HU Berlin.
Die Reihe “Werkstattgespräche” wird von der Projektgruppe des LSI in Zusammenarbeit mit dem BAR veranstaltet.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ulrike A. C. Müller (25. Mai 2017). Chris Thomale zu unternehmerischer Menschenrechtshaftung. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvx1