Iberische Rechtswirklichkeiten
von Sophie Arndt.
Die spanisch-katalanische Staatskrise beschäftigt in Deutschland spätestens seit einigen Wochen die Medien und auch die rechtswissenschaftliche Bloglandschaft. Um eine rechtliche Aufarbeitung, unter Mitarbeit u.a. zahlreicher spanischer Rechtswissenschaftler*innen, hat sich besonders der Verfassungsblog verdient gemacht (darunter eine umfassende dreiteilige Aufarbeitung der politischen und rechtlichen Hintergründe der gegenwärtigen Krise und der zentralstaatlichen Verantwortung hierfür, hier der erste Teil), dessen Herausgeber Maximilian Steinbeis für das Wochenende des Referendums sogar eigens nach Barcelona reiste und seinen Aufenthalt dort in einer dreiteiligen Reportage dokumentierte (hier der erste Teil).
Dem kann und möchte ich keine weitere Analyse des Rechts, das erlassen, verworfen, (nicht) angewendet oder gebrochen wurde, hinzufügen. Stattdessen schlage ich einige Beobachtungen zur Rechtswirklichkeit, oder besser im Plural, zu den Rechtswirklichkeiten vor. Die Bedeutung von Recht, Rechtsprechung, Gesetzen und subjektiven Rechten, in Alltagsgesprächen wie in politischen Debatten, stach in den vergangenen Wochen und Monaten in Katalonien ins Auge. Sei es die von Madrid und weiten Teilen der katalanischen Opposition beschworene Gesetzeswidrigkeit des von der Autonomieregierung ausgerichteten Referendums, die Bezeichnung „partidos constitucionalistas“ (konstitutionalistische Parteien), die sich die katalanischen Oppositionsparteien Ciutadans (eine rechtsliberale, antikatalanistische Partei), PSC (die katalanischen Sozialisten) und PP (Partido Popular, in Madrid Regierungspartei; bei den letzten katalanischen Wahlen erhielt die Partei 8,5 % der Stimmen) selbst verliehen haben, oder die „demokratischen Rechte“, das „Recht auf Selbstbestimmung“, auf die sich Befürworter*innen eines Referendums für Katalonien berufen. (Ein kritischer Artikel zur Rolle des Rechts für das politische Projekt der Unabhängigkeit findet sich auf dem spanischen Blog Agenda Pública, auf dem noch weitere Artikel zu Katalonien veröffentlicht sind.)
Aus Deutschland wird häufig gefragt, warum „die Katalan*innen“ sich eine Unabhängigkeit wünschen. Dabei sind weder die Katalan*innen noch die Unabhängigkeitsbewegung in sich homogen. Zu den parallelen Realitäten auch in der katalanischen Gesellschaft gleich, zur Pluralität der Unabhängigkeitsbewegung finden sich Überblicksartikel etwa auf dem Blog Mosaik, bei der Wochenzeitung der Freitag oder dem Jacobin Mag. Immer wieder über Katalonien schreibt auch Raul Zelik, der dabei eine deutliche Sympathie für die linke Spielart der Unabhängigkeitsbewegung pflegt.
Legitimitätskrisen
Die spanische und die katalanische Regierung sprechen beide den Handlungen sowie den Parlamentsbeschlüssen der jeweils anderen Seite die Legitimität ab. Die Regierung unter Carles Puigdemont beruft sich nach dem Referendum – nach demokratischen Standards fragwürdig, wie internationale Beobachter*innen bescheinigten – auf das vom spanischen Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht) annullierte Referendumsgesetz.
Die Legitimität der von der katalanischen Autonomieregierung, der Generalitat, unternommenen Schritte wird auch von katalanischer Seite in Zweifel gezogen. So riefen, mit Ausnahme von Teilen des linken Wahlbündnisses Catalunya Sí que es Pot, alle Oppositionsparteien im katalanischen Parlament (Ciutadans, PSC, PP) ihre Anhänger*innen dazu auf, sich nicht am Referendum zu beteiligen, mit Verweis auf dessen Illegalität. Diejenigen Stimmen, die entweder mit nein, „weiß“ (d.h. mit leerem Umschlag oder ohne Kreuz) oder ungültig abgestimmt hatten, summierten sich dann auch nur auf rund 10 %.
Über den Zeitraum einiger Tage war aber mehr als deutlich, dass das spanische Recht keine Bindungs- oder gar Integrationswirkung entfaltete. Insbesondere das spanische Verfassungsrecht und die Entscheidungen des spanischen Verfassungsgerichts genießen in Katalonien weder auf Seiten der Regierung noch in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung Legitimität. Potenziert wurde dies dadurch, dass die Zentralregierung quasi ihre ganze politische Verantwortung an die Justiz einerseits und an Staatsanwaltschaft und Polizei andererseits abgab. Mit deren Hilfe versuchte Ministerpräsident Rajoy vergeblich, das katalanische Referendum zu unterbinden. Diese treten in Katalonien seit Mitte September tatsächlich wie eine Art Besatzungsmacht auf: Die Polizeikräfte sind zu einem großen Teil in Kreuzfahrtschiffen untergebracht, die in den Häfen Barcelonas und Tarragonas ankern (gerade im Fall von Barcelona ist dieses Vom-Meer-Kommen eine fatale und geschichtsvergessene Geste – ein Kommentar hierzu in der Zeitung el Periódico, nebst Abbildung der Schiffe, die für viel Spott gesorgt haben).
In Westeuropa war also eine Situation zu beobachten, die sonst meist nur durch die Nachrichten aus anderen Erdteilen zu uns dringt: „Die Opposition erkennt die Abstimmung nicht an. Sie ruft ihre Anhänger zu Nichtteilnahme auf.“ Die katalanische Krise beinhaltet Fragen von Legalität gegen Legitimität, von Legalitätsbrüchen und Legitimitätsverlusten und eine in Spanien häufig kritisierte Justizialisierung der Politik, die die konservative Zentralregierung betreibt – sie geht aber auch darüber hinaus.
Der Wahlakt als wirkmächtiges Symbol
Um das Referendum zu verhindern, wurden Postsendungen beschlagnahmt, Konten gesperrt und Regierungsmitarbeiter*innen verhaftet. Über einen Zeitraum von zwei Wochen kreisten Hubschrauber tief über Barcelona. Juristische Vereinigungen wie Zeitungsmedien informierten über Voraussetzungen und mögliche Auswirkungen eines Ausnahmezustands.
Trotz all dieser Bemühungen der Regierung unter Rajoy wurde am 1.Oktober abgestimmt. Am Wahltag lautete der Schlachtruf vor den Wahllokalen zunächst „voterem“ (wir werden wählen) und dann „hem votat“ (wir haben gewählt). Rajoy ließ am Abend vermelden, es habe kein Referendum stattgefunden, lediglich ein illegaler Akt. Aber warum, wenn es doch ohnehin nur Theater war, musste das katalanische „Referendum“ mit solcher Kraft und unter Einsatz von Gewalt verteidigt werden? Vielleicht weil der Akt des Wählens, der wie kein anderer in unserer Zeit für die Demokratie steht, an sich ein sehr wirkmächtiges Symbol ist – und beansprucht, politische Folgen nach sich zu ziehen?
Hierauf verweist auch das Verhalten der Befürworter*innen des Referendums (die nicht gleichgesetzt werden dürfen mit den Independentistes, denjenigen, die für eine Unabhängigkeit Kataloniens sind): Allerorten, auch von Personen und Medien aus dem Ausland – nicht jedoch von Regierungen –, wurde angesichts der massiven Gewalt von Teilen der nach Katalonien verlegten Polizeikräfte am 1. Oktober das Selbstbestimmungsrecht Kataloniens verteidigt. Viele Katalan*innen berufen sich auf ihre „autodeterminació“ (Selbstbestimmung) oder einfacher ihr „dret a decidir“ (Recht, zu entscheiden). Die erheblichen Zweifel daran, ob dem katalanischen Volk im völkerrechtlichen Sinne ein Selbstbestimmungsrecht zukommt (hierzu eine Auseinandersetzung auf dem Völkerrechtsblog: der erste Teil eines zweiteiligen Beitrags und eine Erwiderung), sind hierfür irrelevant. Was zählt, ist die Überzeugung, eine Nation zu bilden – für manche eine Nation ohne Staat. Von der Madrider Verweigerungshaltung, die sich hinter der Verfassung versteckte, angeheizt, hatten sich in Umfragen zuletzt mehr als 80 % aller Katalan*innen für ein Referendum ausgesprochen. Nachdem die Polizei dann in einigen Lokalen – dank der anwesenden Medien und der Verbreitung von Aufnahmen über soziale Medien – auch bildgewaltig das Nicht-Referendum zerschlug, war häufig ein erzürntes, und manchmal auch entsetztes, „wir möchten doch nur wählen“ zu hören.
„Wir wollen doch nur wählen“
„Nur wählen“ also. Von der Verteidigung der „Demokratie“ war die Rede und auch von einer „Würde“ des Wahlakts. Sollte dies nicht eigentlich eine gute Nachricht für die Demokratie sein, wenn eine Abstimmung als würdiger Akt wahrgenommen und deswegen verteidigt wird? Für die Zentralregierung hingegen war wohl nicht nur das von der Generalitat, der katalanischen Regierung, für legal und inzwischen obendrein als bindend erklärte Referendum ein „Angriff auf die Demokratie“, sondern auch die Beteiligung der Bürger*innen. Bei vielen Wähler*innen entfaltete, meiner Wahrnehmung nach, die Abstimmung tatsächlich eine Art Magie, wie ich sie bei Wahlgängen selten gesehen habe. Nach stundenlangem Anstehen vor dem Lokal, verließen viele, nachdem sie ihre Stimme abgegeben hatten, triumphierend, Partner*innen oder Freund*innen umarmend das Wahllokal. Freilich hatte diese demokratische Magie ein erhebliches Problem, nämlich diejenigen Bürger*innen, die nicht abstimmen wollten oder konnten, weil sie das Referendum ablehnten, oder vielleicht auch weil sie Angst vor der Polizei hatten. Deren Zahl unterschied sich stark je nach Region und war etwa an Orten wie dem „Industriegürtel“ Barcelonas, wo viele inner- und außerspanische Migrant*innen leben, deutlich erhöht .
Eine selbstgebastelte Abstimmung
Aber was war dies für eine Abstimmung? Tatsächlich hatte sich das Wahlvolk diese in weiten Teilen selbst gebastelt, nachdem die Infrastruktur der Generalitat von Staatsanwaltschaft und Polizei weitgehend außer Kraft gesetzt worden war. So war nach dem 1. Oktober zu hören, lesen und auf Videos (ab Minute 23:45) zu sehen, dass die aus China in einen Ort Nahe Perpignans gelieferten Plastikurnen von Privatpersonen über die französisch-spanische Grenze gebracht und sicher versteckt worden waren. Sie wurden dann auf klandestinem Wege am frühen Sonntagmorgen in die Wahllokale gebracht. Ähnlich wurde mit den Stimmzetteln verfahren. Sicher muss davon ausgegangen werden, dass es einen Kommunikationsfluss zwischen der in ihrer Macht beschränkten Generalitat und denjenigen zivilgesellschaftlichen Organisationen (Asamblea Nacional Catalana und Òmnium Cultural), die die Bildung der Comités de la defensa del referéndum (Komitees zur Verteidigung des Referendums) vorantrieben, gegeben hat. Die Bürger*innen, die diese Komitees bildeten und die Wahlen organisierten (zusätzlich zu denjenigen, die in den Schulen, die als Wahllokale dienen sollten, „Schulfeste“ über mehrere Tage veranstalteten, um so das Wahllokal zu besetzen), einfach als verlängerten oder gar instrumentalisierten Akt der Generalitat zu betrachten, wäre aber verkürzt. In Katalonien hat sich ein Teil einer Zivilgesellschaft ein Referendum selbst organisiert und dieses verteidigt.
Repräsentationsprobleme
Dass nun Carles Puigdemont in dieser zivilgesellschaftlichen Mobilisierung, die sich, am 1. wie am 3. und erneut am 17. Oktober, nicht nur aus einer Befürwortung der Unabhängigkeit Kataloniens, sondern auch maßgeblich aus der Ablehnung der zentralstaatlichen Repressionen speiste, ein Mandat für seine Regierung erblickt, die Unabhängigkeit Kataloniens zu erklären (die Interpretationen gehen auseinander, ob diese nun erklärt wurde oder nicht, ebenso die Prognosen bezüglich der nächsten Schritte), trifft auch in Katalonien auf breiten Widerstand. Zum einen der Befürworter*innen einer Einheit Spaniens, die sich – parteipolitisch neutral – am 7. Oktober ohne Fahnen und weiß gekleidet und – von PP, Ciutadans und der Anti-Unabhängigkeitsorganisation Societat Civil Catalana aufgerufen – am 8. Oktober mit spanischen Flaggen in großer Zahl in Barcelona versammelten und u. a. „Gefängnis für Puigdemont“ forderten. Zum anderen aber auch von vielen Personen des öffentlichen Lebens und Publizist*innen (ein Beispiel), die ein Referendum grundsätzlich befürworten.
Wenn die Mobilisierungen in Katalonien jemandem ein Mandat geben würden, dann dem Wahlvolk selbst. Für ein richtiges, ein zwischen Spanien und Katalonien vereinbartes Referendum. Ein Referendum, bei dem auch für das Nein Wahlkampf betrieben würde. Denn die Befürworter*innen der katalanischen Unabhängigkeit glaubten sich vorschnell in der Mehrheit und sahen sich bereits vor dem Wahltag als Sieger eines Prozesses (seit Monaten in Katalonien nur noch „el procés“ genannt), der für sie nur in eine Richtung laufen konnte. Sie hatten dabei insbesondere die „Charnegos“, die „anderen Katalanen“ (Paco Candel) vergessen. Bricht hier eine alte Unterscheidung zwischen Urkatalanen und Zugezogenen bzw. deren Nachfahren wieder auf?
Jedenfalls lässt sich konstatieren, dass sich ein relevanter Teil der Bevölkerung Kataloniens – ob es nun eine „schweigende Mehrheit“ ist, wie manche behaupten, oder nicht – von ihrer eigenen Regierung nicht repräsentiert sieht in deren derzeitigem Kurs. Auch wurde zuvor im „procés“ im Grunde nicht versucht, diese Bürger*innen umzustimmen. Es wurde vielmehr im Namen eines Wir gesprochen, von dem sich aber eben nicht alle gemeint fühlten. Dieses Wir war wirkmächtig und ausgrenzend zugleich. Während es zuvor nur dazu geführt haben mag, dass ein Teil der Bevölkerung die katalanisch-sprachigen Medien mied, die sich dem „procés“ häufig in großer Ausführlichkeit widmeten, und schlicht genervt war von „der Politik“, sind die Folgen, die eine weitere Zuspitzung für die katalanische Gesellschaft haben könnte, noch nicht abzusehen. Viel ist davon die Rede, dass der Konflikt über die Unabhängigkeit Gräben schafft in Freundschaften, Familien oder auch den hier so verbreiteten „asambleas“ (regelmäßigen Versammlungen politischer Gruppen).
Ein paralleler Vorgang lässt sich auf spanischer Seite beobachten. Der König sprach in seiner unbarmherzigen Rede am Abend des 3. Oktober, dem Tag des Generalstreiks in Katalonien, zu denjenigen Katalan*innen, die sich auch als Spanier*innen fühlten und sich die Einheit Spaniens wünschten. Sie seien nicht allein. Und der Rest, diejenigen, die sich v.a. als Katalan*innen fühlen, aber wohl oder übel einen spanischen Pass haben? Die waren nicht gemeint. Sie veranstalteten parallel zur Königsansprache ein lautes Topfkonzert, wie schon an vielen Abenden zuvor, nur diesmal eine Stunde früher; so laut, dass, wer den König hören wollte, das Radio oder den Fernseher lauter stellen musste.
Schwache Parlamente
Die Pluralität könnte doch, so ließe sich einwenden, trotz der diesbezüglich unsensiblen Regierungen und Staatsoberhäupter von den Parlamenten widergespiegelt werden. Doch diese befinden sich in dem gegenwärtigen Konflikt in einer schwachen Position. Das spanische Parlament brauchte nach dem katalanischen Referendum 10 Tage um zu tagen, bis zum 11. Oktober. Auch vor dem 1. Oktober hatte die Regierung die Bekämpfung des Referendums ohne Mitwirkung des Parlaments betrieben.
Im katalanischen Parlament spielten sich in den vergangenen Wochen gleich mehrere traurige Schauspiele ab. Als Anfang September das Gesetz, das die Durchführung des Referendums regelt – dieses war zuvor zunächst tatsächlich in einem Theater und nicht im Parlament vorgestellt worden –, verabschiedet wurde, nutzte die Parlamentsmehrheit aus den Abgeordneten von Junts pel Sí und CUP zuvor eigens ermöglichte rechtliche Winkelzüge, um die parlamentarischen Verfahrensregeln zu umgehen. Nicht ohne Grund befürchteten sie, dass die Opposition die Verabschiedung sonst mit allen Mitteln zu verhindern suchen würde. In der live übertragenen Debatte konnten Abgeordnete des PSC beobachtet werden, die hektisch in der Verfahrensordnung des Parlaments blätterten und verzweifelt Einwände gegen das von der Mehrheit eingeschlagene Vorgehen erhoben (ein Ausschnitt der Parlamentsdebatte ist auf Youtube zu sehen). Bei der endgültigen Abstimmung waren die Independentistes dann weitgehend unter sich, beinahe eine Hälfte der Stuhlreihen des Parlaments blieb leer. Bei der auch von der internationalen Presse mit Spannung erwarteten Parlamentssitzung am 10. Oktober mussten die Abgeordneten im letzten Moment ihre Plätze noch einmal verlassen, da die Sitzung um eine Stunde herausgeschoben wurde. Sie gipfelte dann in der bekannten Rede Puigdemonts, in der dieser eine Unabhängigkeit zugleich erklärte, aufschob und damit auch wieder nicht erklärte. Im Parlament abgestimmt wurde darüber nicht.
Das Problem des Plurals: nicht nur juridische Parallelwelten
Geschwächte Parlamente und Regierungen, die jeweils nur einen Teil ihrer Bürger*innen vertreten. Ein Teil eines Wahlvolk, der in klandestiner Kleinstarbeit ein Referendum veranstaltet, das abzuhalten der Generalitat zuvor vom spanischen Verfassungsgericht untersagt worden war. Eine katalanische Regierung, die sich auf annullierte Gesetze beruft und die auch die Androhung von Strafverfolgung, teils wegen schwerer Staatsschutzdelikte nicht schreckt.[1] In Katalonien ist derzeit mehr zu beobachten als nur eine Legitimitätskrise. Es haben sich Parallelwelten gebildet, die im Juridischen – den konkurrierenden Legitimitäten wie Legalitäten – zum Ausdruck kommen, aber nicht nur dort existieren: Wer in den vergangenen Wochen etwa zentralspanische und spanienweit und auf Spanisch erscheinende Medien parallel las, mochte kaum glauben, dass diese sich in Sachen Katalonien demselben Gegenstand widmeten. Diese Parallelwelten haben jeweils ihre blinden Flecken – beide wollen im Namen einer Demokratie sprechen, nehmen aber jeweils geschwächte Parlamente und die Nicht-Repräsentation weiter Teile der spanischen wie katalanischen Bevölkerung in Kauf.
Aus den Versuchen des Zentralstaats, eine Abstimmung in Katalonien mit den rechtlichen und polizeilichen Mitteln zu unterbinden, war am 1. Oktober eine beispiellose zivilgesellschaftliche Mobilisierung hervorgegangen, die, bei aller Kritik an der fehlenden demokratischen Legitimität des Referendums, eine friedliche war. Der damals schweigsame Teil der Bevölkerung konnte sich dabei zu Recht ausgegrenzt fühlen. Auch dieser konnte sich nun, zum Großteil friedlich, artikulieren. Aber die Situation ist nach wie vor, auf Grund mangelnder einigender Figuren und geschwächter Repräsentationsorgane, die einer offenen Konfrontation. Dies wäre der Moment, nicht das geschriebene Recht, sondern das noch zu schreibende als (einen) möglichen einigenden Faktor zu entdecken. Zu schreiben von den Parlamenten (Spaniens wie Kataloniens) bzw. vielleicht sogar von (einer) verfassungsgebenden Versammlung(en) und unter angemessener Beteiligung einer Bevölkerung, die ihren Willen zu demokratischer Partizipation und Gestaltung in den vergangenen Wochen hinreichend unter Beweis gestellt hat.
Die nun von PP und PSOE gemeinschaftlich angekündigte schnelle Ausarbeitung einer Verfassungsreform, die sich aber die territoriale Einheit Spaniens als verbindlichen Rahmen setzt, kommt wohl um Jahre zu spät und wird auch angesichts der weiteren ergriffenen Maßnahmen in Katalonien kaum glaubwürdig sein: Die spanische Regierung befindet sich inzwischen auf dem Weg, den Artikel 155 der spanischen Verfassung anzuwenden, mit dem die Autonomie Kataloniens ausgesetzt werden kann. Um zu verhindern, dass in Katalonien wie in Spanien aus den bereits begonnenen (Ab-)spaltungen irreversible Brüche werden, sind womöglich echte Neugründungsprozesse erforderlich.
[1] Gegen den obersten Beamten („mayor“) der Katalanischen Polizei Mossos dʼEsquadra, seine Stellvertreterin, sowie die Vorsitzenden der beiden oben genannten katalanistischen Organisationen Asamblea Nacional Catalana sowie Òmnium Cultural laufen gegenwärtig Ermittlungsverfahren wegen „sedición“ (Aufstand), geregelt in den Artikeln 544 ff. des spanischen Strafgesetzbuches. Die Vorsitzenden der beiden Organisationen wurden am Abend des 16. Oktober in Untersuchungshaft genommen.
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Sophie Arndt (18. Oktober 2017). Iberische Rechtswirklichkeiten. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvxb
Ein hochinformativer, differenzierender Text. Allen publizistischen, juristischen und politischen Vereinfachern zur Lektüre empfohlen (auch wenn dieser Wunsch leider eine Illusion bleiben wird).