Rechtssoziologie-Kongress: Abschaffung des Rechts – Utopie oder Bedrohung?
Zum Kongress “Abschaffung des Rechts” vom 13.-15.9.2018 in Basel hat der Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit zwei Konferenzstipendien für Blogger*innen vergeben. Ausgewählt wurden Isabella Greif und Johanna Jaspersen.
Der vierte Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie in Basel endete Mitte September in Basel. Dreieinhalb Tage lang diskutierten Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen die drängenden und aktuellen Probleme des Faches. Auffallend war dabei die große Anzahl an Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihre Arbeiten präsentierten. Das lag nicht zuletzt an der Einladungspolitik der Konferenz, die Ausdruck eines Verständnisses vom Fach Rechtssoziologie ist, das nicht nur den Anspruch hat transdisziplinär zu sein, sondern sich auch gegen die Marginalisierung des Faches durch institutionelle Zwänge stellt und versucht aktiv Nachwuchsförderung zu betreiben. Eine rechtssoziologische Promotion ist nämlich – wie nach dem Eröffnungsvortrag aus dem Publikum bemerkt wird – noch immer nicht das Karrieresprungbrett an der Universität. Dabei ist gerade in Zeiten, in denen das ‘Rechtsempfinden’ der Bevölkerung öffentlich diskutiert wird, juristisch informierte Soziologie, sowie soziologisch informierte Rechtswissenschaft wichtiger denn je. Zu beobachten ist aber insgesamt eher eine Zurückdrängung der Rechtssoziologie an den juristischen Fakultäten. Weder in der universitären Ausbildung noch in der Förderung des Mittelbaus zeigt sich die Anerkennung rechtssoziologischer Forschungsansätze. Das liegt zum einen an der starken Ausdifferenzierung der Fakultäten an den Hochschulen und zum anderen an der Schwierigkeit für Nicht-Jurist*innen Zugang zur Rechtswissenschaft zu bekommen, was wiederum das transdisziplinäre Arbeiten erschwert.
Diesen Missstand versucht der bald erscheinende Sammelband ‘Interdisziplinäre Rechtsforschung’, herausgegeben von Boulanger, Rosenstock und Sieglnstein, zu adressieren. Das Buch richtet sich an Lehrende und Forschende im Feld gleichermaßen. Dass die Rechtswissenschaft und auch Rechtspraxis sich nämlich viel grundsätzlicher erklären muss, als viele andere spezialisierte Fachdisziplinen, macht Christian Rath deutlich, rechtspolitischer Korrespondent der taz. Er diskutierte anlässlich des Erscheinens mit der Herausgeberin Rosenstock über die Frage, ob Recht zu vermitteln überhaupt Aufgabe der Rechtsforschung sei. Aus journalistischer Perspektive steht er nämlich regelmäßig vor der Herausforderung juristische Themen so aufbereiten zu müssen, dass auch Rechtslaien sie verstehen können, denn bestimmte nationale und internationale Gerichtsentscheidungen rücken mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, sei es vom EGMR oder BVerfG, ebenso wie die Rechtsaufarbeitung aktueller Ereignisse, wie beispielsweise die unrechtmäßige Abschiebung von Sami A. oder die Veröffentlichung des Haftbefehls eines Verdächtigen im Falle des in Chemnitz erstochenen Mannes.
Weniger auf ein Laienpublikum bezogen, aber nicht minder wichtig, stellt sich die Frage nach der rechtssoziologischen Publikationslandschaft. Christian Boulanger vom Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit lud zu diesem Thema die geschäftsführende Herausgeberin der Zeitschrift für Rechtssoziologie Michelle Cottier, Sophie Arndt vom Blog des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit und Pierre Guibentif vom Universitätsinstitut Lissabon und Mitherausgeber sowohl der Zeitschrift für Rechtssoziologie als auch der französischen rechtssoziologischen Zeitschrift Droit et société zu einem Runden Tisch ein. Wo wollen und können Forschende ihre Arbeiten heute publizieren? Sind die Kanäle ausreichend und die Rahmenbedingungen angemessen? Und vor allem, welche Rolle spielen sich wandelnde Formate, vor allem im Bereich der Blogs und Open-Access-Formate?
Während die Zeitschrift für Rechtssoziologie bald auf ihr 40-jähriges Bestehen mit eher klassischen Peer-Review-Verfahren und Impact-Faktoren zurückblickt, ist mit dem BAR-Blog ein kleines Format auf dem Podium vertreten, das jedoch in der Lage ist schnell und niedrigschwellig zu aktuellen Themen zu publizieren. Ein Umstand der Nachwuchswissenschaftler*innen zu Gute kommt und der sich wandelnden Bedeutung von Blogs als Format zur Vermittlung von rechtswissenschaftlichen Themen Rechnung trägt.
Der Titel ‘Abschaffung des Rechts’ wurde die Konferenz über immer wieder kritisch kommentiert. Unklar war mitunter die Intention hinter dem Titel – Abschaffung des Rechts als Bedrohung oder Utopie? Während einige Konferenzteilnehmer*innen sich, insbesondere auch im Hinblick auf die eben erwähnte Marginalisierung der Rechtssoziologie, einen weniger provokanten Titel gewünscht hätten, scheint doch aber genau diese Frage verbindendes Moment der zahlreichen sehr unterschiedlichen Beiträge der Tagung gewesen zu sein: So begann die Tagung noch mit einer hitzigen Podiumsdiskussion zum Thema ‘Universelle Menschenrechte und staatliche Selbstbestimmung’, in der über die sogenannte “Selbstbestimmungsinitiative” diskutiert wurde. Bei dieser handelt es sich um eine Volksabstimmung, lanciert von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei, die zum Ziel hat die Schweizer Bundesverfassung zumindest in Teilen über das Völkerrecht zu stellen. Der reißerische Titel der Abstimmung ist ‘Schweizer Recht statt fremde Richter’ und vor allem der Auftritt von Alfred Heer, langjähriger SVP-Politiker, bot ein gutes Beispiel für eine verkürzende und populistische Rhetorik, die darauf abzielt Druck auszuüben auf transnationale Rechtsinstitute. Die Konferenzteilnehmer*innen konnten in diesem Rahmen einen guten Eindruck davon gewinnen, wie schwierig es differenzierte juristische Argumentationen haben können, wenn sie sich auf dem politischen Parkett mit rechtspopulistischen Einwürfen messen müssen. So gingen dann auch die sachlichen Ausführungen von Prof. Anna Petrig, Völkerrechtlerin der Universität Basel, fast gänzlich unter die präzise deutlich machten, dass die zur Abstimmung stehende Forderung vor allem eine Schwächung der Schweiz im internationalen Kontext und eine Delegitimierung des EGMR bedeuten würde. Der Kongresstitel ‘Abschaffung des Rechts’ fand hier seine negative Ausdeutung – ein Rückzug auf nationales Recht unter Missachtung von völkerrechtlichen Errungenschaften.
Die positiven und befreienden Aspekte einer Abschaffung des Rechts zeigte aber nicht zuletzt Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien. Unter dem Titel LGBTIQ-Menschenrechte: Kreation und Umsetzung zwischen Verve und Kritik widmete sie sich in einem Abendvortrag der stets aktuellen Frage wie das Recht Geschlecht und Sexualität reguliert und konstruiert und verweist auf einige der positiven Entwicklungen der letzten Jahre: die Öffnung der Ehe für Alle in Deutschland oder die Entscheidung des BVerfG zur sogenannten Dritten Option beim Geschlechtseintrag im Geburtenregister.
Dies sind nur zwei Eindrücke aus Basel, zwischen denen zahlreiche andere vielfältige Zugänge zu dem Thema lagen. Trotzdem bleibt nach diesen Tagen zu konstatieren, dass die Abschaffung des Rechts von den meisten Teilnehmenden und Referent*innen im Augenblick vor allem als Bedrohung wahrgenommen wird. Die politischen Zeiten sind weniger die einer Befreiung von überkommenen rechtlichen Regulierungen, sondern eher die von autoritär-populitischen Angriffen auf Recht und Rechtsstaat. So schließt dann auch Matthias Mahlmann in seinem Abschlussvortrag, dass weder Grundgesetz noch Schweizer Bundesverfassung, also der demokratische Verfassungsstaat, unerschütterlich und sicher vor Angriffen und Zersetzungserscheinungen die in der eigenen Struktur angelegt sind, seien. Und gerade vor den aktuellen politischen Entwicklungen scheint es deshalb wichtig, bestimmte Rechte auch in ihrer Verletzlichkeit und Fragilität zu bemerken und gegen Angriffe zu verteidigen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Johanna Valeska Jaspersen (27. September 2018). Rechtssoziologie-Kongress: Abschaffung des Rechts – Utopie oder Bedrohung? Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lvxm