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“Rechtssoziologisch publizieren” – Dokumentation eines Rundtischgespräches

Wo und wie publizieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der interdisziplinären Rechtsforschung ihre Arbeiten? Das ist eine Frage, die sich bei einem noch nicht fest etablierten Forschungsfeld noch dringender stellt als bei Disziplinen mit klaren Karrierestrukturen und Veröffentlichungspraxen.

Auf dem Dreiländerkongress der Rechtssoziologie 2018 in Basel fand am frühen Samstagmorgen ein offenes Rundtischgespräch statt, das sich mit der derzeitigen Publikationslandschaft im Bereich der Rechtssoziologie und interdisziplinären Rechtsforschung beschäftigte. Dabei wurden unter anderem die folgenden Fragen diskutiert:

  • Reichen die derzeitigen Publikationskanäle aus?
  • Sind sie sichtbar genug und genügen den Reputationskriterien, die für eine wissenschaftliche Karriere erfüllt werden müssen (z. B. Peer Review, Impact Factor)?
  • In welcher Sprache sollte man schreiben und welches Publikum adressieren?
  • Wie reagieren Autor*innen und Publikationsorgane auf die Veränderung in der Publikationslandschaft, auf der sich neben den “klassischen” Zeitschriftsformaten auch immer mehr Blogs oder Open Access Publikationen etablieren?

Wir dokumentieren im folgenden die drei Eröffnungsreferate. Den Anfang machte Michelle Cottier (Universität Genf & Zeitschrift für Rechtssoziologie). Für sie kann das Ziel, die Zeitschrift als „Kristallisationspunkt“ und „Kommunikationsarena“ der deutschsprachigen Rechtssoziologie und Recht und Gesellschaft Forschung zu etablieren und zu erhalten, als erreicht betrachtet werden. Heute bleibe auch in der Konkurrenz zu den schnelleren elektronischen Formaten die einer Zeitschrift eigenen Funktionen und Vorteile erhalten: so bedarf es weiterhin längeren Textformaten die es erlauben, “eine theoretische These voll zu entfalten oder ein rechtliches bzw. gesellschaftliches Phänomen eingehend empirisch zu verdeutlichen, und sich dabei ausführlich auf bestehende Ansätze und Analysen zu beziehen”.

Sophie Arndt (Universität Frankfurt & BAR-Blog) berichtete über diesen Blog. Für sie bieten Blogbeiträge in Ergänzung zu den klassische Formaten vor allem “die Chance, auch noch nicht zu Ende Gedachtes zu präsentieren und auf aktuelle Ereignisse zu reagieren“. Sie macht auch auf die Ambivalenzen des Bloggens aufmerksam: Auch wenn der BAR-Blog noch keine große Öffentlichkeit wie andere (professionell betriebene) Wissenschaftsblogs hat, können Rechtssoziolog*innen mit kurzen und pointiert formulierten Beiträgen, die elektronisch frei zugänglich sind, von einer wesentlich größeren Anzahl an Personen gelesen werden, als mit einem Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Gleichzeitig ist die damit verbundene Exponierung auch mit einer öffentlichen Positionierung verbunden. Wichtig sei, dass der Blog von der Fachcommunity als eigenes Medium noch stärker wahrgenommen und als Publikationsort auch genutzt werde.

Pierre Guibentif (ISCTE Universitätsinstitut Lissabon & Revue Droit et Société) schlug schließlich den Bogen zur Situation in anderen Ländern und sprach über die die Potentiale für eine internationale Zusammenarbeit. In seinen Überlegungen zur “Zukunft der Zeitschriften im internationalen Feld ‘Recht und Gesellschaft’“ macht er auf die Schlüsselrolle der Zeitschriften “in der Vermittlung zwischen wissenschaftlichen Gemeinschaften” aufmerksam. Gleichzeitig beobachtet er, dass im Zeitalter der Datenbanken und des elektronischen Abrufs die “einzelnen Aufsätze klar in den Vordergrund treten, und Hefte oder Bände als editorische Einheiten an Bedeutung verlieren”. Die Tendenz zur Individualisierung und der direkten Verfügbarkeit von PDFs macht allen Zeitschriften zu schaffen. Internationale Tagungen wie die kommende RCSL-Jubiläumskonferenz in Oñati oder der nächste Law and Society Weltkongress im Jahr 2022 können Anlässe dafür bieten, eine systematische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen rechtssoziologischen Publikationsorganen zu etablieren, und die Zeitschriften für die neue Zeit fit zu machen.

Das Rundtischgespräch war als ein Auftakt gedacht, sich auch in Zukunft stärker systematisch Gedanken über Publikationsmöglichkeiten und -strategien in der interdisziplinären Rechtsforschung Gedanken zu machen. Gerne führen wir die Diskussion auch auf diesem Blog fort.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Boulanger (26. März 2019). “Rechtssoziologisch publizieren” – Dokumentation eines Rundtischgespräches. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvxv


Christian Boulanger

Christian Boulanger ist Wissenschaftler und Abteilungskoordinator am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sowie Mitgründer und zweiter Vorsitzender des Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit.

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