Bildung als Bürgerrecht – Ralf Dahrendorf wiedergelesen
Dahrendorfs Schrift „Bildung als Bürgerrecht“ dürfte zu seinen in der breiteren Öffentlichkeit bekanntesten und einflussreichsten Werken in Deutschland zählen. Das 150-seitige „Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik“ erschien zunächst von November 1965 an als sechsteilige Essay-Serie in der ZEIT und wurde 1966 in Buchform veröffentlicht. Die Bundesrepublik steht zu dieser Zeit vor einer Bildungsexpansion, deren Ausmaß selbst der optimistische Dahrendorf (noch) zu vorsichtig einschätzt. Eine bildungspolitische Grundentscheidung könnte sein, so schlägt er vor, „bis zum Jahre 1980 in der gesamten Bundesrepublik 15% jedes Jahrgangs zum Abitur zu führen“. Diese Quote wurde dann aber bereits Anfang der 1970er Jahre erreicht, 1980 betrug sie schon mehr als 20%.
Ausgangspunkt für Dahrendorfs Überlegungen war eine Artikelserie des Theologen und Erziehers Georg Picht, der im Jahr 1964 mit Blick auf das deutsche Bildungswesen eine „Bildungskatastrophe“ ausgerufen hatte. In den Jahren 1950 bis 1963 hatte sich die Zahl der Studenten als auch Abiturienten nahezu verdoppelt, bewegte sich aber mit 6 bzw. 8%, wie Dahrendorf zeigt, auf einem international sehr niedrigen Niveau. Eine weitere Steigerung der Akademikerzahlen erschien unausweichlich. Eine solche wurde von konservativen Bildungspolitkern, die Dahrendorf ausgiebig zitiert, vor allem mit dem Argument begründet, es müssten, um das Wirtschaftswachstum und den neu gewonnenen Wohlstand halten zu können, mehr akademisch ausgebildete Fachkräfte gewonnen werden.
Einer so verstandenen „Erschließung von Begabungsreserven“ aus primär ökonomischen Gründen setzt Dahrendorf sein Verständnis von Bildung „als Bürgerrecht“ entgegen. Er versteht dieses Bürgerrecht als „ein soziales Grundrecht aller Bürger“, das ihnen eine autonome und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben überhaupt erst ermöglicht. Daraus folgt für ihn die zweite Prämisse, die der „Chancengleichheit“: „Es darf keine systematischen Bevorzugungen oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen auf Grund leistungsfremder Merkmale wie Herkunft oder wirtschaftlicher Lage geben“. Daraus wiederum leitet sich die Forderung ab, dass es zur Verwirklichung des Bürgerrechts die Aufgabe des Staates sei, durch eine aktive Bildungspolitik reale Bildungs- und Teilhabechancen für alle Bürger zu schaffen. Denn die „rechtliche Chancengleichheit bleibt ja eine Fiktion, wenn Menschen aufgrund ihrer sozialen Verflechtungen und Verpflichtungen nicht in der Lage sind, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.“ Bildungspolitik ist daher für Dahrendorf Teilhabepolitik im Sinne „materialer Chancengleichheit“. Als Utopie schwebt ihm dabei vor, anstelle höchst selektiver Bildungseinrichtungen für wenige, welche die höheren Schulen in der Bundesrepublik damals waren, „Schulen für alle zu gestalten“ mit dem Ziel, dass „Möglichkeiten einer höheren Ausbildung allen jenen eröffnet werden, die dazu fähig sind. Im Hinblick auf die Einrichtungen des ersten Bildungsweges müssen die Menschen aus ihren ungefragten Abhängigkeiten befreit werden.“ „Aktive“ Bildungspolitik – an vielen Stellen spricht er auch von „expansiver“ Bildungspolitik (oder vom „expansiven Prinzip“) – bedeutet für Dahrendorf „Expansion des Bildungswesens auf allen Stufen“.
Vor diesem Hintergrund setzt sich Dahrendorf dann eingehend mit damaligen Erkenntnissen der Bildungssoziologie auseinander und identifiziert vier Gruppen, die in der frühen Bundesrepublik signifikant schlechtere Chancen auf eine höhere Bildung hatten: Mädchen, Kinder in ländlichen Regionen und aus katholischen Haushalten sowie Arbeiterkinder. Damit prägte er die in Bildungsforschung gern gebrauchte Metapher vom „katholischen Arbeitermädchen auf dem Lande“ als Kumulation dieser benachteiligten Gruppen.
Ausführlich befasst er sich mit Einwänden, die geringe Beteiligung an höherer Bildung sei mit der Verteilung von Begabungen verbunden und eine Öffnung höherer Bildungsabschlüsse, vor allem des Abiturs und der Studienberechtigungen, würde zu einem Niveauverfall führen. Die Begabungstheoretiker und „Niveau-Besorgten“ widerlegt Dahrendorf eindrücklich mit bildungssoziologischen Ergebnissen und Argumenten und kommt zum Ergebnis: „Es ist also möglich, 15% bis 20% jedes Jahrgangs ohne Minderung der Qualität der Gymnasialausbildung zum Abitur zu führen“.
Die Analyse der vier benachteiligten Gruppen führt für Dahrendorf zur Einsicht, dass allein bildungsbezogene Maßnahmen nicht ausreichen, sondern dass diese mit sozialpolitischen Programmen bzw. „Gesellschaftspolitik“ Hand in Hand gehen müssten, etwa um „soziale Rollenmodelle“ bei Mädchen zu überwinden oder „bäuerlich-konservative Lebensformen“ auf dem Land aufzubrechen. Es geht ihm um eine „Sozialreform vor der Schulreform“ hin zu einer „modernen Gesellschaft“, in der traditionale Bindungen und soziale Benachteiligungen im Sinne der Selbstbestimmung der Einzelnen überwunden werden. Dies kann sicher als sein Grundverständnis einer freien (liberalen) demokratischen Gesellschaft angesehen werden. Immer wieder kreidet er den „Modernitätsrückstand der deutschen Gesellschaft“ an, „der die Effektivität gleicher Bürgerrechte einschränkt“.
Bei den im Schulwesen wirkenden Selektionsmechanismen sieht Dahrendorf vor allem die Übergänge auf die weiteren Schulformen als entscheidend an, kritisiert aber gleichzeitig die Haltung der Schulen und Lehrkräfte. Er konstatiert einen „pädagogischen Defätismus der deutschen höheren Schule“. Das deutsche Gymnasium verzichte „von vornherein darauf, die ihm anvertrauten Kinder zu erziehen, d.h. zu entwickeln und zu ihren besten Möglichkeiten zu führen“. Insoweit macht er – und das finde ich wirklich interessant – auch nicht bei der Forderung nach einer Reform der Schulstrukturen, die schon damals breit diskutiert wurde, halt. So wie ich ihn verstehe, geht es Dahrendorf um eine Haltungsänderung, nämlich eine Schule zu schaffen, die Kinder ermutigt und zu den für sie bestmöglichen Bildungsabschlüssen führt. Sie soll dabei die sozialen Hintergründe in den Blick nehmen und Schüler*innen aus sozial benachteiligten Familien individuell unterstützen und fördern. Eine derartige Schule soll den Menschen „Horizonte eröffnen, die niemand anders ihnen sichtbar macht. Sie darf sich um Menschen in der ganzen Weite ihrer Existenz kümmern. Sie darf erziehen.“
Die Schrift endet mit der Frage, wie die von Dahrendorf postulierte „Bildungsrevolution“ finanziert werden kann. Spätestens an dieser Stelle merkt man, dass zwischen der sozial-liberalen Haltung Dahrendorfs und der heutigen Politik der FDP Welten liegen. So fordert Dahrendorf deutliche Steuererhöhungen und bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, „warum eine Erhöhung bestimmter Steuern nicht ein angemessenes Mittel sein sollte, um in einer Wohlstandsgesellschaft die wichtigste politische Aufgabe [der Bildung] zu verwirklichen“. Es sei ein „Vergehen an der Zukunft des Landes, eher auf die Erfüllung der Aufgabe zu verzichten als sich mit Steuererhöhungen unbeliebt zu machen“. Und zum Verteidigungshaushalt bemerkt er: „Der Verteidigungshaushalt, dessen Diskussion leider weitgehend tabu geworden ist, enthält mit Sicherheit Elastizitäten, zumal die Vorstellung, daß man für den Preis von 100 Starfightern eine ganze Universität – und für einen eine schöne Schule – bauen könnte, doch sehr nachdenklich stimmt.“
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Michael Wrase (19. Juli 2019). Bildung als Bürgerrecht – Ralf Dahrendorf wiedergelesen. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lvxw