Auf unausgetretenen Pfaden – Unterwegs mit Pierre Bourdieu
von Antonia Paulus
Seit einigen Jahren rückt Bourdieus Rechtsdenken vermehrt auch in den Fokus der deutschsprachigen Rechtssoziologie. Theoretische Arbeiten sowie empirische Studien, die sich seiner Theorie bedienen, werden nun durch den Anfang dieses Jahres von Andrea Kretschmann im Velbrück Verlag herausgegebenen Sammelband Das Rechtsdenkden Pierre Bourdieus in entscheidender Weise ergänzt. Der Band enthält neben theoretischen Beiträgen und empirischen Studien auch zwei erstmals in das Deutsche übersetzte Primärtexte Pierre Bourdieus.
Diese Ergänzung ist dringend notwendig, denn auch wenn immer wieder Rufe laut werden, man solle das Potential hinter Bourdieus Rechtssoziologie erkennen, ist es doch recht schwierig, zusammen mit Bourdieu Recht zu beforschen. Seine Äußerungen zum Recht bleiben sporadisch und verstreut. Zwei seiner zentralsten Texte zur Rechtssoziologie, La force du droit. Eléments pour une sociologie du champ juridique (1986) und Les juristes, gardiens de l’hypocrisie collective (1991) lagen bislang nicht in deutscher Fassung vor. Doch auch wer sich durch die französischen oder englischen Fassungen gearbeitet hat muss feststellen, dass Bourdieus Rechtssoziologie ohne ein tiefgehendes Verständnis seiner allgemeinen Soziologie unzugänglich bleibt. Wer auch diese Hürde überwindet und sich etwa mit den feinen Unterschiede[n], dem Entwurf einer Theorie der Praxis und seinen Vorlesungen Über den Staat befasst hat, ist wahrscheinlich begeistert, steht aber plötzlich ziemlich allein auf weitem Feld. Es gibt noch nicht viele Arbeiten zu Bourdieus Rechtssoziologie im deutschsprachigen Raum. Auch Bourdieu selbst ist nie dazu gekommen zu dem, was er „juridisches Feld“ nennt, eine seiner groß angelegten Studien durchzuführen.
Diesen drei großen Hemmnissen leistet der Band in ausgezeichneter Weise Abhilfe. Dem vorangestellt ist eine Einleitung der Herausgeberin Andrea Kretschmann, die in einem ersten Schritt die singulären Charakteristika von Bourdieus Theorie herausarbeitet: seine Überwindung des Dualismus zwischen Struktur und Handlung, seine akteursabhängig-konstruktivistische Herangehensweise und sein genauer Blick für die Reproduktion von Machtstrukturen und die Historizität des Subjekts. Diese Besonderheiten überträgt Kretschmann in einem zweiten Schritt auf Bourdieus Rechtsverständnis und nimmt mit ihrer Einordnung seiner Rechtssoziologie in seine allgemeine Theorie im Kleinen vorweg, was später von den anderen Autor*innen entfaltet wird. Ihre Einführung ist voraussetzungsvoll, bietet aber auch ausführliche Hinweise auf Primär- und Sekundärliteratur und ist dadurch unabhängig vom Kenntnisstand der Lesenden gewinnbringend.
Die Übersetzungen
Pierre Bourdieu hat keine systematische Rechtssoziologie oder große Studie zum juridischen Feld veröffentlicht. Neben seinen vielen kleineren Äußerungen zum Thema Recht, die sich verstreut über sein ganzes Werk finden, hat er jedoch zwei Aufsätze zum juridischen Feld geschrieben, die hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegen.
Die Kraft des Rechts. Elemente einer Soziologie des juridischen Feldes (1986) ist eine soziologische Annäherung an die Rechtsform, also eine Beschreibung des Rechts über seine Wirkungen und eine Abgrenzung zu anderen Normen. Außerdem beschreibt der Aufsatz die besondere Strukturierung und Arbeitsteilung im juridischen Feld. Der Feldbegriff nimmt im Spätwerk Bpurdieus eine zentrale Rolle ein und ist insbesondere für den deutschen, systemtheoretisch geprägten Forschungskontext von großem Interesse. Gerade in Abgrenzung zu Luhmanns Systembegriff stellt Bourdiues Feldtheorie eine interessante neue Perspektive dar. Fortgesetzt wird diese Auseinandersetzung durch Die Juristen. Türhüter der kollektiven Heuchelei (1991), das die Illusio des juridischen Feldes analysiert und daraus Spezifika des Habitus von Jurist*innen ableitet, wobei der Fokus auf dem richterlichen Habitus liegt. Diese Verknüpfung von Feldtheorie und Habituskonzept ist besonders gewinnbringend, bewahrt sie doch vor einer zu individualistischen Lesart des Habitusbegriffs.
Die Übersetzungen von Sergej Seitz und Anna Wieder bewegen sich nahe an den Originalen und enthalten bei zentralen Begriffen neben der Übersetzung auch den französischen Ausdruck. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass sich für manche Begriffe bislang noch keine einheitliche Übersetzung durchgesetzt hat. Leider orientieren sich auch die Autor*innen des Sammelbandes nicht immer an diesen Übersetzungsangeboten, so ist etwa mal vom juridischen, mal vom juristischen Feld die Rede. Sie alle beziehen sich aber in unterschiedlicher Weise auf diese beiden zentralen Texte und zeigen, welch immensen Gewinn deren Übersetzung für die deutschsprachige Rechtssoziologie darstellt.
Einführung in die zentralen Begriffe
Das zweite große Hemmnis ergibt sich partiell aus dem ersten. Mit den fragmentarischen, verstreuten Ansätzen von Bourdieus Rechtssoziologie lässt sich ohne ein genaues Verständnis seiner übrigen Forschungen kaum arbeiten. Im zweiten Teil des Bandes führen daher fünf Beiträge in zentrale theoretische Konzepte Bourdieus ein.
Besonders wertvoll sind diese Beiträge, weil sie mehr als nur Begriffseinführungen sind. Die Autor*innen führen die Begriffe mit Bezug zum juridischen Feld ein und spiegeln durch die Diversität ihrer fachlichen Standpunkte wieder, dass Bourdieus Theorie ein Zusammendenken verschiedener sozialtheoretischer Ansätze ist.
Die fundierte Einführung von Pierre Guibentif legt ihren Fokus auf die Feldtheorie und bietet daneben interessante Überlegungen zu der Frage, warum das rechtliche Feld keine zentralere Rolle in der Forschung von Pierre Bourdieu spielt. Andrea Kretschmann legt dagegen ihren Fokus auf die praxistheoretischen Aspekte von Bourdieus Rechtstheorie und zeigt dabei das Verhältnis von Rechtsregel und Habitus auf. Der dritte Beitrag von grundlegender Bedeutung für das Rechtsverständnis Pierre Bourdieus ist Dirk Martins Aufarbeitung des Begriffs der Symbolischen Gewalt und dem dahinterstehenden Verständnis des Verhältnisses von Staat und Recht. Zwei weitere Lesarten bieten der kulturtheoretische Ansatz von Thomas Schmidt-Lux und der Beitrag von Alexander Wulf und Christoph Wulf, die den Aspekt des performativen Handelns in das Zentrum ihrer Überlegungen stellen.
Die Darstellungen unterscheiden sich in ihrem theoretischen Fokus und zeigen bereits anschaulich auf, dass sich mit Bourdieu ganz unterschiedliche Forschungsanliegen vertreten lassen. Dies setzt sich im nächsten Teil des Bandes fort.
Die exemplarischen Studien
Denn auch die folgende Zusammenstellung empirischer Arbeiten, die sich der rechtssoziologischen Ansätzen Pierre Bourdieus bedienen, ist vielfältig. Die Beiträge sind teilweise aus dem Englischen und Französischen übersetzt und schaffen damit einen wichtigen Brückenschlag in Forschungskontexte, die bislang noch zu wenig wahrgenommen werden. Versammelt sind Beiträge aus den Rechtswissenschaften, der Soziologie und den Geschichtswissenschaften. Diese fachliche Breite spiegelt sich auch in den methodischen Zugängen der Autor*innen wider. Die sechs Beiträge lesen sich daher als ein Lehrstück über die Möglichkeiten rechtssoziologischer Forschung.
Mit geschichtswissenschaftlichen Methoden vergleicht Gisèle Sapiro die Genese des Juridischen und des literarischen Feldes und arbeitet die Austausch-und Solidaritätsbeziehungen zwischen beiden Feldern heraus. Sie wertet biografische Daten zu Bildungswegen und sozialem Hintergrund der in dem Feld Tätigen aus und beschreibt, wie sich das juridische Feld nach und nach professionalisierte und seine Verwobenheit mit dem literarischen Feld darüber immer mehr abnahm.
Neben diesem historischen Blick auf die Entwicklung des juridischen Feldes enthält der Sammelband auch zwei Untersuchungen zu aktuellen Machtverschiebungen im juridischen Feld. Sara Dezalay beschreibt die Stellung des Internationalen Gerichtshofs und überschreitet damit die oftmals als unzeitgemäße, im nationalen Rechtssystem verhaftete Perspektive Bourdieus. Sie lokalisiert verschiedene Akteure, die den Anspruch erheben, legitime Instanzen der Streitbeilegung in der internationalen Justiz zu sein. Um die Konkurrenzdynamiken zwischen diesen Akteuren aufzudecken bedient sie sich insbesondere biographischer Interviews aus denen sie Schlüsse zu Herkunft, Bildungswegen und Lehrer-Schüler*innenzusammenhängen zieht. Neben den Konkurrenzkämpfen bietet ihre Studie daher auch interessante Einblicke in die Reproduktionsdynamiken des IGH. Auch Soraya Nour Sckell nimmt eine feldtheoretische Perspektive ein und beschreibt Kosmopolitismus als den Ausdruck des Kräfteverhältnisses von Jurist*innen auf nationalstaatlicher und internationaler Ebene. Beide Beiträge beziehen sich auf die Stellung internationaler Gerichte und die Erweiterung des noch für den nationalen Rechtsraum gedachten Konzepts Bourdieus. Ihre Feldanalysen bedienen sich jedoch ganz unterschiedlicher methodischer und empirischer Grundlagen und zeigen daher auch anschaulich, wie unterschiedlich man mit den theoretischen Ansätzen Bourdieus weiterarbeiten kann.
Einem blinden Fleck in Bourdieus Theorie widmet sich der Beitrag von Liora Israël, die das Verhältnis von Recht und sozialen Bewegungen untersucht. Mit ihrer Relektüre zentraler Texte Bourdieus und anderer Forschender aus seinem Umfeld zeigt sie auf, wie das mitunter lückenhafte theoretische Setting Bourdieus produktiv weiterentwickelt werden kann.
Eine theoretische Weiterentwicklung nimmt auch Ruben Hackler vor, der den Richterhabitus in der Weimarer Republik untersucht. Er greift dabei auf die Methode der historisch-semantischen Rekonstruktion zurück und bezieht sich vor allem auf Beiträge aus der justizkritischen Bewegung in der Weimarer Republik. In seiner Aufarbeitung der theoretischen und belletristischen Schriften von Karl Liebknecht, Ludwig Bendix und Ernst Ottwalts zeigt sich, dass es auch damals schon Untersuchungen zur Sozialisation von Richter*innen gab, die für Bourdieus Habituskonzept anschlussfähig sind.
Neben den Feld- und Habitusstudien enthält der Sammelband mit dem Beitrag von Anne-Laure Garcia auch noch einen weiteren auf Pierre Bourdieu zurückgehenden Forschungsansatz. Ihre Analyse der Wirkung von Normierungen orientiert sich an den beiden zentralen Begriffen der Visions et Divisions, also der Macht von Einteilungen und Benennungen und den zwangsläufig damit einhergehenden Hierarchisierungen. Sie untersucht Rechtstexte daraufhin, inwiefern sie Kategorien schaffen und hierarchisieren, wobei sie sich am Beispiel der Mutterfiguren im französischen Recht orientiert.
Der Ertrag
Sowohl in den Einführungen als auch in den exemplarischen Forschungsarbeiten bleibt am Schluss eher ein bunter Strauß an Möglichkeiten als ein in sich geschlossenes Forschungsprogramm. Es werden viele neue und innovative Möglichkeiten gezeigt, das juridische Feld zu beforschen und es zeigt sich auch, dass im englisch- und französischsprachigen Raum schon allerhand Forschung vorhanden ist an die sich anknüpfen lässt. Die Forschungs- und Theorieansätze bewegen sich dabei zwischen Mikro-, Meso- und Makroebene und aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen.
Dieser Ansatz kommt nicht ohne Friktionen zwischen den verschiedenen Beiträgen aus – so kann man sich etwa fragen, ob tatsächlich immer das gleiche gemeint ist, wenn die Autor*innen auf das Konzept der illusio rekurrieren. Das ist aber nicht problematisch, sofern man sich nicht eine Bourdieu-Einführung aus einem Guss erhofft, sondern den Sammelband als Gesprächsangebot sieht.
Neben all den interessanten Forschungsperspektiven ist der vorliegende Band noch in einer weiteren Hinsicht neuartig. Die Autor*innen richten sich ganz selbstverständlich an ein rechtssoziologisch interessiertes Fachpublikum. Sie halten sich nicht mit der immer wiederkehrenden Frage auf, ob es denn so etwas wie eine deutschsprachige Rechtssoziologie überhaupt gibt und wie sich diese zu den Rechtswissenschaften verhält. Stattdessen wird sie ganz selbstverständlich vorausgesetzt und angesprochen und ist dadurch tatsächlich immer mehr vorhanden.
Rezension von Andrea Kretschmann (Hg.): Das Rechtsdenken Pierre Bourdieus. Velbrück, 2019. ISBN: 978-3-96832-147-2, 39,90 €.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (7. November 2019). Auf unausgetretenen Pfaden – Unterwegs mit Pierre Bourdieu. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lvy0
Was Bourdieus Vorlesungen »Über den Staat« betrifft, darf ich vielleicht auf die vernichtende Kritik von Rainer Maria Kiesow (Der Staat 55, 2016, 135-150) aufmerksam machen.