Die interdisziplinäre Nachwuchsgruppe „Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“
Jährlich werden etwa 400.000 Rechtstreitigkeiten vor den Sozialgerichten ausgetragen. In den Verfahren geht es um die Durchsetzung sozialer Rechte, die durch das Sozialgesetzbuch durch (Leistungs-)Ansprüche konkretisiert werden. Sie dienen, dem Leitgedanken des § 1 SGB I zufolge, der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Aus Sicht der Rechtsuchenden betreffen die von ihnen geführten Klagen regelmäßig zentrale Bereiche ihres Lebens, häufig solche von existenzieller Bedeutung. Auch volkswirtschaftlich betrachtet haben die vor den Sozialgerichten verhandelten Angelegenheiten hohe Relevanz, die man etwa durch die Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und deren Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes oder durch die Sozialleistungsquote beziffern könnte. Die Sozialgerichtsbarkeit ist damit ein Ort, an dem Verteilungsfragen gestellt und Verteilungskonflikte geführt, ein Ort, an dem individuelle Lebensbedingungen konkretisiert und gesellschaftliche Wirklichkeiten gestaltet werden.
Die Sozialgerichtsbarkeit wurde von Rechts-, Sozial- und Politikwissenschaften bisher kaum beforscht. Einen Beitrag dazu, Forschungslücken zu verkleinern, möchte die Nachwuchsgruppe „Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“ leisten, die im September 2017 an der Universität Kassel eingerichtet wurde. Die Nachwuchsgruppe untersucht die Sozialgerichtsbarkeit und vorgelagerte Bereiche als Ort(e) der Konfliktaustragung und beleuchtet dabei anhand konkreter Fragestellungen Aspekte der individuellen und kollektiven Rechtsmobilisierung, der Formulierung und Formierung von Interessen und der Verknüpfung von Rechtsschutzsystem und Wohlfahrtsstaatlichkeit. Die Gruppe ist interdisziplinär zusammengesetzt und arbeitet in je eigenen Forschungsarbeiten in dem Versuch, über die Grenzen der eigenen Disziplin hinauszugehen: Die einzelnen Vorhaben der Mitglieder sind grundsätzlich politikwissenschaftlich, rechtswissenschaftlich oder soziologisch angelegt, doch der Blick auf den Untersuchungsgegenstand soll durch Perspektiven, Theorien und Methoden der jeweils anderen Fachrichtungen geweitet werden.
Die Nachwuchsgruppe ist eingebunden in den Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Hochschule Fulda und der Universität Kassel (FoSS). Sie wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) gefördert. Das FIS möchte einen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der Sozialpolitikforschung leisten und setzt dabei insbesondere auf Interdisziplinarität und Nachwuchsförderung.
In einer neuen Beitragsreihe auf dem BAR-Blog zur Rechtssoziologie in der Sozialgerichtsbarkeit stellen vier Mitglieder der Nachwuchsgruppe einzelne Aspekte ihrer Untersuchungen in kurzen Beiträgen vor.
Für eine ausführlichere Darstellung der Nachwuchsgruppe siehe Baldschun, Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland – Vorstellung einer durch das BMAS geförderten Nachwuchsgruppe, in: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (Hrsg.), Der Mensch im Mittelpunkt – sozialgesetzliche Realität? 7. Deutscher Sozialgerichtstag am 27. und 28. September 2018 in Potsdam, Stuttgart u.a. 2019, S. 273-283
Aktuelle Informationen zudem auf www.sozialgerichtsforschung.de
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BAR Administrator (13. Dezember 2019). Die interdisziplinäre Nachwuchsgruppe „Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvy1