“Interdisziplinäre Rechtstheorie” – Ein Experiment mit Lehre(n)
“Interdisziplinäre Rechtstheorie” – unter diesem Titel boten Benjamin Lahusen und ich im Sommersemester 2019 ein Seminar für Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen an. Das Seminar beschäftigte sich mit klassischer und neuerer Rechtstheorie in ganz weitem Sinne, d.h. es wurden normative (politiktheoretische, rechtsphilosophische) und empirische (rechtssoziologische, -historische und -politologische) Ansätze gleichermaßen exemplarisch behandelt.
Das Seminar widmete sich gleichzeitig auch den Herausforderungen interdisziplinären Arbeitens angesichts der sehr unterschiedlichen Erkenntnisinteressen von Rechtwissenschaft und Sozialwissenschaften. Wie auch die Studierenden im abschließenden Gespräch und in ihren Evaluationen festhielten, bedeutet interdisziplinäre Lehre nicht nur sehr komplexen Stoff, sondern auch methodische Herausforderungen: wie vermittelt man theoretisches Nachdenken über Recht an der Schnittstelle von philosophischen, historischen, soziologischen und normativen Perspektiven einem Publikum mit sehr unterschiedlicher Vorbildung? Wie kann man theoretische Tiefe mit empirischer Anschaulichkeit verbinden, wenn ein Semester kaum ausreicht, um die Theoriediskussionen der letzten zweihundert Jahre auch nur zu streifen?
Die Auswahl der Texte des Syllabus des Seminars ist ein erster Versuch, weitere werden hoffentlich folgen. Ein Experiment bestand darin, dass die Referate immer gemeinsam von Studierenden jeweils beider Disziplinen vorbereitet wurden, was unserem Eindruck nach als sehr bereichernd empfunden wurde. Darüber hinaus haben wir die Studierenden eingeladen, die Lese- und Diskussionsfrüchte aus dem Seminar zu Blogbeiträgen zu verarbeiten. Wir danken den studentischen Autorinnen und Autoren, die einen Text eingereicht haben und deren Texte wir nun in Folge veröffentlichen.
Den Anfang machen Luise Bublitz und Jacqueline Klee mit einem Text zur Rechtssoziologie als Disziplin, in dem sie die Debatten im frühen 20. Jahrhundert beleuchten, die unter anderem von Ehrlich, Kantorowicz, Weber und Kelsen geführt wurden. Sie zeichnen die damalige Debatte nach und stellen fest, dass sich manches nicht geändert hat: der Streit zwischen den Disziplinen darüber, was Recht genau sei, daure an, und sei in Teilen weiterhin genauso unproduktiv wie damals. Mit Brian Tamanaha argumentieren sie, dass die Suche nach einem einheitlichen Rechtsbegriff nicht weiterführe: “Die Diskussion zwischen dem Anliegen, eine ‘reine’ Rechtswissenschaft ohne politische Einflüsse zu schaffen und der Beobachtung, dass Recht ein Produkt gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse ist, muss nicht aufgelöst werden”.
Aus stärker juristischer Sicht beschäftigt sich Simon Willaschek mit der Ökonomischen Analyse des Rechts (ÖAR), die in Deutschland in den letzten Jahren immer stärker rezipiert wird, aber als Auslegungsmethode noch stark umstritten ist. Willaschek argumentiert, “die Grundsatzdebatte um ihre Zulässigkeit hinter sich zu lassen und die ÖAR als eine von mehreren legitimen Auslegungsmethoden anzuerkennen”. Zur Unterstützung seiner These rekurriert Willaschek auf die klassische Argumentation der “Freirechtslehre” in Deutschland und der Legal Realists bzw. Critical Legal Studies in den Vereinigten Staaten, dass “das Recht wesentlich unbestimmt [ist], d.h. ungeeignet, die Ergebnisse seiner eigenen Auslegung und Anwendung zu determinieren”. Wenn das zutrifft, kann hinter einer Entscheidung keine zwingende juristische Logik stehen, sondern nur noch die Argumentation im Einzelfall überzeugen. Je nach Kontext kann, so Willaschek, die ÖAR wichtige Beiträge hierfür leisten.
Johannes S. Vogel widmet sich abschließend mit einem Thema, das Jurist*innen eher unvertraut sein wird. Sein Beitrag zu poststrukturalistischen Diskursanalysen des Rechts vergleicht die theoretischen Entwürfe von Michel Foucault und Chantal Mouffe hinsichtlich der Frage, welche “sprachliche Möglichkeitsbedingungen rechtlicher Phänomene” die beiden Autor*innen aufzeigen. Mit Bezug auf neuere Arbeiten von Doris Schweitzer und Igor Suzano Machado argumentiert Vogel, dass das Foucault und Mouffe, obwohl sie das Recht nur wenig thematisiert haben, wertvolle Werkzeuge zu seiner Analyse bereitstellen. Oftmals wurde nur Foucaults Fokus auf wahrheitsfähige Diskurse rezipiert, was aber der spezifischen Natur des Rechts nicht gerecht wird. Um ihr volles Potential zu entfalten, so Vogel, müssen Diskursanalysen in der Tradition von Foucault und Mouffe die Eigenlogiken des Rechts im Blick behalten.
Bei der Lektüre der studentischen Blogbeiträge wünschen wir viel Freude – vielleicht fühlt die eine oder der andere, wie im Seminar, sich auch zu Widerspruch aufgefordert.
Update: Die Zusammenfassung des Beitrags von Johannes S. Vogel wurde präzisiert.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Boulanger (9. Juni 2020). “Interdisziplinäre Rechtstheorie” – Ein Experiment mit Lehre(n). Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lvya