Auf dem Boden des Grundgesetzes? – Rechtspolitische Argumentationslinien des „Demokratischen Widerstands“
Am 01. August demonstrierten 20.000 Menschen am Brandenburger Tor gegen die Coronapolitik und proklamierten ein Ende der Pandemie. Verschiedene Gruppen hatten zu der Demonstration aufgerufen, darunter auch die „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ um den Autor Anselm Lenz. Diese ist seit dem Frühjahr insbesondere bei sog. „Hygiene-Demonstrationen“ mit der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ (DemW) präsent, die seit April 2020 ein- bis zweiwöchentlich erscheint. Die Zeitung wird von der Redaktion als „Stimme der parteiunabhängigen liberalen Opposition und der kritischen Intelligenz in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Grundgesetzes“ dargestellt. Fokus der Zeitung ist die Corona-Pandemie und die Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung um diese einzudämmen. Da sich die Zeitung wie auch die Protestierenden insgesamt zur Begründung ihrer Proteste prominent auf Grundrechte berufen, die sie durch die gegenwärtigen Pandemie-Maßnahmen von Bund und Ländern verletzt sehen, sollen die verfolgten Argumentationslinien im Folgenden einmal genauer betrachtet werden.
Hauptbezugspunkt der Argumentation der DemW-Autor*innen ist stets das Grundgesetz und insbesondere die in Art. 1 bis 20 GG festgelegten Grundrechte; so endet jede Ausgabe der Zeitung mit einem Abdruck ebendieser GG-Artikel und dem Hinweis: „Das Grundgesetz steht über der Regierung. Wenn eine Regierung die Verfassung bricht, haben die Menschen das Recht zum Widerstand.“ Immer wieder ergeht der Hinweis, die Grundrechte seien massiv seitens der „Herrschenden“ eingeschränkt worden; in der zweiten Ausgabe wird sogar gesagt, aktuell seien „sämtliche Freiheitsrechte […] außer Kraft gesetzt“. Insbesondere wird die Einschränkung der Meinungsfreiheit („freie Meinungsäußerung wird unterdrückt“) sowie der Versammlungsfreiheit („Demonstrationen werden verboten“), aber auch Kontaktbeschränkungen („Seit Mittwoch werden wir sogar per Ausgangssperre in unseren Häusern eingesperrt“) stark kritisiert. Damit geht die Hauptforderung der Autor*innen einher, die „liberalen Freiheitsrechte unserer Verfassung, dem Grundgesetz, vollständig wiederher[zu]stell[en]“. Der Bezug auf die eigenen Grundrechte – „Guys, get up and defend your rights!“ – wird als Appell genutzt, um zum Widerstand gegen die Einschränkungen aufzurufen.
Die Autor*innen stützen ihre Argumentation häufig darauf, das Recht „auf ihrer Seite“ zu haben – insbesondere das Grundgesetz, aber beispielsweise auch Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen wie jene vom 15. April 2020, die auf Demonstrationen ausgedruckt und an Polizist*innen verteilt wurde, um auf die Rechtmäßigkeit der Versammlungen hinzuweisen. Gesetzestexte und Gerichtsurteile werden genutzt, um die Legitimität der Argumente und Forderungen der Autor*innen und Demonstrierenden zu untermauern.
So wird auch explizit auf rechtliche Konzepte wie die Verhältnismäßigkeit eingegangen und mehrfach wiederholt, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie „bei weitem die erforderliche Verhältnismäßigkeit […] übersteigen“ würden. Obwohl diesem Thema beispielsweise in der vierten Ausgabe von DemW ein ganzer Artikel gewidmet wurde und das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch „juristischen Laien“ erklärt werden soll, wird eine ausführlichere Verhältnismäßigkeitsprüfung, wie sie bei Grundrechtseingriffen angemessen wäre, an keiner Stelle vorgenommen. Ohne eine solche differenziertere Betrachtung werden Grundrechte hier als absolute Einheiten konstruiert, die entweder bestehen oder nicht, ohne dass eine tatsächliche Abwägung der betroffenen Grundrechte im Sinne einer Angemessenheitsprüfung stattfindet.
Damit einhergehend werden die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Regierung automatisch als „Verfassungsbruch“ eingeordnet und der Erlass von Corona-Verordnungen als „Notstandsregime“ bezeichnet. An mehreren Stellen wird auch ein Rücktritt der Regierung gefordert – diese ist das klare Feindbild der meisten Autor*innen („das völlig außer Rand und Band geratene Merkel-Spahn-Regime“). Die Autor*innen selber positionieren sich als „liberale Opposition“ gegenüber der Bundesregierung und fordern, „demokratische Räte […] in jeder Stadt und jeder Gemeinde“ zu etablieren und darauf aufbauend eine verfassungsgebende Versammlung zu schaffen. Dabei werden teilweise dystopische Zukunftsbilder gezeichnet, in deren Fall „unter Wahrung der ersten zwanzig Artikel der Verfassung eine neue Republik proklamiert“ werden müsse. Selbst bei einem imaginierten Umsturz der Regierung wird dabei jedoch weiterhin Bezug auf das Grundgesetz genommen und die Bewegung immer als liberal und basisdemokratisch dargestellt.
Dies scheint gerade dahingehend widersprüchlich, dass bei der Demonstration am 1. August neben Impfgegner*innen und Verschwörungstheoretiker*innen – beispielsweise aus der QAnon-Bewegung – auch viele Angehörige der Neuen Rechten mitliefen, u. a. Anhänger*innen der AfD, NPD sowie der Reichsbürger-Bewegung. Andererseits beziehen gerade auch staatsverweigernde Bewegungen wie die Reichsbürger*innen sich paradoxerweise häufig auf geltendes Recht und nutzen dies strategisch, um Inkonsistenzen im geltenden System aufzuzeigen, wie Kretschmann und Fuchs 2019 in ihrem Aufsatz zeigten. Dabei ist zu beobachten, dass die Tendenz der Bezugnahme auf das Recht in politischen Anliegen sowohl bei Gruppen mit demokratischen Forderungen, als auch mit antidemokratischen Bestrebungen zu beobachten sind (Fuchs/Kretschmann 2019, S. 228). Zu der Anwesenheit von Reichsflaggen bei der Demonstration wurde in der nächsten DemW-Ausgabe geschrieben, dass es dich dabei um „einen verschwindet [sic!] kleinen Bruchteil der Teilnehmer“ handele und „am Ende […] alles ein Stück Stoff“ sei. Diese Verharmlosung der Neuen Rechten, die neben rassistischen und antisemitischen Positionen auch klare antidemokratische Tendenzen zeigen, verdeutlicht jedoch die Gefahr, die von Vereinfachungen durch Verschwörungstheorien ausgeht.
Ob die Herausgeber*innen und Autor*innen selbst insgesamt als Verschwörungstheoretiker*innen einzuordnen wären, soll hier nicht im Fokus stehen. Viele der Texte im „Demokratischen Widerstand“ erfüllen jedoch das Kriterium, dass „meist negativ wahrgenommene Ereignisse, Entwicklungen oder Entscheidungen mittels einer Verschwörung mächtiger Minderheiten“ erklärt werden (Schönberger 2017, S. 20) und können durchaus als verschwörungstheoretisch angesehen werden. Wissenssoziologische Ansätze gehen davon aus, dass die wichtigste Funktion von Verschwörungstheorien ist, „für Individuen schwer Einzuordnendes sinnhaft zu deuten [und] in ein bestehendes Weltbild und Hintergrundwissen einzubetten“ (Schönberger 2017, S. 19). Gerade in Krisensituationen treten Verschwörungsmythen verstärkt auf und zeigen dabei meist auch historische Kontinuitäten auf, wie beispielsweise antisemitische Feindbilder, die auch im Rahmen der Coronakrise verstärkt aufgegriffen wurden.
Der Fokus der DemW-Autor*innen auf rechtliche Argumente und Konzepte lässt den Eindruck entstehen, dass die Außenwahrnehmung als demokratisch legitimierte Bewegung eine wichtige Rolle spielt. Dabei machen sie sich zentral auch die „symbolische Qualität des Rechts“ (Kretschmann 2016) und dessen „Aura der Universalität, Richtigkeit, Legitimität und Autorität“ (Fuchs/Kretschmann 2019, S. 241) zu Nutze. Die rechtlichen Argumente erscheinen jedoch vor allem performativ anstatt rechtlich fundiert und dienen dem Framing der Anti-Corona-Bewegung als demokratisch, während gleichzeitig verschwörungstheoretische Narrative bedient werden und eine klare Abgrenzung von Angehörigen der Neuen Rechten und antisemitischen Tendenzen fehlt.
Miriam Bräu hat einen B.A. in Sozial- und Kulturanthropologie und Politikwissenschaft und studiert zurzeit Rechtswissenschaft an der HU Berlin. Sie ist Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe von Michael Wrase am WZB Berlin.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Miriam Bräu (26. August 2020). Auf dem Boden des Grundgesetzes? – Rechtspolitische Argumentationslinien des „Demokratischen Widerstands“. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvyh
Sehr geehrte Frau Bräu,
der Verfassungsrechtler Papier (ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
sieht Grundrechte in der Corona-Krise massiv bedroht und es gibt inzwischen auch Urteile von Amtsgerichten, die die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen rügen. In der juristischen Fachwelt (z.B. Hauffe) wird die Verfassungsmäßigkeit kontrovers diskutiert. Bitte nehmen sie das zur Kenntnis.
Liebe Frau Bräu,
diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.
Viele Grüße,
Ulrike Stockhausen
(Community Management)
Sehr geehrte Frau Bräu,
ich verfolge das politische Geschehen in diesem Land seit vielen Jahren. Auch einen dezent wissenschaftlichen Hintergrund darf ich für mich in Anspruch nehmen.
Mir fällt in der Paraphrasierung des untersuchten Beitrags ausf, dass es hier inhaltlich um um überwiegend linksideologisch einzuordnende Begriffe ( etwa „Räte“, Konzerne, „Herrschende“, u.a.m.) handelt. Auch der Hinweis, dass es ein Widerstandsrecht für die Menschen gäbe, wenn die Regierung die Grundrechte verletze, kommt mir bekannt vor. Kennen Sie noch den alten Sponti-Spruch „Wo Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht!“? Dass solche Begriffe immer mal wieder auch von Rechten instrumentalisiert werden, ist mir bekannt. Sollten Sie diese Begriffe in ihrer Berechtigung allerdings bei dem „Demokratischen Widerstand“ kritisch hinterfragen, freue ich mich schon auf eine ähnliche Auseinandersetzung mit den einschlägigen linken oder anderen basisdemokratischen Werken, wie sie an Unis immer noch gern flottieren.
Eigenartig auch Ihre Formulierung „Wissenssoziologische Ansätze geh davon aus…“ Was bitte soll das heißen? Soll das Folgende wissenschaftlicher Standard, eine Arbeitshypothese oder eine Vermutung sein? Der Beitrag, den Sie untersuchen, geht auch von irgend etwas aus. Etwa, dass die Regierung die Verfassung bricht.
Sie kritisieren, dass der Beitrag die Verhältnismäßigkeit nicht einer angemessenen juristischen Prüfung unterzieht. Würde ich auch besser finden. Solche Prüfungen finden in journalistischen Beträgen allerdings sogst wie nie statt. Meist mangels Kompetenz und Raum.
Insgesamt läuft Ihr Betrag im Ergebnis auf das Erwartbare hinaus: Ein Beitrag wird analysiert, als eher rechts, gern verschwörungstheoretisch fundiert befunden. Kurz darauf verwiesen, dass im Umfeld immer wieder Reichsbürger und Antisemiten gesichtet werden und damit der „Demokratische Widerstand“ insgesamt kontaminiert.
Für mich als Leser bleibt der Eindruck, dass hier jemand einen Interessen geleiteten Aufsatz verfasst hat, der in erster Linie eine bestimmte Klientel bedient. Sollte es dann doch darum gegangen sein, ein kritisches Publikum zu gewissen, war das ein Schuss ins (eigene) Knie.
Beste Grüße
Ulrich Storr