„Recht als soziale Praxis“ – Interview mit Judith Beyer
Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Miriam Bräu.
Frau Beyer, Sie haben am Fachbereich Geschichte und Soziologie an der Universität Konstanz eine Professur für Ethnologie und politische Anthropologie. Welche Veranstaltungen bieten Sie dort an der Schnittstelle von Recht, Politik und Gesellschaft an?
In der Ethnologie gehen Politik und Recht als Spezialisierung oft miteinander einher: Meine Professur hat einen Schwerpunkt auf politische Anthropologie, aber ich würde mich immer als Politik- und Rechtsethnologin bezeichnen. Das Politische im Recht und das Rechtliche an der Politik, diese Überschneidung ist das, was mich besonders interessiert, und zwar im Hinblick auf ethnologische Fragestellungen. Ethnologie war früher ja die Wissenschaft vom Außereuropäischen und „Fremden“, das hat sich mittlerweile aber geändert: Es gibt inzwischen beispielsweise auch ethnologische Forschung in deutschen Gerichten; die Überschneidung zur rechtssoziologischen Forschung wird also immer größer.
Ich biete in Konstanz im B.A. „Ethnologie“ wenige dezidiert rechtsethnologische Veranstaltungen an, da die Lehre im Bachelor eher auf eine breite Theorie- und Methodenausbildung abzielt. Wir haben aber einen eigenen interdisziplinären Masterstudiengang „Ethnologie und Soziologie“, das ist der einzige in Deutschland, bei dem diese beiden Disziplinen miteinander verknüpft sind, was ich gerade auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Rechtssoziologie sehr spannend finde. In diesem Masterstudiengang biete ich dann konkret rechtsethnologische Seminare an, klassische Themen sind da etwa Konfliktschlichtung und Konfliktprävention, meistens in einem interkulturellen Vergleich mit Fallstudien aus verschiedenen Ländern. Dort überlegen wir, was Konflikt eigentlich für gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet; was für unterschiedliche theoretische Ansätze es gibt; ob Konflikt eigentlich etwas ist, das immer behoben werden muss; welche Funktion Konflikt in der Gesellschaft hat; was die Mechanismen sind, mit denen man versucht Konflikte zu verhindern; was in Gesellschaften unterschiedlicher Art passiert, um Konflikte beizulegen.
Darüber hinaus habe ich schon mehrfach ein Seminar zum Thema „Indigenität und Recht“ gegeben. Das finde ich sehr spannend, weil mit der Vorstellung von Indigenität ganz oft so etwas wie Tradition oder etwa Historisches verbunden wird aber Indigenität auch ein ganz modernes Phänomen ist, das gezielt eingesetzt wird in aktuellen Konflikten. Es ist eine Möglichkeit für Akteure, sich selbst auf eine ganz bestimmte Art und Weise zu positionieren und das gucken wir uns im Seminar an, angefangen von dem Beispiel der Dakota Access Pipeline in den USA, wo zurückgegriffen wird auf rechtliche Verträge aus der Kolonialzeit, bis zu Sachen die hier direkt vor unserer Haustür passieren: Wenn zum Beispiel kulturalisierte Veranstaltungen wie der „Amazonas-Tag“ in Konstanz stattfinden, dann schicke ich da Studierende hin und lasse sie dort teilnehmende Beobachtung machen. Ich versuche dann mit ihnen zu erarbeiten, was für eine Bedeutung eine solche Selbstessentialisierung hat, also wenn man sich in erster Linie als Angehöriger von Gruppe X definiert und dann aber auf seine Rechte, meistens Gruppenrechte, pocht – was passiert dann mit individuellen Rechten, wie ist das vereinbar mit dem Konzept von Menschenrechten, was ist die Rolle der UN in diesem Kontext? Diese Seminare lösen oft ein Umdenken bei den Studierenden aus, sie denken danach dann anders über Konzepte wie Tradition, Kultur und eben Indigenität nach.
Dann unterrichte ich die Anthropologie des Staates und auch der Staatenlosigkeit. Die Anthropologie des Staates ist ein großes Themengebiet, aber das Thema Staatenlosigkeit ist eigentlich bisher nicht existent. Darauf möchte ich mich in Zukunft stärker fokussieren. Ich möchte eigentlich eine Anthropologie der Staatenlosigkeit etablieren, weil ich denke, dass Staatenlosigkeit ein interessanter Schwerpunkt ist, um den Staat nochmal auf eine ganz andere Art und Weise zu untersuchen und zu hinterfragen. Diese Selbstverständlichkeit von Staatlichkeit, dass heutzutage eigentlich alles in nationalstaatlichen Kategorien gedacht wird und wir uns das gar nicht mehr anders vorstellen können, das kann man nochmal hinterfragen, indem man auf das Phänomen von Staatenlosigkeit guckt. Mir geht es immer darum, dass Studierende in den Seminaren neu denken lernen über Dinge, von denen sie oft annehmen, dass die halt einfach so sind – Staat zum Beispiel.
Weiterhin gebe ich Seminare zum Thema „Kultur vor Gericht“, da haben wir uns vor allem angeguckt wie die „cultural defense“ funktioniert, also wenn Kultur als Argument Einzug in Gerichtsverfahren hält – sei es, weil sie von den Streitparteien vorgebracht wird oder von der Richterin oder dem Richter angeführt wird. Das klassische Beispiel ist natürlich Ehrenmord, aber das geht noch viel weiter. Dazu gibt es sehr gute Fallstudien aus der Ethnologie, aber auch eine sehr kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept der „cultural defense“. Das ist auch ein sehr interessantes Thema für ein rechtsethnologisches Seminar.
Wie gehen Sie die Vermittlung von interdisziplinären Inhalten in Ihren Seminaren an?
Ich versuche vor allem Studierende, die keinen juristischen Hintergrund haben, an das Lesen und Verstehen von juristischen Texten heranzuführen, vor allem von Gesetzestexten. Es ist mir sehr wichtig, dass Studierende die Fähigkeit erlernen, einen juristischen Text oder einen Gesetzestext mit ethnologischen, kulturwissenschaftlichen oder generell qualitativen Methoden zu hinterfragen. Denn diese Ehrfurcht, die viele vor dem Recht oder vor dem Gesetz haben, die kommt meiner Ansicht nach daher, dass man in unserer Gesellschaft eine zu große Distanz vor diesem Genre hat. Das ist teilweise auch beabsichtigt, denn Recht ist ja ein Herrschaftsinstrument – die Art und Weise wie ein Gesetz geschrieben ist oder wie ein juristischer Text verfasst wird, der ist teilweise genauso geschrieben, dass ihn nicht jeder versteht. Und viele Studierende, die sich für solche Themen interessieren, denken: „Das ist jetzt irgendein Gesetz, das ist so eine komische Sprache, das ist dann auch noch mit Paragraphen und ich verstehe das nicht.“ Oder sie haben zu viel Respekt und denken, dass das, was im Gesetz steht, schon richtig sein wird. Das will ich mit den Studierenden gemeinsam dekonstruieren. Recht wird immer von Menschen gemacht, egal wie abstrakt sich das hinterher anhört oder wie weit entfernt es von der eigenen Realität zu sein scheint..
Warum könnte es andersherum für Jura-Studierende gewinnbringend sein, ethnologische Perspektiven auf Recht kennenzulernen? Wie ist Ihre Erfahrung mit gemischten Seminargruppen?
Interessant ist es vor allem, Recht als ein Produkt von Menschen zu dekonstruieren und zu verstehen, dass Menschen immer interessengeleitet und in bestimmten Kontexten handeln. Diese Kontexte muss man untersuchen, um die jeweiligen Interessenlagen und deren mögliche Verschiebung nachzuvollziehen. Während meines eigenen Jurastudiums habe ich sehr viel gelernt, aber worum es eben im Jurastudium nicht geht, ist das staatliche Recht an sich zu hinterfragen. Recht ist vielmehr das Arbeitsinstrument und wird deswegen zu einer gewissen Hinsicht absolut gesetzt. Bestimmte Dinge werden vielleicht hinterfragt, aber man hinterfragt nicht das Recht als solches und seine Wirkmacht. Es gibt bestimmte Richtungen, etwa in der Rechtsphilosophie, wo solche Gedanken theoretisch durchgespielt werden, aber ich glaube eine ethnologische Sichtweise sieht Recht in erster Linie wirklich als ein Produkt von Menschen. Alles, was Menschen tun, ist für Ethnolog*innen interessant und so schauen wir uns Recht als soziale Praxis an, die kontextuell, situational, historisch bedingt ist und dann ganz maßgeblich auch kulturell unterschiedlich sein kann. Ich habe in einen Aufsatz mal definiert: „Kein Mensch ohne Recht“ sagt die Rechtswissenschaft und „Kein Recht ohne den Menschen“ sagt die Ethnologie (Beyer 2019). Das sind die beiden unterschiedlichen Sichtweisen, die man auf das Phänomen Recht haben kann und ich finde, dass sie sich auch gegenseitig ergänzen. Es geht nicht darum zu sagen, dass die einen Recht haben und die anderen nicht, aber ich finde es wichtig, dass man diese Spannung erkennt und versucht, konstruktiv damit umzugehen.
Es sitzen immer wieder auch Studierende aus der Rechtswissenschaft in meinen Veranstaltungen – leider selten, weil das rechtswissenschaftliche Studium in Deutschland so umfassend ist, dass ganz wenig Zeit bleibt für solche Querveranstaltungen. Alles, was da zusätzlich gemacht wird, ist dann wirklich aus reinem Interesse. Ich finde das immer sehr bereichernd, weil ich mit den Leuten bestimmte Dinge nicht mehr groß diskutieren muss, weil die schon wissen wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut oder was die UN für eine Institution ist. Aber bei diesen Studierenden finde ich es dann besonders spannend, wenn ihrerseits eine kulturelle Sensibilisierung einsetzt: Nicht nur, dass Recht woanders anders sein kann, sondern dass es teilweise wirklich überhaupt nicht vergleichbar sein muss mit dem, was wir hier machen. Die Studierenden lernen, dass es aber deswegen nicht „entwickelt“ werden muss, sondern dass unser Rechtsverständnis vielleicht auch nur aus einer ganz bestimmten Perspektive geprägt ist und man diese Perspektive auch mal zur Seite legen kann, um zu verstehen, wie es woanders funktioniert. Und deswegen finde ich diese Zusammenarbeit sehr produktiv.
Sie forschen selber zum Thema Staatenlosigkeit und bieten auch Seminare dazu an – wie würden Sie allgemein die Beziehung zwischen ihrer Forschung und Ihrer Lehre sehen?
Es gibt eine ganz starke Wechselbeziehung dahingehend, dass ich grundsätzlich immer versuche, meine aktuelle Forschung in die Lehre einzubringen, weil Studierende sehr stark davon profitieren, wenn man aus der eigenen Forschung berichten kann. Einerseits ist das spannender, weil durch die ethnologische Feldforschung individuelle Geschichten dahinterstehen und meine Studierenden dann mit meinen InformantInnen in Kontakt kommen, und sei es nur durch die Fotos, die ich ihnen zeige oder die Texte, die wir über sie lesen. Gleichzeitig bin ich, gerade wenn es um aktuelle Forschung geht, durch die Lehre aber auch gezwungen, mir wirklich klar zu werden, was ich sagen will. In dem Moment wo man Sachen erklären und über laufende Forschung reden muss, merkt man, an welchen Stellen man selber noch hängt und wo man noch nicht weit genug ist. Ganz oft ist es das Feedback von Studierenden in den Seminaren, was mir dann hilft, klarer zu werden. Das ist ein dialektischer Prozess, den ich sehr gewinnbringend finde und die Studierenden selber glaube ich auch. In den momentanen online-Formaten fehlt mir diese Interaktion; das funktioniert einfach nicht so gut über den Computer.
Gibt es ein interdisziplinäres Projekt in der Lehre, das Sie gerne verwirklichen würden?
Ich möchte vor allem die enge Verknüpfung von Forschung und Lehre fortführen. Ich habe gerade ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit Jurist*innen aus England und den Niederlanden eingereicht zum Thema „Staatenlosigkeit in Europa“, mit dem Fokus auf Kinder. Diese Fragestellung soll unter anderem von Doktorand*innen bearbeitet werden, aber ich könnte mir als eine Weiterentwicklung vorstellen, dass daraus auch Studierenden-Forschung entsteht. Ich möchte weiter Seminare zum Thema Staatenlosigkeit anbieten und würde dann schauen, ob es Studierende gibt, die dazu arbeiten wollen, und wie diese dann in solche Drittmittelprojekte integriert werden könnten, so dass sie dann eigene erste Forschungen in diesem Bereich durchführen können. Bei so einer Verknüpfung von Forschung und Lehre muss man dann erst einmal schauen, dass ein Forschungsprojekt realisiert wird, und dann folgt die Lehre nach – man muss immer zuerst die Infrastruktur aufbauen und dann kann man schauen, was man für die Studierenden realisieren kann.
Curriculum:
» Seminar: Indigenität und Recht (pdf)
» Seminar: Staatenlosigkeit (pdf)
Judith Beyer ist Professorin für Ethnologie mit Schwerpunkt Politische Anthropologie an der Universität Konstanz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf politik- und rechtsethnologischen Fragestellungen von der klassischen Konflikttheorie über die Anthropologie des Staats oder ethno-religiösen Minderheiten hin zu aktuellen Phänomenen wie Staatenlosigkeit und Aktivismus. Sie hat Langzeit-Feldstudien in Zentralasien (Kirgistan) und Südostasien (Myanmar) durchgeführt und arbeitet momentan verstärkt in Europa. Seit mehreren Jahren verfasst sie Expertengutachten in britischen Asylverfahren zu staatenlosen Rohingya und ist Editor bei Allegra Lab, der größten ethnologischen online-Plattform, die vorrangig politik- und rechtsethnologische Themenschwerpunkte setzt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (30. September 2020). „Recht als soziale Praxis“ – Interview mit Judith Beyer. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvyk