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„Rechtssoziologische Ansätze in die dogmatische Lehre einbeziehen“ – Interview mit Caroline Voithofer

Dr. Caroline Voithofer

Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Miriam Bräu.

Frau Voithofer, Sie sind Universitätsassistentin am Lehrstuhl „Zivilrecht und Grundlagen der Rechtswissenschaft“ der Universität Innsbruck und bieten regelmäßig eine Vorlesung zur Rechtstatsachenforschung und Rechtssoziologie an. Wie sind Sie zu diesem Thema gekommen?

Ich selber habe parallel Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaft studiert und kam dann über dieses doppelte Interesse zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung. Ich halte nach wie vor die Fragen nach dem Zusammenhang von Recht und Gesellschaft für wichtig: Wie Recht wirkt oder auch nicht wirkt, welche möglicherweise nicht intendierten Nebenwirkungen es hat und ob eine*r mit Recht überhaupt Verhalten steuern kann.

2012 haben meine Kollegin Magdalena Flatscher-Thöni und ich dann außerhalb des Curriculums eine Lehrveranstaltung an der juristischen Fakultät angeboten, die wir „Normen und Tatsachen erforschen“ genannt haben. Damit wollten wir Jurastudierenden empirische Methodenkompetenz vermitteln, das war damals aber von unserer Seite noch unbezahlt und von den Studierenden vollkommen freiwillig. Als dann mein Doktorvater Heinz Barta in Pension gegangen ist, haben meine Kollegin und ich von ihm die Vorlesung zur Rechtstatsachenforschung, die im Studienplan vorgesehen war, übernommen. Im Wesentlichen ist das eine Fortführung unseres ursprünglichen Kurses, nur dass jetzt mehr Studierende die Vorlesung besuchen.

Die Vorlesung zur Rechtstatsachenforschung ist im Curriculum verankert, ist aber nicht verpflichtend für alle Studierenden, sondern ein freies Wahlfach. Wenn es nach mir ginge würde ich den Titel der Vorlesung gerne ändern – dass wir in Innsbruck noch von Rechtstatsachenforschung sprechen liegt eben daran, dass es so im Studienplan steht. Wir erklären dann immer in den ersten Stunden, was dieser Tatsachenbegriff bedeutet, und gehen aber auch auf die Rechtssoziologie und empirical legal studies ein. Die Vorlesung ist auch offen für alle Studierenden aus anderen Studienrichtungen, da kommen also auch immer wieder Studierende aus den Erziehungswissenschaften, der Politikwissenschaft oder der Soziologie.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit solchen gemischten Studierendengruppen? Was sind dabei besondere Chancen und Herausforderungen?

Bei diesen Themen sind kleinere Gruppen am sinnvollsten, damit alle miteinander in einen Austausch treten und die Studierenden tatsächlich ins Gespräch kommen. Dafür bieten sich Blockveranstaltungen gut an, weil eine*r da auch in den Pausen weiter miteinander reden kann. So ist tatsächlich ein Kennenlernen nicht nur der Personen möglich, sondern auch der unterschiedlichen Zugänge: sowohl der Methodenzugänge als auch des Blicks auf den Erkenntnisgegenstand Recht. Diese Gretchenfrage „Was verstehst du unter Recht?“ muss gestellt werden, um zu verstehen, welches Verständnis von Recht hinter den Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden steht und diese prägt. Das kann nur nachvollzogen werden, wenn Menschen, die schon etwas vom Fach verstehen, miteinander reden und ein gemeinsamer kritischer Reflexionsraum entsteht.

Das gefällt mir auch an dem Ansatz des Juridismus von Daniel Loick, der eine sehr basisdemokratische Vorstellung von Recht hat. Der demokratische Rechtsstaat kann eigentlich erst dann gelebt werden, wenn möglichst viele, die vom Recht betroffen sind, sich mit den Texten auseinandersetzen und dann vielleicht auch verstehen, wie Rechtsentscheidungen entstehen. Wenn diese Auseinandersetzung im direkten Gespräch nicht passiert, bleibt Recht bei Soziologie-Forschenden und -Studierenden nur eine Herrschaftskategorie oder die zentrale Strukturkategorie. Diese wird zwar durchaus nachvollziehbar und oftmals zurecht kritisiert, aber um zu verstehen, wie Rechtsfindungsprozesse ablaufen, braucht es eine Auseinandersetzung, die in gemischten Gruppen passiert. Recht als Herrschaftsinstrument zu verstehen geht glaube ich nur, wenn eine*r sich auch mit Menschen, die Recht anwenden oder Recht sprechen, direkt austauscht.

Warum ist es also für Studierende sozialwissenschaftlicher Fächer wichtig, sich mit Recht zu beschäftigen?

Für Soziologie-Studierende ist es sonst schwer möglich, rechtsdogmatisches Arbeiten zu verstehen und vielleicht auch den Wert von einem rechtspositivistischen System zu sehen. Viele Grundrechtsgarantien mussten eben erst errungen werden und die Bindung des Gesetzgebers an das Gesetz und an die Grundgesetze haben durchaus einen Wert. Bei Themen wie der Meinungsäußerungsfreiheit oder der Versammlungsfreiheit muss eine*r sich mit kontroversen Ansätzen auseinandersetzen und fragen: „Was ist zulässig und was schadet der Gesellschaft mehr? Was muss verboten sein oder darf überhaupt etwas verboten werden?“. Wenn eine*r „nur“ Soziologie oder „nur“ Politikwissenschaft studiert, besteht die Gefahr, dass das Recht vielleicht zu unterkomplex schnell als herrschaftsstabilisierender Faktor abgetan wird, aber das emanzipatorische Potenzial von diesem trotzdem herrschaftsstabilisierenden Faktor nicht mitbedacht wird. Wenn von beiden Seiten kein Verständnis für den Gegenstandsbereich besteht, oder dafür wie eine*r auf den Gegenstandsbereich schaut, dann wird es schwierig, tatsächlich eine Verbesserung zu erzielen. Dann entstehen zwei Seiten, die sich nicht verstehen – die meinen, über denselben Gegenstand „Recht“ zu sprechen, aber es nicht tun. Deswegen halte ich diese Gretchenfrage „Was verstehst du unter Recht?“ tatsächlich für eine ganz zentrale. Das geht nur im Austausch.

Warum ist es andersherum für Jura-Studierende wichtig, sich mit sozialwissenschaftlichen Perspektiven auseinanderzusetzen?

Damit sie schon vor Eintritt in die Berufswelt daran erinnert werden, dass Recht Wirkungen auf Menschen hat, und zwar nicht nur auf Einzelpersonen, sondern auch auf die Gesamtgesellschaft. Außerdem ist unser Ansatz ganz klar relativistisch, also nicht zu vergessen, dass wir keine objektiven Wahrheiten produzieren, sondern dass auch in Entscheidungsprozessen Wertungen passieren und dass Rechtsdogmatik zwar wichtig ist für die Legitimation einer Entscheidung, aber dass es trotzdem nicht die einzig mögliche Entscheidung ist. Und dann auch zu verstehen, wie Gesellschaft durch Recht mitbeeinflusst wird und zu sehen, dass Recht logischerweise ein Produkt von einem politischen Prozess ist. Diese Dinge kann eine*r oftmals vergessen, wenn eine*r nur die dogmatische Ausbildung im Blick hat, deswegen möchte ich das den Studierenden wieder bewusst machen. Außerdem ist ein Kern-Ausbildungsziel unserer Vorlesung, ein Verständnis für empirische Methoden bei Jura-Studierenden zu erreichen – selbst wenn es nur darum geht zu erkennen, dass eine*r Menschen braucht, die eine empirisch fundierte Methodenausbildung haben, wenn ein*r Forschungsfragen bearbeiten will, die einen solchen Bezug haben.

Haben Sie bestimmte didaktische Ansätze, die Sie besonders hilfreich finden, um einen interdisziplinären Austausch zu ermöglichen?

Ich versuche immer zu erfahren, welches Vorverständnis von Recht Studierende mitbringen, also ob Leute ein Doppelstudium durchlaufen oder sich schon einmal mit Soziologie oder Philosophie beschäftigt haben. Oder umgekehrt, ob sich die Studierenden aus der Erziehungswissenschaft oder aus der Politikwissenschaft bereits mit Recht auseinandergesetzt haben und wie sie dabei vorgegangen sind. Damit starte ich eigentlich immer. Wenn die Vorlesung sehr groß ist, mache ich das ganz banal über eine Umfrage im Vorhinein, die ich auswerte und dann in der Gruppe diskutiere. Darauf aufbauend variiert auch das Vorgehen in der Lehrveranstaltung ein wenig. Ich versuche immer Beispiele zu bringen, die anschlussfähig sind, weil sie auf das Vorverständnis aufbauen. Wenn Leute schon ihre Diplomarbeit oder Dissertation schreiben, versuche ich bei den empirischen Forschungsbeispielen auch etwas einzubringen, das die Dissertationsthemen und die Diplomarbeitsthemen konkret betrifft. Wir, Magdalena Flatscher-Thöni und ich, versuchen wirklich bei den Studierenden anzusetzen und Beispiele zu bringen die verständlich sind und konkret zu zeigen, wie eine*r über juristische Auslegung hinaus mit Ansätzen aus der Rechtssoziologie an die Themen anknüpfen kann. Da es eine Vorlesung ist, geben wir zwar am Anfang einen kurzen Theorie-Input, versuchen aber dann sofort in der Gruppe ins Gespräch zu kommen. Ich habe den Eindruck, dass alle Spaß haben an dieser Veranstaltung, weil alle Ansichten ernst genommen werden und eine*r wirklich miteinander reden soll, was für Jura-Studierende glaube ich ein untypisches Format ist.

Wenn ich wiederum rechtsdogmatisch Zivilrecht unterrichte ist vollkommen klar, welchen Inhalt ich transportieren muss, um den Studierenden die Falllösung rechtsdogmatisch beigebracht zu haben. Da ist rechtsdogmatisches Ausbildungsziel die Vermittlung dieses Handwerkszeug auf Methodenebene. Abhängig vom Fach nehme ich aber auch immer wieder Bezug auf rechtssoziologische Hintergründe und Wirkungen, weil dadurch auch verständlicher wird, was eine*r in der Praxis macht und mit dieser Tätigkeit bewirkt. Gerade das Familienrecht ist prädestiniert dafür, weil das als Richter*in eine sehr schwierige Materie ist – gerade in streitigen Ehescheidungsverfahren oder wenn eine*r über Sorgerechte zu entscheiden hat.

Sie beziehen also auch rechtssoziologische Perspektiven in die dogmatische Lehre ein?

Genau. Es wäre meine Idealvorstellung für juristische Lehre, dass in jeder Vorlesung Bezüge zur Rechtswirklichkeit klar gemacht werden. Es ist eben wichtig, den Studierenden einerseits rechtsdogmatisches Handwerkszeug beizubringen, das sie anwenden können müssen, wenn sie juristisch arbeiten, und andererseits mit den Studierenden zu überlegen, was Recht bewirkt und was unter Umständen der Grund für eine bestimmte Regelung ist. Das rechtsdogmatische Ausbildungsziel muss natürlich immer klar bleiben, aber solche rechtssoziologischen Bezüge wären sehr wünschenswert.

Gibt es Unterschiede in der rechtssoziologischen Forschung und Lehre in Österreich im Vergleich zu Deutschland?

Ich habe da vielleicht einen Wahrnehmungsbias, aber mir scheint schon, dass die institutionelle Verankerung der Rechtssoziologie an den juristischen Fakultäten in Deutschland besser ist als in Österreich – die Wahrnehmungsverzerrung kann aber auch darin begründet liegen, dass Deutschland einfach größer ist und mehr juristische Fakultäten hat. In Österreich ist die institutionelle Verankerung nicht so stark und eher abhängig von dem Engagement einzelner Personen. Da würde ich mir eine stärkere institutionelle Verankerung wünschen, auch mit Stellen für Doktorand*innen, die rechtssoziologisch arbeiten wollen.

Wie soll es darüber hinaus mit der Rechtssoziologie in der Lehre weitergehen? Was wäre vielleicht ein Wunschprojekt von Ihnen?

Es wäre toll, wenn eine*r mal ein Seminar hätte, das von Studierenden über längere Zeit besucht werden kann und wo vielleicht sogar gemeinsam an einem Forschungsprojekt gearbeitet wird. Ich betreue aktuell ein Seminar in dem interdisziplinären Doktoratskolleg „Medizinrecht & Gesundheitswesen“ und finde dieses Format des Austauschs über einen längeren Zeitraum sehr schön. So etwas auch im Bereich der Rechtssoziologie abhalten zu können, wäre meine Idealvorstellung.

Ansonsten würde ich mir vor allem wünschen, dass rechtssoziologische Ansätze tatsächlich in die rechtsdogmatische Ausbildung einfließen und dass zum Beispiel Rechtswirkungen, die gut beforscht sind oder beforscht werden müssten, erwähnt werden.

 

Caroline Voithofer ist Post-Doc am Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck und ist dort stv. Leiterin des Doktoratskollegs „Medizinrecht und Gesundheitswesen“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen u.A. im Zivilrecht, Antidiskriminierungsrecht sowie in „der“ Rechtsphilosophie und sie vertritt insgesamt einen integrativen Forschungs- und Lehransatz in den Rechtswissenschaften.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (14. Oktober 2020). „Rechtssoziologische Ansätze in die dogmatische Lehre einbeziehen“ – Interview mit Caroline Voithofer. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvyl


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