“Über den juristischen Tellerrand hinausschauen” – Interview mit Tobias Singelnstein
Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Philipp Günther.
Herr Singelnstein, sie leiten an der Ruhr-Universität Bochum den Master „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“. An wen richtet sich dieser interdisziplinäre Studiengang?
Der Master ist ein weiterbildender Studiengang, das heißt, er ist für Leute gedacht, die schon im Beruf stehen und bereits ein Studium abgeschlossen haben. Im Prinzip richtet sich der Studiengang an alle Menschen, die sich in irgendeiner Form für die Themen Polizei, Kriminologie, Strafverfolgung, abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle interessieren. Neben diesem thematisch vielfältigen Ansatz zieht der Master auch Menschen verschiedenster Fächer an. Da sind zunächst Jurist*innen, Psycholog*innen, Journalist*innen sowie Leute, die in der Wirtschaft tätig sind. Viele Studierende kommen natürlich aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen in der Polizei. Dazu kommen Bewährungshelfer*innen und Sozialarbeiter*innen. Diese große Bandbreite von verschiedenen fachlichen Hintergründen macht einen wesentlichen Teil des Reizes des Studiengangs aus – sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden, da viele unterschiedliche Perspektiven zusammen kommen und daraus äußerst fruchtbare Diskussionen entstehen.
Welche didaktischen Methoden haben sich für Sie am meisten bei der Vermittlung von interdisziplinären Inhalten bewährt?
Klassische juristische Methoden spielen im Rahmen meiner Lehre in dem kriminologischen Studiengang nur eine geringe Rolle. Im Wesentlichen wird im Master mit sozialwissenschaftlichen Theorien und Methoden gearbeitet, insbesondere auch empirisch. Das interdisziplinäre Herangehen in der Lehre ist durchaus anspruchsvoll. Einerseits gibt es viele verschiedene Studierende mit sehr diversen disziplinären Hintergründen. Andererseits stehen viele Leute schon in der Berufspraxis und haben keinen engen Bezug mehr zum wissenschaftlichen Arbeiten bzw. müssen diesen erst wieder aufbauen. Das ist gleichzeitig aber auch ein Vorteil, denn diese Studierenden können interessante praktische Einsichten und Einblicke mitbringen, die wir gerade aufgreifen und nutzen wollen.
Es ist eine spannende Aufgabe und Herausforderung, genau an diesem Kontext didaktisch anzusetzen. Wir haben ein vielfältiges Team an Dozierenden, das interdisziplinär zusammengesetzt ist. Es sind nicht nur Jurist*innen, sondern auch Sozialwissenschaftler*innen, Geograf*innen und Lehrende anderer Fächer vertreten. Das Besondere an dem Master ist, dass es sich um einen Blended Learning-Studiengang handelt. Das heißt, dass die Veranstaltungen grundsätzlich in Form von Online-Lehre stattfinden. Somit können die Studierenden, die in ganz Deutschland berufstätig sind, den Master auch neben ihrem Beruf studieren. Drei- bis viermal im Jahr gibt es Präsenzphasen für mehrere Tage, in denen die Leute zu uns an die Ruhr-Universität Bochum kommen und dann tatsächlich aufeinandertreffen und Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden. In diesem Jahr ist das natürlich leider nicht möglich, sondern müssen wir auch die Präsenzphasen online durchführen.
Welche Chancen und Herausforderungen bietet die Zusammenarbeit mit interdisziplinären Studierendengruppen?
Nicht nur im Rahmen des Masters, sondern auch im regulären juristischen Studium ist es auf der einen Seite eine Herausforderung, da es immer mal wieder zu Übersetzungs- und Verständigungsschwierigkeiten kommen kann. Dazu kommt, dass die Studierenden aus verschiedenen Fakultäten kommen und somit unterschiedliche Fächerkulturen mitbringen. Darauf muss man als Dozierender Rücksicht nehmen und eine gewisse Sensibilität entwickeln, weil sonst schnell Irritationen und Missverständnisse entstehen können. Auf der anderen Seite würde ich immer sagen, dass es sich lohnt, diese Mehrarbeit in Kauf zu nehmen, weil ich das als eine immense Bereicherung empfunden habe beobachten zu können, wie eigentlich in anderen Disziplinen gelehrt, geforscht und gedacht wird.
Warum sind interdisziplinäre Veranstaltungen im Rahmen des Jurastudiums wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gewichtung der Schwerpunktbereiche im Jurastudium wieder eingeschränkt werden soll?
Ich würde aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass ich den Schwerpunktbereich als extrem bereichernd empfunden habe. In meinem Fall war das die Kriminologie und es hat mir viel gebracht, auch einmal über den juristischen Tellerrand hinauszuschauen. In meiner heutigen Rolle als Lehrender erlebe ich auch immer wieder, dass der Schwerpunktbereich die Augen der Jurastudierenden für neue Themen öffnet. Es kommt aber auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt im Laufe ihres Studiums die Studierenden solche Veranstaltungen besuchen können. An der Ruhr-Universität Bochum bieten wir die Vorlesung Kriminologie als Grundlagenfach an, das heißt, die Studierenden können sie in den ersten drei Semestern besuchen. In diesem Kontext sind die Studierende noch offen und nicht so geprägt durch das juristische Studium und gehen mit großem Interesse und einem Gespür für die empirische Seite in die Lehrveranstaltungen.
Meine Erfahrung an Universitäten, wo Kriminologie erst später im Rahmen der Schwerpunktbereiche gelehrt wird, ist, dass die Studierenden dann häufig schon eine stark vom Jurastudium beeinflusste Perspektive haben. Dann ist die Grundannahme: Die Welt ist durch Normen geregelt und bestimmt, und wenn jemand dagegen verstößt, dann ist das was Ungewöhnliches und nicht in Ordnung. Die Studierenden sind dann in der Regel irritiert, wenn man sie etwa mit der empirischen Perspektive konfrontiert, dass Normeinhaltung in bestimmten Bereichen nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme ist.
Ist diese disziplinäre Vorprägung bei Studierenden auch ein Grund dafür, dass die interdisziplinäre Rechtsforschung aufseiten der Lehrenden auf besondere Schwierigkeiten in den beteiligten Disziplinen trifft?
Ich glaube, dass jene Irritationen der Studierenden auch genauso Schwierigkeiten auf Seiten der Lehrenden darstellen können, wenn die eigene Perspektive hinterfragt oder sogar infrage gestellt wird. Deshalb wird der Kriminologie, aber auch der interdisziplinären Rechtsforschung insgesamt nicht immer wohlwollend gegenübergetreten. Andererseits muss man sehen, dass es ein generelles Phänomen ist, dass in Institutionen, wo Geld gespart werden soll, eine Konzentration auf jene Inhalte stattfindet, welche vermeintlich besonders bedeutsam sind. Die Themengebiete, die darüber hinausgehen – sei es Geschichte, Philosophie, Soziologie oder interdisziplinäre Rechtsforschung, die in der unmittelbaren praktischen Verwertbarkeit im spätere Berufsleben eine vergleichsweise kleine Rolle zu spielen scheinen – werden dann teilweise an den Rand gedrängt. Ich halte das für einen fatalen Automatismus und glaube, dass die Fakultäten gut beraten wären, das Angebot an Grundlagenfächer auszuweiten.
Warum ist es umgekehrt für Studierende sozialwissenschaftlicher Fächer wichtig, etwas über Recht und die Rechtswissenschaft zu lernen?
In vielen Forschungsfeldern der Sozialwissenschaften spielt Recht natürlich auch eine wichtige Rolle. Ich erlebe es häufig, dass Sozialwissenschaftler*innen großes Interesse daran haben, die rechtliche Regulierung in bestimmten Feldern nachzuvollziehen oder verstehen zu können. In besonderer Weise gilt dies dort, wo das Recht selbst zum Gegenstand der Forschung wird. Dort braucht man ein ganz intensives Verständnis davon, wie die rechtliche Seite des gewählten Forschungsgegenstandes funktioniert.
Wie stellen Sie in ihren Lehrveranstaltungen eine Verbindung zu interdisziplinärer Forschung her?
Ich würde sagen, dass ich in allen meinen juristischen Veranstaltungen die empirische Seite des Rechts stark mit einbringe. Insbesondere in den Vorlesungen zum Strafverfahrensrecht, Strafvollzugsrecht oder Jugendstrafrecht versuche ich zu vermitteln, dass es zwei verschiedene Perspektiven auf den Gegenstand gibt: Einerseits die Frage nach der Regulierung und Ausgestaltung des Rechts und andererseits, dass dies eben nur ein Regelwerk ist und die Wirklichkeit anders aussieht. Die Studierenden haben in der Regel großes Interesse daran, weil Jura eigentlich sehr viel mit dem Leben zu tun hat, aber dies in der universitären Lehre nicht immer sichtbar wird. Wenn man eine Verknüpfung mit der empirischen Seite herstellen kann, wird das Recht für die Studierenden in den Veranstaltungen noch mal deutlich spannender und greifbarer.
Was wäre ein Wunschprojekt von Ihnen, das Sie als interdisziplinäre Lehrveranstaltung durchführen möchten?
Vor zwei Jahren haben wir eine Forschungswerkstatt organisiert, wo es uns gut gelungen ist, ein laufendes Forschungsprojekt mit einer Lehrveranstaltung zu verbinden. Die Studierenden haben dort eine bestimmte empirische Methode selbst angewendet, die wir auch in dem Projekt genutzt haben, eine spezifische Form des Interviews. Das war eine wunderbare Erfahrung, weil die Studierenden sich aktiv beteiligt und viel mehr geleistet haben, als man dies normalerweise in einer Lehrveranstaltung erwartet. Die Teilnehmenden waren dabei sehr interessiert und haben tolle Ergebnisse abgeliefert, die wir in dem Forschungsprojekt auch nutzen konnten. So ein Format würde ich gerne viel häufiger umsetzen. Dies ist aber immer zeitlich sehr aufwendig, deswegen kann man solch eine Veranstaltung leider nicht jedes Semester durchführen.
Tobias Singelnstein ist Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und leitet dort seit 2018 den weiterbildenden Master-Studiengang “Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft”. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Kriminologie sowie im Strafrecht und Strafprozessrecht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (6. November 2020). “Über den juristischen Tellerrand hinausschauen” – Interview mit Tobias Singelnstein. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lvyn