“Rechtssoziologie als Übergangsfeld zwischen Norm- und Erfahrungswissenschaften” – Interview mit Alfons Bora
Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Miriam Bräu.
Herr Bora, Sie sind Jurist und Soziologe und haben eine Professur für Rechtssoziologie an der Universität Bielefeld. Was und wie lehren Sie dort an der Schnittstelle von Recht, Politik und Gesellschaft?
Ich biete vor allem Veranstaltungen in dem Modul „Recht und „Regulierung“ an. Im Bachelor ist das ein Seminar über zwei Semester, das als Einführung in die Rechtssoziologie anhand von Schlüsseltexten gedacht ist. Im ersten Semester liegt der Fokus auf den theoretischen Grundlagen. Diese Veranstaltung geht systematisch vor und ist über Themen organisiert, mit einem starken Schwerpunkt auf der soziologischen Systemtheorie. Im zweiten Semester schauen wir uns dann historische Entwicklungspfade an, von Marx bis Luhmann, über Bourdieu, Foucault und Habermas – immer anhand von ausgewählten Schlüsseltexten.
Neben dieser Einführungssequenz gibt es jeweils noch eine zweite Bachelor-Veranstaltung. Im Sommer ist das typischerweise ein Seminar zu „Gerichtsinteraktionen“. Zum einen gibt es dort eine Einführung in soziologische Interaktionstheorien, zum anderen sind Feldstudien angelegt, damit die Bachelor-Studierenden schon früh in ihrem Studium mit der Forschungspraxis vertraut gemacht werden. Die Idee ist, ihnen beizubringen, was eine soziologische Sichtweise ist und sozusagen das Staunen und das Verwundern über die Welt neu zu lernen; nicht alles für bare Münze zu nehmen, sondern hinzugehen und zu gucken. Die studentischen Arbeitsgruppen gehen dann hier in Bielefeld in die Gerichte und lernen dort, Augen und Ohren aufzusperren. Hinterher versuchen wir dann, diese Beobachtungen in soziologische Theorien, die im Seminar erarbeitet wurden, zu integrieren.
Im Mastermodul wiederum ist das nicht so stark strukturiert. Dort sollen die fortgeschrittenen Studierenden an aktuelle Diskussionen herangeführt werden. Ich biete beispielsweise ein Seminar mit dem Titel „Aktuelle Rechtssoziologie“ an, in dem wir aktuelle Beiträge aus den großen, typischerweise internationalen Journalen lesen. Dort bestimmen die Studierenden den Inhalt ganz wesentlich mit: Ich gebe ihnen die Inhaltsverzeichnisse und sie können aussuchen, was sie gerne lesen und diskutieren möchten.
Außerdem leite ich eine Lehrforschung, in der Master-Studierende erste Forschungserfahrung auf einem etwas höheren Niveau sammeln können. Im vergangenen Semester haben wir beispielsweise zu „robot judges“ und der Anwendung von K.I. in der Rechtsprechung gearbeitet. Das war sehr interessant.
Darüber hinaus bietet Bielefeld auch eine strukturierte Promotion in der Bielefeld Graduate School in History and Sociology (BGHS) an. Dort arbeite ich vor allem mit internationalen Promovierenden in Theorie- und Methodenwerkstätten, die eine sehr wichtige Plattform für interdisziplinäres Arbeiten darstellen.
Nehmen auch Jura-Studierende an Ihren Veranstaltungen teil? Welche Erfahrungen haben Sie mit fachlich gemischten Gruppen gemacht?
Jura-Studierende sind eher selten in den Veranstaltungen. Wenn tatsächlich Interesse besteht, kommen sie im Rahmen des freien Ergänzungsbereichs oder im Promotionsstudium. Meine Erfahrungen damit sind außerordentlich positiv, ich freue mich immer über jede Juristin und jeden Juristen, der an meinen Veranstaltungen teilnimmt. Zum einen sind die Studierenden, wenn sie aus der Rechtswissenschaft zu uns kommen, in der Regel sehr gut. Rechtssoziologie ist für Juristinnen und Juristen kein leichtes Fach. Wenn man sich da freiwillig hinbegibt, dann stehen in der Regel auch tatsächlich Erkenntnismotive dahinter. Das wirkt sich dann wiederum positiv auf den Charakter der gesamten Veranstaltung aus, da die Soziologinnen und Soziologen herausgefordert werden, auf einem anspruchsvollen Niveau mitzuhalten. Deswegen sehe ich gemischt besetzte Seminare als eine große Bereicherung.
Weshalb ist Recht für Sie ein interessanter Gegenstand für die Soziologie? Sollten Studierende der Soziologie etwas über rechtwissenschaftliche Methoden lernen?
Die Rechtssoziologie ist ein sehr besonderer Gegenstand, weil sie nicht zwei Erfahrungswissenschaften vereinigt, sondern ein Übergangsfeld zwischen Normwissenschaften und Erfahrungswissenschaften darstellt. Für die Soziologiestudierenden ist das eine wichtige Erfahrung. Im Grunde sagt uns das etwas über Wissenschaftssoziologie: Für viele, die bisher wenig Kontakt mit der Wissenschaft hatten, ist es eine teils verblüffende, teils verstörende Erfahrung, dass Wissenschaft kein einheitliches Feld ist. Mit diesen Binnendifferenzierungen umzugehen ist wissenschaftlich, wissenschaftstheoretisch und methodologisch ziemlich schwierig.
Das ist der wissenschaftssoziologische Teil der Antwort, der andere ist etwas trivialer: Es ist für Soziologinnen und Soziologen unvermeidbar, dass sie sich mit den Gegenständen befassen müssen, über die sie reden. Wenn man Wissenschafts- und Techniksoziologie betreibt, muss man Kenntnisse von Biologie, Physik und Chemie haben. Anderenfalls kann man sich zwar Gedanken über beispielsweise die Gentechnik machen, bleibt aber in einer erheblichen Distanz zum Gegenstand. Wenn man sachhaltige Aussagen treffen möchte, lässt es sich nicht vermeiden, dass man sich mit dem Gegenstand beschäftigt, und das gilt natürlich auch für das Recht. In meiner Veranstaltung werden Studierende damit konfrontiert, dass Recht ein eigenständiger Gegenstandsbereich ist, von dem man etwas wissen muss, wenn man drüber reden will. Und das ist extrem mühsam, weil die meisten ja nicht Rechtswissenschaft studieren. Ich mache in der Einführungsveranstaltung zu Beginn zwei Wochen lang allgemeine Rechtslehre, um wenigstens ein paar Begriffe einzuführen, damit die Naivität ein bisschen abgebaut wird, mit der sich jeder Laie erstmal so einem schwierigen und speziellen Gebiet nähert. Das ist eine schwierige Aufgabe in der Rechtssoziologie, weil man eigentlich viel mehr Zeit bräuchte für allgemeine Rechtslehre.
Andersherum: Ist es auch für Jurastudierende wichtig, sich mit rechtssoziologischen Perspektiven zu beschäftigen?
Die Frage ist wesentlich schwieriger zu beantworten, weil man zunächst sagen kann, dass die Erfahrungswissenschaften zu den Problemen, die die Jurisprudenz umtreiben, erst mal gar nichts beizutragen haben. Zu normativen Probleme kann die Soziologie als Wissenschaft nicht besonders viel sagen. Die Sicht von Nicht-Juristen auf juristische Arbeit kann an einzelnen Stellen eine produktive Irritation sein – viel mehr ist das aber nicht.
Man muss genau überlegen, wozu man an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät Rechtssoziologie betreibt und welche Funktion oder welche Leistung eine „Versozialwissenschaftlichung“ der rechtswissenschaftlichen Ausbildung bringt, außer dass es immer gut ist, über den Tellerrand zu gucken. Natürlich gibt es interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kommunikation, aber eine „Versozialwissenschaftlichung“ des Jurastudiums halte ich für ein gescheitertes Projekt.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Rechtssoziologie in der Lehre?
Ich persönlich meine, über die Jahrzehnte Formate entwickelt zu haben, mit denen ich im Großen und Ganzen zufrieden bin, wie etwa die Feldstudien mit frühen Bachelorstudierenden. Im Kern möchte ich eben Soziologen am Beispiel des Rechts Soziologie beibringen und daran wird sich, denke ich, wenig verändern. Die Rahmenbedingungen sind allerdings nicht immer einfach, was damit anfängt, dass die rechtssoziologischen Module bei uns in keinem Pflichtprogramm sind. Das führt dazu, dass wir in den Seminaren sehr niedrige Studierendenzahlen haben, was für alle Beteiligten durchaus positiv ist, weil man sich persönlich kennt und produktiv gearbeitet wird, aber die Gesamtsituation der Lehre ist unbefriedigend. Hinzu kommt, dass das Thema Recht als Gegenstand in der deutschen Soziologie insgesamt kaum vorkommt. Ich würde mir wünschen, dass die Rechtssoziologie insbesondere an den soziologischen Instituten besser verankert ist.
Alfons Bora ist Professor für Rechtssoziologie an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der soziologischen Theorie des Rechts, der Geschichte der Rechtssoziologie, der Wissenschafts- und Technikregulierung. Von 2008 bis 2012 war er Mitglied des Deutschen Ethikrates, seit 2014 ist er Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der DFG und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (20. November 2020). “Rechtssoziologie als Übergangsfeld zwischen Norm- und Erfahrungswissenschaften” – Interview mit Alfons Bora. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvyp