“Das eigene Methodenverständnis ernst nehmen und gleichzeitig offen sein für den interdisziplinären Austausch” – Interview mit Silvia von Steinsdorff
Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Philipp Günther.
Frau von Steinsdorff, Sie sind Inhaberin der Professur für Vergleichende Demokratieforschung und die politischen Systeme Osteuropas sowie Ko-Sprecherin des Integrative Research Institute Law & Society (LSI) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Welche Veranstaltungen im Feld der interdisziplinären Rechtsforschung bieten Sie an und welche Studierenden besuchen diese Veranstaltungen?
Ich habe in meiner Lehre mehrere Schwerpunkte. Zum Teil ist man – vor allem im Bachelorstudium – ohnehin eng an ein vorgegebenes Curriculum gebunden. In diesem Semester halte ich etwa die Einführungsvorlesung in das politische System der Bundesrepublik. Zwar ist es auch bei einer solchen Veranstaltung wichtig, als Nicht-Juristin mal ein Grundgesetz in die Hand zu nehmen, und dazu ermutige ich die Teilnehmer*innen sehr. Aber interdisziplinäre Ansätze kommen in diesem Kontext noch nicht wirklich vor.
Daneben unterrichte ich Seminare, die ich jedes Semester frei gestalten kann. Das sind einerseits Veranstaltungen mit einem starken Osteuropa-Bezug bzw. einem regionalwissenschaftlichen Schwerpunkt. Andererseits biete ich kontinuierlich Lehre zu interdisziplinär relevanten Themen an, beispielsweise zur Rolle von nicht-majoritären Institutionen wie Verfassungsgerichten oder zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat. Diese Seminare richten sich schon thematisch besonders an (auch) rechtlich interessierte Studierende und vermitteln interdisziplinäre Theorieansätze und Methoden.
Ergänzend zu diesen Lehrschwerpunkten betreibe ich seit mehreren Jahren ein gemeinsames Lehr-Forschungsprojekt mit Anna-Bettina-Kaiser von der juristischen Fakultät der HU und Kolleg*innen von der Princeton University zum Thema „Constitutionalism under Stress“. Dazu organisieren wir jedes Jahr ein Seminar mit fortgeschrittenen Studierenden der beiden Unis und anschließend einen thematisch passenden Workshop, zu wir neben den Studierenden international einschlägige Forscherinnen und Forscher einladen. Dort geht es ganz spezifisch um interdisziplinäre Themen zwischen Politik und Recht.
Was die Teilnahme an interdisziplinären Lehrveranstaltungen angeht, haben wir durchaus regen Zulauf. Allerdings stellt sich vor allem für angehende Juristinnen und Juristen das Problem, solche Angebote in das Jurastudium einzubauen, da sie ein ganz klares Curriculum vorgegeben haben. Deswegen kommen meistens erst dann Jurastudierende in die Veranstaltungen, wenn ich beispielsweise zusammen mit Anna-Bettina Kaiser einen Kurs unterrichte oder sie eines meiner Seminare im Rahmen des Jura-Schwerpunktes freigibt.
Denken Sie, dass – unabhängig von dem engen Curriculum des Jurastudiums – die Rechtswissenschaft sich resistenter gegenüber sozialwissenschaftlichen oder interdisziplinären Einflüssen in der Lehre zeigt?
Interessanterweise habe ich eigentlich den gegenteiligen Eindruck. Ich nehme eher wahr, dass die Jurist*innen offener sind für sozialwissenschaftliche Fragestellungen als manchmal Sozialwissenschaftler dafür, ihre Fragestellungen auch aus einer rechtlichen Perspektive zu betrachten. Ein Bereich, in dem wir das im Moment sehr stark sehen – gerade hier an der HU – ist die Migrationsforschung. Dort wollen sich zahlreiche Jurastudierende mit verschiedensten migrationsrechtlichen und -politischen Fragen beschäftigen und an der Refugee Law Clinic der HU teilnehmen. Das heißt, es gibt eine Reihe von Leuten, die wirklich daran interessiert sind, bei so einem Thema auch die sozialwissenschaftliche Perspektive einzubeziehen. Da ist eher das Problem, dass die Jurastudierenden Veranstaltungen der Sozialwissenschaften besuchen, weil sie es gerne machen, aber es nützt ihnen nichts für ihr späteres Staatsexamen.
Im Gegensatz dazu können Sozialwissenschaftler*innen sich juristische Kurse einfacher anrechnen lassen, aber manche haben einen Heidenrespekt davor, zu den Jurist*innen zu gehen, weil sie nicht wissen, ob sie dort zurechtkommen. Anderen fehlt die Bereitschaft dazu, bestimmte Fragen auch aus der juristischen Perspektive zu betrachten und nicht nur, zum Beispiel, ethnografische Forschung zu Gerichtsverhandlungen zu betreiben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Studierenden der Sozialwissenschaften sich stärker mit der Eigenlogik des Rechtssystems und den Fragen, die dahinterstehen, beschäftigen: Welche Informationen werden da überhaupt verarbeitet und welche „Codes“ werden etwa bei einer Gerichtsverhandlung verwendet? Nur weil das für Außenstehende zunächst schwer nachvollziehbar ist, heißt das ja nicht, dass Nichtjurist*innen das System dahinter nicht verstehen können. Ich glaube, dass es sehr wichtig und sinnvoll ist, wenn auch Nichtjurist*innen juristische Texte wie Gesetze und Gerichtsentscheidungen gründlich lesen und nicht nur darüber reden, welche politische Bedeutung sie haben. Sie sollten sich auch dafür interessieren, welche Argumentationsmuster und normativen Zeichensysteme dahinterstecken.
Welche Methoden oder praktischen Ansätze haben sich für Sie am besten bei der Vermittlung von interdisziplinären Inhalten in solchen Veranstaltungen bewährt? Versuchen Sie genuine interdisziplinäre Methoden zu vermitteln oder verwenden Sie zuvorderst klassische sozialwissenschaftliche Methoden?
Nach der genuinen interdisziplinären socio-legal method suche ich noch. Ich denke, die existiert eigentlich nicht. Auf der einen Seite gibt es die Methodenlehre der Jurist*innen, die streng genommen etwas ganz anderes unter Methodenlehre versteht, als sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden, nämlich vornehmlich ein bestimmtes logisches Argumentationssystem. Auf der anderen Seite haben wir in den Sozialwissenschaften eine ganze Reihe von unterschiedlichen empirischen Erhebungsmethoden. Aus meiner Sicht passiert die tatsächliche interdisziplinäre Arbeit auf zwei Ebenen: Erstens muss man sich gegenseitig darüber verständigen, was der jeweils andere unter Methodik versteht. Zweitens sollte man das Thema, das man zunächst aus seiner Fachperspektive bearbeitet, auch mit dem Methodeninstrumentarium des jeweils anderen Faches betrachten. Beispielsweise werden in der Rechtsforschung ständig hermeneutische Textanalysen gemacht, aber eben ohne das so zu benennen. Dort stehen das Lesen und intuitive Verstehen und die Interpretation des Gelesenen nach bestimmten normativen Mustern im Vordergrund. In den Sozialwissenschaften gehen wir von der Annahme aus, dass man Texte sehr unterschiedlich lesen kann und es auch wichtig ist, zu dokumentieren, wie man zu den Informationen gekommen ist, die man aus seiner Lektüre gezogen hat. Dazu gehören alle möglichen Formen von qualitativer und quantitativer Textanalyse, und diese kann man natürlich auch auf juristische Texte anwenden. Bei den juristischen Kolleg*innen gibt es dann oft einen Aha-Effekt, dass sozialwissenschaftliche Methoden ihre Textexegese gar nicht erheblich verändern, sondern dass es vor allem eine Form der empirischen Absicherung ist, die sie dadurch gewinnen.
In diesem Kontext höre ich von den sozialwissenschaftlichen Doktorand*innen, die an diesem Schnittfeld arbeiten und mit Jurist*innen zu tun haben, allerdings mitunter auch, dass manche dieser Kolleg*innen überzeugt sind, man könne sich sozialwissenschaftliche Methoden mehr oder weniger „an einem Nachmittag“ selbst beibringen. Diese Doktorand*innen sind dann überrascht, wenn sie wirklich ernsthaft versuchen, empirisch zu arbeiten. Das ist sicherlich keine rocket science, aber es erfordert ein intensives systematisches Lernen und Ausprobieren. Deswegen ist es sinnvoll, wenn man das jeweilige Methodenverständnis seines Faches ernst nimmt und gleichzeitig offen ist für interdisziplinären Austausch und wechselseitiges Lernen.
Warum ist es besonders für Studierende der sozialwissenschaftlichen Fächer wichtig, etwas über Recht und die Rechtswissenschaft zu lernen?
Die Sozialwissenschaften sind es gewöhnt, dass sie sich nicht in erster Linie über den Gegenstand ihres Faches identifizieren, weil sie diesen ohnehin mit vielen anderen Fächern teilen, wie zum Beispiel mit den Jurist*innen, Historiker*innen oder Ethnolog*innen. Von den Themen liegt es daher eigentlich nahe, auch das Recht in den Blick zu nehmen. Es gibt mittlerweile Bereiche, wie zum Beispiel Political Economy, die bestimmte ökonometrische Methoden und wirtschaftswissenschaftliche Theorieansätze anwenden und ein völlig anerkanntes Forschungsfeld in den Politikwissenschaften geworden sind. Dies sollte für die Thematik des Rechts ebenso gelten. Ich glaube jedoch, dass diese Denkweise an deutschen Universitäten bislang eher unterentwickelt ist. Dies hat auch mit historischen Pfadabhängigkeiten zu tun, weil einige noch das Bild der altväterlichen Politikwissenschaft im Kopf haben, die sich aus der Staatsrechtslehre und Nationalökonomie entwickelt hat und einen starken normativen Ansatz verfolgte. Hiervon wollen sich die „modernen“ Politikwissenschaftler*innen abgrenzen.
Insofern finde ich es wichtig, dass zunehmend auch wieder die klassischen Fragen nach institutionellen Rahmenbedingungen, Regeln und Normen, die die Präferenzen von politischen Akteuren prägen, diskutiert werden. Diese Themen sind zwar in den letzten zwanzig Jahren wieder stärker in den Vordergrund getreten; man redet ja sogar mitunter von einem judicial turn in den in den Sozialwissenschaften, vor allem in der Politikwissenschaft. Dieser ist jedoch bislang im internationalen, zumal im angelsächsischen Bereich, stärker ausgeprägt als im deutschen Kontext.
Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit fachlich gemischten Teams gemacht – sei es auf Seiten der Lehrenden oder auf Seiten der Studierenden? Ist der Aufwand zur Vorbereitung dieser Veranstaltungen höher als bei einer regulären disziplinären Veranstaltung?
Deutlich höher ist der Aufwand nicht, aber es erfordert eine andere Vorbereitung. Meine persönliche Erfahrung ist, dass bei interdisziplinären Veranstaltungen die Organisation manchmal einfacher lief, wenn ich mit internationalen Partnern zusammengearbeitet habe. Insbesondere die Kolleg*innen aus dem angelsächsischen Raum haben eine klare Vorstellung von dem Feld der Socio-Legal Studies, was die gemeinsame Arbeit erleichtert. Ich persönlich arbeite auch gerne zusammen mit Jurist*innen aus der Türkei, was vor allem einen thematischen Hintergrund hat, weil ich mich mit dem Verfassungsgericht und den Verfassungsreformen in der Türkei in den letzten Jahren sehr stark beschäftigt habe. Auch dort gibt es ein großes Verständnis für die Vermittlung von interdisziplinären Inhalten.
Aber bei den deutschen Jurist*innen haben wir gerade in Berlin inzwischen auch ein sehr produktives Umfeld für solche Initiativen. Da gibt es viele Kolleg*innen, mit denen das sehr gut funktioniert. Neben der bereits erwähnten Anna-Bettina Kaiser, gilt das auch für viele andere Kolleg*innen rund um das Law & Society Institute, für Susanne Baer, Philipp Dann oder Stephan Grundmann, um nur ein paar Namen zu nennen. In jüngerer Zeit kooperiert das LSI außerdem verstärkt mit dem Institut für empirical-legal studies der Freien Universität (FUELS). Auch dort gibt wirklich viele Jurist*innen, die großes Interesse an diesen Themen haben. Und wenn man so eine Veranstaltung einmal gemacht hat, dann sinken die Transaktionskosten, und es wird immer selbstverständlicher, erneut so etwas anzubieten.
Silvia von Steinsdorff ist seit Februar 2009 Inhaberin der Professur für Vergleichende Demokratieforschung und die politischen Systeme Osteuropas an der Humboldt-Universität zu Berlin. Darüber hinaus ist Prof. von Steinsdorff seit 2009 wissenschaftliche Leiterin der Internationalen Masterstudiengänge am Institut für Sozialwissenschaften. Sie ist Co-Sprecherin des Integrated Research Institute Law & Society (LSI).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (7. Januar 2021). “Das eigene Methodenverständnis ernst nehmen und gleichzeitig offen sein für den interdisziplinären Austausch” – Interview mit Silvia von Steinsdorff. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvyu