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“Rechtssoziologische Positionen sind die Grundlage, um gute interdisziplinäre Rechtsforschung betreiben zu können” – Interview mit Eva Kocher

Prof. Dr. Eva Kocher

Dieser Beitrag ist Teil der Interview-Reihe „Recht, Politik & Gesellschaft in der Lehre“. Das Interview führte Philipp Günther.

Frau Kocher, Sie sind Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Welche Veranstaltungen bieten Sie im Themenspektrum „Recht, Politik & Gesellschaft“ an und welche Studierende verschiedener Fächer besuchen diese?

Vor mehreren Jahren hatte ich an der Viadrina wiederholt eine „Grundlagen“-Vorlesung zur Rechtssoziologie für Studierende aller Studiengänge angeboten (für das zweite Semester Rechtswissenschaft). Im vergangenen Sommersemester habe ich nach einer langen Pause nun wieder eine Vorlesung zur Rechtssoziologie und interdisziplinären Rechtsforschung gegeben, für das gleiche Publikum. Neben Jurastudierenden besuchen vor allem Studierende aus dem Bachelorstudiengang „Recht und Politik“ die Veranstaltung sowie einige Kulturwissenschaftler*innen.

Welche didaktischen Methoden verwenden Sie in diesen Veranstaltungen? Worin unterscheiden sich diese möglicherweise von dogmatischer Lehre?

Die Veranstaltung im Sommersemester 2020 wurde als asynchrone Online-Vorlesung durchgeführt, und dieses Format passte am Ende sehr gut gerade für diese Lehrveranstaltung. Ich hielt es für wichtig, dass die Studierenden anders als in dogmatischen Fächern nicht nur etwas nachvollziehen, Argumente kennenlernen und sich damit auseinandersetzen, sondern sich sehr präzise mit ausgewählten wissenschaftlichen Texten aus unterschiedlichen Richtungen beschäftigen. Das klappt meiner Erfahrung nach in Präsenzveranstaltungen (die laut Prüfungsordnung auf eine Klausur zulaufen) nicht so gut. In der Online-Veranstaltung nun mussten die Studierenden zu den Texten konkrete Aufgaben bearbeiten, und ich habe anschließend kollektives Feedback gegeben. Die Bearbeitung von mindestens der Hälfte der Aufgaben war Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Das hat nicht nur gut geklappt, sondern war auch für mich sehr interessant.

Welche Rolle spielen interdisziplinäre Ansätze in Ihrer Forschung? Denken Sie, dass interdisziplinäre Rechtsthemen dort stärker vertreten sind als in der universitären Lehre?

Mit der Benennung meines „Center for Interdisciplinary Labour Law Studies“ an der Viadrina habe ich damit ja indirekt schon Stellung bezogen. Für mich lässt sich interdisziplinäre Rechtsforschung sehr spezifisch zu unterschiedlichen Gebieten und Phänomenen ausdifferenzieren. Dann ist das Forschung zu Fragen des Rechts, wo man sich idealerweise in Kooperationen über Disziplingrenzen hinweg verständigt und an den Schnittstellen der Disziplinen arbeitet. Bei der Rechtssoziologie im engeren Sinn geht es für mich um die Einbettung des Rechts in Gesellschaft und umgekehrt. Rechtssoziologische Positionen sind die Grundlage, um gute interdisziplinäre Rechtsforschung betreiben zu können, denn für die interdisziplinäre Rechtsforschung benötige ich ein Verständnis dafür, wie das Recht in Gesellschaft und Gesellschaft im Recht funktioniert. 

Und wie sehen Sie dabei die Beziehung zwischen ihrer eigenen Forschung zu den Veranstaltungen, die Sie halten? Haben Sie zum beispielsweise die Möglichkeit, eine Vorlesung zu interdisziplinärer Arbeitsrechtsforschung anzubieten?

Ich habe aktuell (als Vizepräsidentin für Lehre und Studium) ein reduziertes Lehrdeputat und deshalb insofern wenig Spielraum. Als einzige Arbeitsrechtlerin der Fakultät bietet ich also vor allem dogmatische Vorlesungen im Arbeitsrecht an. 

Denken Sie, dass interdisziplinäre Lehrformate es besonders schwierig haben an juristischen Fakultäten, da es eventuell Vorbehalte von Seiten der Lehrenden und Studierenden gegenüber solchen Veranstaltungen gibt?

Die gibt es, aber meiner Wahrnehmung nach sind diese nicht größer als vergleichbare Vorbehalte in anderen Disziplinen: Meine Erfahrung mit interdisziplinärer Rechtsforschung ist, dass andere Disziplinen mindestens genauso große Probleme haben, sich wirklich auf rechtsinterne Logiken einzulassen, wie umgekehrt Rechtswissenschaftler*innen Probleme haben, sich auf genuin sozial- oder geisteswissenschaftliche Fragestellungen einzustellen. In der Rechtswissenschaft gibt es mit den „Grundlagen“ aber einen Ort, an dem interdisziplinäre Format herkömmlich willkommen sind, und an der Viadrina gibt es auch in allen anderen Studiengängen „Öffnungen“ zugunsten von interdisziplinärer Lehre.

Wie sind Ihre Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit fachlich gemischten Studierendengruppen? Würde Sie dies als Bereicherung wahrnehmen?

Ich halte dies generell für eine Bereicherung, weil es die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche disziplinäre Perspektiven explizit zu thematisieren. Es ist in der Praxis dann manchmal etwas anstrengend, eine große Breite zusammenzubringen und allen das anzubieten, was für sie herausfordernd und nicht überfordernd ist. 

Warum ist es für Studierende sozialwissenschaftliche Fächer wichtig, etwas über Jura oder rechtswissenschaftliche Themen zu erfahren?

Recht spielt eine große Rolle in Gesellschaft und Politik. Die allermeisten Sozialwissenschaftler*innen haben irgendwann in ihrem beruflichen und wissenschaftlichen Leben mit dem Recht zu tun und sollten deshalb verstehen, was es damit auf sich hat. Man findet da oft eine etwas naive Verständnisse von Recht, die rechtsinterne Dynamiken und alles, was die Autonomie des Rechts ausmacht, nicht komplex genug berücksichtigt.

Umgekehrt: Warum denken Sie, dass interdisziplinäre Veranstaltungen im Rahmen des Jurastudiums für Studierenden bereichernd sind?

Jurastudent*innen sollte in der Lage sein, auch „von außen“, also reflexiv, auf das zu schauen, was sie lernen und tun. Das hilft auch, um verantwortungsvoll mit der Macht umgehen zu können, die Juristinnen und Juristen in vielen Berufsfeldern ausüben können.

Prof. Dr. Eva Kocher ist Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), dort für das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) verantwortlich, an dem interdisziplinäre Projekte durchgeführt werden. Aktuell sind dies ein Projekt zu kollektiven Prozessen in der Erwerbsarbeit und Antidiskriminierungsrechten im Rahmen der DFG-FOR “Recht Geschlecht Kollektivität”; sowie ein Projekt zu Praktiken von Agenturen in der Live-In-Pflege.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (3. Februar 2021). “Rechtssoziologische Positionen sind die Grundlage, um gute interdisziplinäre Rechtsforschung betreiben zu können” – Interview mit Eva Kocher. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/lvyv


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