Rechtsforschungskulturen vergleichend erforschen: eine Umfrage
tl;dr: Bitte an unserer Umfrage teilnehmen.
Die Debatte um den Stand und die Zukunft der Rechtssoziologie und interdisziplinären Rechtsforschung, an der auch wir auf diesem Blog aktiv teilnehmen (z.B. hier und hier) ist erstens auf die deutschsprachige, vor allem aber: deutsche Situation konzentriert, die sich durch eine hegemoniale Stellung der Rechtsdogmatik auszeichnet und in der andere Zugänge zur Rechtsforschung fragmentiert und institutionell marginalisiert geblieben sind. Wenn mit anderen Ländern verglichen wird, steht das Beispiel USA im Vordergrund, wo etwa die Law and Society Association eine Zahl an etablierten (und etatierten) Mitgliedern sowie einen forschungspolitischen Einfluss hat, von dem man hier selbst auf europäischer Ebene nur träumen kann. Ein Vergleich mit anderen, etwa benachbarten Ländern wie Polen, Frankreich oder die Niederlande wird nur selten unternommen, ebenso wenig werfen wir einen Blick über die Nordsee nach Großbritannien. Auf der anderen Seite erfolgt die Diskussion meist auf der Grundlage anekdotischer Evidenz. Weil interdisziplinäre Rechtsforschung meist auf der Grundlage kurzfristiger (Drittmittel-)Projekte stattfindet und sich dementsprechend auch keine oder nur schwache dauerhafte professionelle Strukturen ausbilden können, fehlen auch die Daten, die immer Nebenprodukt solcher institutionellen Verfestigungen sind.
Deutsch-Britischen Entwicklungspfaden nachgehen…
Ein neues Projekt am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie möchte dazu beitragen, dass wir stärker vergleichend und auf einer besseren empirischen Grundlage weiterdiskutieren können. Das Forschungsnetzwerk “Socio-legal Trajectories in Germany and the UK: Cultures, Actors and Institutions“, bestehend aus Jen Hendry, Naomi Creutzfeldt und mir widmet sich einem zwar nur binationalen Vergleich nichtdogmatischer Rechtsforschung. Die Absicht ist aber, einen theoretischen Rahmen zu schaffen, der weitere Ländervergleiche einbeziehen kann, bzw. auf den andere Forschungsprojekte aufbauen können. Das Projekt hat eine übergreifende Forschungsfrage: Wie sehen die Konturen der Rechtsforschung aus, die in Großbritannien unter dem Label “Socio-legal Studies” und im deutschsprachigen Raum überwiegend unter “Rechtssoziologie”, neuerdings auch “Recht und Gesellschaft” oder “Interdisziplinäre Rechtsforschung” betrieben wird? Wie und warum unterscheiden sich diese zwischen den beiden geographischen Bereichen? Diese Fragen haben wir bereits in einem Schwerpunktheft des German Law Journal gestellt; um sie systematisch zu beantworten, erforschen wir akademische und rechtliche Kulturen, akademische Lebensläufe und Identitätsfragen, Sozialisation und Ausbildung, sowie den institutionellen und politischen Kontext. Eine leitende Hypothese ist, dass Geschichte und Soziologie dogmatischer und nicht-dogmatischer Forschung zu Recht untrennbar verbunden sind und deshalb unter einer gemeinsamen Perspektive untersucht werden müssen.
Das Vereinigte Königreich ist ein interessanter Kontrastfall, weil sich die “Socio-Legal Studies” dort von einem Nischenfach und politisch linken Projekt zu einer Mainstream-Disziplin entwickelt haben, die an vielen Law Schools selbstverständlicher Teil des Curriculums geworden ist. Diese Entwicklung kann zum Teil auf die Expansion der britischen juristischen Fakultäten und dem anschließenden Innovationsdruck durch staatliche Evaluationsprozesse zurückgeführt werden. Diese Entwicklungen haben nach Ansicht mancher dazu geführt, dass sich das dogmatische Projekt in Großbritannien im “Todeskampf” befindet. Unabhängig davon, ob das wirklich zutrifft, ist diese Feststellung bemerkenswert, weil in Deutschland undenkbar. Im Gegenteil: Obwohl der reformistische Zeitgeist der 1970er Jahre zu einigen Experimenten in der juristischen Ausbildung führte, stießen diese Versuche auf starken Widerstand seitens der deutschen Rechtswissenschaft und wurden schließlich in den 1980er Jahren aufgegeben. Das Projekt wird die Ursachen und Folgen dieser unterschiedlichen Entwicklungen untersuchen, unter anderem durch Interviews mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die diese mitgestaltet haben.
… mit neuen Daten, mit Ihrer Hilfe!
Neben der historischen Analyse möchten wir auch zu einer besseren empirischen Datenlage beitragen. Ein paralleles Projekt arbeitet daran, ein bibliometrisches/scientographisches Netzwerk von Publikationen, Autor:innen, Zeitschriften und Institutionen in der Rechtstheorie zu erstellen. Das Legal Theory Graph Project, das demnächst diesem Blog vorgestellt wird, konzentriert sich in der Anfangsphase auf den “rechtsoziologischen” Teil des Netzwerk. Wir erwarten, dass die Graph-Daten Zusammenhänge visualisieren und dokumentieren können, die sonst mit großem Aufwand oder gar nicht erkennbar sind.
Auf der anderen Seite – und jetzt kommen wir endlich zum Anlass dieses Artikels – möchten wir unter Wissenschaftler:innen in der Rechtsforschungs-Community mit eine Umfrage umfangreiche Daten erheben: zu disziplinären Identitäten, akademischen Lebensläufen und Arbeitsbedingungen; zu Lehre, Forschung und Publikationspraxis. Die Umfrage, die wir auch im englischsprachigen Raum bewerben, richtet sich an Forschende, die sich für das Recht interessieren, unabhängig davon, auf welcher Karrierestufe sie sich befinden, welcher Disziplin sie sich zugehörig fühlen, oder ob sie an der Universität, an einer Forschungseinrichtung oder als Privatperson forschen. Sie kann unter folgendem Link aufgerufen werden und erfordert etwa 15 Minuten Ihrer Zeit, wobei auch umfangreichere Antworten auf offen formulierte Fragen gegeben werden können:
https://westminster.onlinesurveys.ac.uk/sociolegal-trajectories
Das Ganze ist keine Einbahnstraße: nach Ende des Projekts werden wir den Datensatz in datenschutzkonformer Weise als Open Data veröffentlichen. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Personen an der Umfrage beteiligen. Sie helfen mit, eine Datenbasis zu schaffen, die die Landschaft der interdisziplinären Rechtsforschung und die Situation der dort tätigen Forscher:innen abbilden kann. Über die Ergebnisse werden wir Sie auch hier im Blog auf dem Laufenden halten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Boulanger (22. September 2021). Rechtsforschungskulturen vergleichend erforschen: eine Umfrage. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/lvz3
Eine Antwort
[…] Informationen zum Projekt und den Gegenständen der Umfrage finden Sie hier. Forschungsergebnisse des binationalen Zusammenhangs, in dem das Projekt steht, wurden bereits in […]