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Kartographie rechtssoziologischer Forschung: C*LLaS in Frankfurt (Oder)

Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*iLLaS)

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe Kartographie rechtssoziologischer Forschung.

Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) fasst die überwiegend interdisziplinären Forschungsprojekte zusammen, die am Lehrstuhl für Bürgerliches und Arbeitsrecht der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) durchgeführt werden.

Profil

Wovon wir ausgehen

Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wert­schöpfung und Wissensproduktion; die gesell­schaft­liche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.

Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeits- und Sozial­rechts – Gesetzgeber, Gerichte, Behörden, Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von funda­­men­taler Bedeu­tung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeits­gesellschaft. Gesell­schaft­liche Ungleich­heiten, Stereo­typen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesell­schaft­liche Teilhabe ermöglicht.

Entgrenzungen der Erwerbsarbeit – Transnationalisierung, Entbetrieblichung, Erwerbsarbeit/Privatleben – bringen vielfältige Verschiebungen und Neu­konstitu­tionen der gesellschaftlichen Organisa­tion von Arbeit mit sich. Um diese immer wieder neu zu verstehen und zu bestim­men, um Gestaltungsoptionen zu suchen, zu finden, zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es eines interdisziplinären Blicks auf die Rolle, die das (Arbeits-)Recht hier spielen kann und spielt – aber auch, wie es sich verändert und verändern muss.

Was uns interessiert

Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammen­hang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechtsordnungen dienen dabei als Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungs­perspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.

Methodisch liegt ein Schwer­punkt in der – rechts­soziologisch informier­ten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigen­dynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipa­tions­ressource kritisch reflektiert.

Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissen­schaft­ler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien, Methoden und die Empirie. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der Arbeits­rechts­forschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kultur­wissen­schaften einschließlich der Gender Studies zusammen­gebracht werden.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungs­schwer­punkt sicht­bar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netz­werk und engagiert sich in der inter­nationalen Entwick­lung der Arbeits­rechts­­forschung. Die Nachwuchsförderung spielt dabei eine besondere Rolle. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkennt­nisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.

Leitbild

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Heraus­forde­rungen stellen muss:

Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organi­sier­te Gesellschaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbst­­wirk­sam­keit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbst­bestimm­tes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermäch­tigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestim­mung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.

Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbs­arbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlecht­lichte und post­koloniale Ungleich­­heits­­verhält­nisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand.

Themenfelder

Drei Themenfelder spiegeln die Entwicklungen und Wandlungsprozesse der zunehmend entgrenzten Erwerbsarbeit in besonderer Weise und prägen deshalb die Forschung des Centers:

1 Globalisierung, Europäisierung und Transnationalisierung der Erwerbsarbeit

Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte bringen das geltende Arbeitsrecht weltweit in Krisen. Sie verschärfen die Konkurrenz unter den Arbeitnehmer*innen und Beschäftigten. Durch Arbeitsmobilität, Migration und Entsen­dun­g werden Arbeits­rechtsstandards von Hoch- und Niedrig­lohn­ländern unmittelbar miteinander in Konkurrenz gebracht. Auch transnationale Wertschöpfungsketten schaffen Wettbewerb zwischen weit voneinander entfernten Arbeitsmärkten. Prekarität, Zwangs- und Gewaltverhältnisse sind Begriffe, mit deren Hilfe solche Pathologien der Arbeit sozialwissenschaftlich untersucht werden.

Kollektive Organisation kann diese Probleme aktuell nicht adäquat adressieren. Staatliche Mindestentgeltfestsetzungen, der Einsatz staatlicher Behörden scheinen in dieser Situation das Gewicht des nationalen Staats im Arbeitsrecht zu stärken. Gleichzeitig bleibt die private transnationale Regelsetzung noch weitgehend ein Projekt transnationaler Unternehmen, allerdings oft mitgeprägt durch die transnationale Aktivität zivil­gesell­schaft­licher Akteur*innen und internationaler Organisationen.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies arbeitet in diesem Feld zu den folgenden Themen:

  • transnationale Wertschöpfungsketten, transnationales Arbeitsrecht und die Verwirklichung von Menschenrechten in der Wirtschaft
  • Arbeit­nehmer­freizügigkeit und grenzüberschreitende Entsendung
  • grenzüberschreitende Pflege und Hausarbeit
  • Arbeitsausbeutung von Personen ohne oder mit schwachem Aufenthalts­status
  • effektive Durchsetzung von Mindestlohn und anderen Mindest­standards

2 Wandel der Beschäftigungsverhältnisse in der Digitalisierung

Der Wandel der Erwerbsarbeit wird in den Sozialwissenschaften als Subjektivierung, Entgrenzung, Flexibilität und/oder Prekarisierung beschrieben. Arbeits­recht­lich findet der Wandel seine Entsprechung in der „Krise des Normal­arbeits­verhält­nisses”.

Ein wichtiger Aspekt des Wandels ist das Verschwimmen der Grenzen zwischen persönlicher Abhängigkeit/betrieblich-organisatorischer Einbindung und Selbst­­ständig­keit („Entbetrieb­lichung“ der Erwerbsarbeit sowie „Entgrenzung“ in Form einer Auflösung hierarchischer Formen der Arbeitsteilung zugunsten von wettbewerbs- und marktgetriebenen, netz­werk­artigen Organisa­tions­formen). Par excellence findet dieser Wandel seinen Ausdruck in Formen der digitalen Arbeit im Betrieb und jenseits von Betrieben, insbesondere der Plattformökonomie.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies arbeitet in diesem Feld zu den folgenden Themen:

  • Unselbstständigkeit, Abhängigkeit und (neue) Selbstständigkeit
  • Wandel und Neuerfindung von Arbeitnehmer*innenbegriffen
  • Beschäftigung im „Crowdworking“ und in der Gig Economy
  • Algorithmisches Management
  • Neue Kollektivitäten und Kollektivierungsformen
  • Entgrenzungen von Arbeitszeit und Arbeitsort/Betrieb
  • Leiharbeit, Arbeitgeberzusammenschlüsse und andere Dreiecksbeziehungen

3 Informelle Sorgearbeit und Erwerbsarbeit

Eine spezifische Form von Entgrenzung der Erwerbsarbeit steht in einem engen Zusammen­hang mit Veränderungen der gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse und -rollen: Die Erwerbsarbeit ist in aller Regel gesellschaftlich so organisiert, dass sie auf Sorgearbeit keine Rücksicht nimmt. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und informeller Sorgearbeit stellt deshalb ein gleichstellungspolitisches wichtiges Thema dar – mit weit­reichenden Aus­wirkun­gen auf die vergeschlechtlichte Organisation und rechtliche Regulierung der Erwerbsarbeit.

Im Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies wird insofern gefragt, wie die Erwerbs­arbeit so organisiert werden kann, dass sie Alleinerziehenden und anderen Personen, die in ihrem Leben Erwerbsarbeit mit Sorgearbeit verbinden, gleiche Möglichkeiten und Sicherung bietet:

  • Antidiskriminierungsrecht, angemessene Vorkehrungen, Inklusion
  • Sorgearbeit als Erwerbsarbeit in Pflege und Hausarbeit
  • Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiographie
  • Work-Life-Balance
  • Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf (bei Geburt/Aufnahme eines Kindes, bei Krankheit/Behinderung, bei Arbeitslosigkeit, anlässlich von Weiterbildung, zwischen Beschäftigungsformen)

Aktivitäten

Forschung

Am Center sind eine Reihe von Drittmittelprojekten angesiedelt, die aktuell u.a. von der DFG und der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden und die im Center projektübergreifend sowie mit den Lehrstuhlmitarbeiter*innen zusammenarbeiten. Interdisziplinarität wird in den Projekten durch Kooperationen mit Sozial- und Kultur­wissenschaftler*innen anderer Universitäten und Fakultäten organisiert; darüber hinaus arbeiten in den Projekten des C*LLaS Nach­wuchs­wissenschaftler*innen unterschied­licher Disziplinen an gemeinsamen Fragestellungen.

Nachwuchsförderung

In allen Forschungsprojekten des Centers sind Nachwuchswissenschaftler*innen maßgeblich involviert. Sie nehmen ungefähr einmal im Monat an einem Workshop zum Austausch über Fragen der wissenschaftlichen Arbeit und über wissenschaftliche Texte sowie darüber hinaus an wissenschaftlichen Tagungen teil und bereiten eigene Veröffent­lichungen vor.

Wissenschaftliche Veranstaltungen des Centers sind offen für interessierte Studierende. Das Center fördert darüber hinaus die wissenschaftliche Arbeit von Studierenden, indem es sich am arbeitsrechtsvergleichenden Studierendenseminar der European Working Group on Labour Law beteiligt, das Lehrende der Juristischen Fakultäten in Leicester (UK), Strasbourg (F), Utrecht (NL), Monte Cassino (I), Castilla La Mancha (E) und Poznań (P) gemeinsam organisieren.

Das Center twittert unter @cillas_research.

Gast­wissen­schaft­ler*innen sind jederzeit willkommen!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (29. September 2021). Kartographie rechtssoziologischer Forschung: C*LLaS in Frankfurt (Oder). Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvz5


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