Kartographie rechtssoziologischer Forschung: C*LLaS in Frankfurt (Oder)
Dieser Beitrag ist Teil der Reihe Kartographie rechtssoziologischer Forschung.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) fasst die überwiegend interdisziplinären Forschungsprojekte zusammen, die am Lehrstuhl für Bürgerliches und Arbeitsrecht der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) durchgeführt werden.
Profil
Wovon wir ausgehen
Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wertschöpfung und Wissensproduktion; die gesellschaftliche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.
Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeits- und Sozialrechts – Gesetzgeber, Gerichte, Behörden, Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von fundamentaler Bedeutung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeitsgesellschaft. Gesellschaftliche Ungleichheiten, Stereotypen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Entgrenzungen der Erwerbsarbeit – Transnationalisierung, Entbetrieblichung, Erwerbsarbeit/Privatleben – bringen vielfältige Verschiebungen und Neukonstitutionen der gesellschaftlichen Organisation von Arbeit mit sich. Um diese immer wieder neu zu verstehen und zu bestimmen, um Gestaltungsoptionen zu suchen, zu finden, zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es eines interdisziplinären Blicks auf die Rolle, die das (Arbeits-)Recht hier spielen kann und spielt – aber auch, wie es sich verändert und verändern muss.
Was uns interessiert
Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammenhang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechtsordnungen dienen dabei als Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungsperspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.
Methodisch liegt ein Schwerpunkt in der – rechtssoziologisch informierten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigendynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipationsressource kritisch reflektiert.
Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissenschaftler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien, Methoden und die Empirie. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der Arbeitsrechtsforschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kulturwissenschaften einschließlich der Gender Studies zusammengebracht werden.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungsschwerpunkt sichtbar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netzwerk und engagiert sich in der internationalen Entwicklung der Arbeitsrechtsforschung. Die Nachwuchsförderung spielt dabei eine besondere Rolle. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.
Leitbild
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Herausforderungen stellen muss:
Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organisierte Gesellschaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbstwirksamkeit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbstbestimmtes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermächtigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestimmung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.
Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbsarbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlechtlichte und postkoloniale Ungleichheitsverhältnisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand.
Themenfelder
Drei Themenfelder spiegeln die Entwicklungen und Wandlungsprozesse der zunehmend entgrenzten Erwerbsarbeit in besonderer Weise und prägen deshalb die Forschung des Centers:
1 Globalisierung, Europäisierung und Transnationalisierung der Erwerbsarbeit
Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte bringen das geltende Arbeitsrecht weltweit in Krisen. Sie verschärfen die Konkurrenz unter den Arbeitnehmer*innen und Beschäftigten. Durch Arbeitsmobilität, Migration und Entsendung werden Arbeitsrechtsstandards von Hoch- und Niedriglohnländern unmittelbar miteinander in Konkurrenz gebracht. Auch transnationale Wertschöpfungsketten schaffen Wettbewerb zwischen weit voneinander entfernten Arbeitsmärkten. Prekarität, Zwangs- und Gewaltverhältnisse sind Begriffe, mit deren Hilfe solche Pathologien der Arbeit sozialwissenschaftlich untersucht werden.
Kollektive Organisation kann diese Probleme aktuell nicht adäquat adressieren. Staatliche Mindestentgeltfestsetzungen, der Einsatz staatlicher Behörden scheinen in dieser Situation das Gewicht des nationalen Staats im Arbeitsrecht zu stärken. Gleichzeitig bleibt die private transnationale Regelsetzung noch weitgehend ein Projekt transnationaler Unternehmen, allerdings oft mitgeprägt durch die transnationale Aktivität zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und internationaler Organisationen.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies arbeitet in diesem Feld zu den folgenden Themen:
- transnationale Wertschöpfungsketten, transnationales Arbeitsrecht und die Verwirklichung von Menschenrechten in der Wirtschaft
- Arbeitnehmerfreizügigkeit und grenzüberschreitende Entsendung
- grenzüberschreitende Pflege und Hausarbeit
- Arbeitsausbeutung von Personen ohne oder mit schwachem Aufenthaltsstatus
- effektive Durchsetzung von Mindestlohn und anderen Mindeststandards
2 Wandel der Beschäftigungsverhältnisse in der Digitalisierung
Der Wandel der Erwerbsarbeit wird in den Sozialwissenschaften als Subjektivierung, Entgrenzung, Flexibilität und/oder Prekarisierung beschrieben. Arbeitsrechtlich findet der Wandel seine Entsprechung in der „Krise des Normalarbeitsverhältnisses”.
Ein wichtiger Aspekt des Wandels ist das Verschwimmen der Grenzen zwischen persönlicher Abhängigkeit/betrieblich-organisatorischer Einbindung und Selbstständigkeit („Entbetrieblichung“ der Erwerbsarbeit sowie „Entgrenzung“ in Form einer Auflösung hierarchischer Formen der Arbeitsteilung zugunsten von wettbewerbs- und marktgetriebenen, netzwerkartigen Organisationsformen). Par excellence findet dieser Wandel seinen Ausdruck in Formen der digitalen Arbeit im Betrieb und jenseits von Betrieben, insbesondere der Plattformökonomie.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies arbeitet in diesem Feld zu den folgenden Themen:
- Unselbstständigkeit, Abhängigkeit und (neue) Selbstständigkeit
- Wandel und Neuerfindung von Arbeitnehmer*innenbegriffen
- Beschäftigung im „Crowdworking“ und in der Gig Economy
- Algorithmisches Management
- Neue Kollektivitäten und Kollektivierungsformen
- Entgrenzungen von Arbeitszeit und Arbeitsort/Betrieb
- Leiharbeit, Arbeitgeberzusammenschlüsse und andere Dreiecksbeziehungen
3 Informelle Sorgearbeit und Erwerbsarbeit
Eine spezifische Form von Entgrenzung der Erwerbsarbeit steht in einem engen Zusammenhang mit Veränderungen der gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse und -rollen: Die Erwerbsarbeit ist in aller Regel gesellschaftlich so organisiert, dass sie auf Sorgearbeit keine Rücksicht nimmt. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und informeller Sorgearbeit stellt deshalb ein gleichstellungspolitisches wichtiges Thema dar – mit weitreichenden Auswirkungen auf die vergeschlechtlichte Organisation und rechtliche Regulierung der Erwerbsarbeit.
Im Center for Interdisciplinary Labour Law Studies wird insofern gefragt, wie die Erwerbsarbeit so organisiert werden kann, dass sie Alleinerziehenden und anderen Personen, die in ihrem Leben Erwerbsarbeit mit Sorgearbeit verbinden, gleiche Möglichkeiten und Sicherung bietet:
- Antidiskriminierungsrecht, angemessene Vorkehrungen, Inklusion
- Sorgearbeit als Erwerbsarbeit in Pflege und Hausarbeit
- Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiographie
- Work-Life-Balance
- Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf (bei Geburt/Aufnahme eines Kindes, bei Krankheit/Behinderung, bei Arbeitslosigkeit, anlässlich von Weiterbildung, zwischen Beschäftigungsformen)
Aktivitäten
Forschung
Am Center sind eine Reihe von Drittmittelprojekten angesiedelt, die aktuell u.a. von der DFG und der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden und die im Center projektübergreifend sowie mit den Lehrstuhlmitarbeiter*innen zusammenarbeiten. Interdisziplinarität wird in den Projekten durch Kooperationen mit Sozial- und Kulturwissenschaftler*innen anderer Universitäten und Fakultäten organisiert; darüber hinaus arbeiten in den Projekten des C*LLaS Nachwuchswissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen an gemeinsamen Fragestellungen.
Nachwuchsförderung
In allen Forschungsprojekten des Centers sind Nachwuchswissenschaftler*innen maßgeblich involviert. Sie nehmen ungefähr einmal im Monat an einem Workshop zum Austausch über Fragen der wissenschaftlichen Arbeit und über wissenschaftliche Texte sowie darüber hinaus an wissenschaftlichen Tagungen teil und bereiten eigene Veröffentlichungen vor.
Wissenschaftliche Veranstaltungen des Centers sind offen für interessierte Studierende. Das Center fördert darüber hinaus die wissenschaftliche Arbeit von Studierenden, indem es sich am arbeitsrechtsvergleichenden Studierendenseminar der European Working Group on Labour Law beteiligt, das Lehrende der Juristischen Fakultäten in Leicester (UK), Strasbourg (F), Utrecht (NL), Monte Cassino (I), Castilla La Mancha (E) und Poznań (P) gemeinsam organisieren.
Das Center twittert unter @cillas_research.
Gastwissenschaftler*innen sind jederzeit willkommen!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (29. September 2021). Kartographie rechtssoziologischer Forschung: C*LLaS in Frankfurt (Oder). Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvz5