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Soll die Kategorie ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz gestrichen werden? Ein Interview mit Dr. Natasha A. Kelly

Dr. Natasha A. Kelly

Die Forderung, den Rassebegriff in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz zu ändern, besteht im Bundestag schon länger; die Grünen und die Linke legten dazu in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vor. Trotz einer Einigung der Großen Koalition im Herbst 2020 kam es nicht zu einer solchen Änderung. Im neuen Koalitionsvertrag steht nun explizit, dass der Rassebegriff aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll. Wir haben mit Dr. Natasha A. Kelly und Dr. Doris Liebscher darüber gesprochen, ob die Streichung und Ersetzung des Begriffes eine wünschenswerte antirassistische Maßnahme sei, welche theoretischen und rechtspraktischen Überlegungen damit zusammenhängen und wie es weitergehen muss.

 

Das Interview führte Leonie Thies am 5.10.2021

In Ihrem neuen Buch Rassismus. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen! schreiben Sie, „symbolpolitische Überlegung wie ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz zu streichen, führen ins Leere“. Können Sie das erklären, warum sprechen Sie sich gegen die Streichung beziehungsweise Ersetzung des Begriffes aus?

Wenn wir Rasse aus dem Grundgesetz streichen, ist das keine antirassistische Maßnahme. Bedeutet: Dass dadurch der Rassismus weder geschmälert wird noch verschwindet. Ich finde es sogar eher kontraproduktiv und gegen die bisherige antirassistische Bewegung agierend. Weil wir in Deutschland Rasse immer noch als biologische Kategorie verstehen und es versäumen offiziell, also das heißt auch politisch, den racial turn zu vollenden. Das heißt, dass Rasse nicht mehr wie von der weißen Mehrheitsgesellschaft biologisch gelesen, sondern im Sinne der Schwarzen Community als soziale Kategorie verstanden wird. Letzteres bedeutet nicht, dass die biologische Bedeutung des Wortes verschwindet, sondern das Biologische wird zu einer historischen Komponente und die soziale Wirklichkeit, also die Realität, der Alltagsrassismus kann geahndet werden.

In der antirassistischen Bewegung, die es in Deutschland schon seit Mitte der Achtzigerjahre gibt, wurde auf der Basis von Rasse als soziale Kategorie – es wird häufig auch das englische Wort race benutzt – die sozialpolitischen Selbstbezeichnungen „Schwarze Deutsche“ und „Afrodeutsche“ entwickelt. Daraus sind zahlreiche politische Bewegungen hervorgegangen, bis hin zur „Black Lives Matter-Bewegung“ im vergangenen Jahr. Sie gehen alle von der sozialen Kategorie race aus. Diese Geschichten – nämlich Schwarze deutsche Geschichte und die Geschichte des Widerstandes – werden aber in Deutschland ignoriert, womit auch wiederum Rassismus in Form von epistemischer Gewalt einhergeht, weil die Arbeiten von Schwarzen deutschen Wissenschaftler*innen ignoriert werden. Und mit dieser Forderung Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen, reproduzieren wir genau das, was wir versuchen, zu bekämpfen.

Faktisch lässt es sich so aber nicht bekämpfen, weil Rassismus eine Ideologie ist. Und diese Ideologie hat ihren Ursprung im Christentum, als Menschen in gute und schlechte Menschen unterteilt wurden: Die Symbolpolitik Schwarz ist gleich Elend, Leid und Tod und weiß symbolisiert das Positive, Gute et cetera wurde auf Menschen übertragen und damit war der Rassegedanke geboren. Dieser Diskurs führte dazu, dass Schwarze Menschen zu ungläubigen Menschen erklärt wurden. Was wiederum die Missionierung und Kolonialisierung erklärt, denn Missionierung war der Motor der Kolonialisierung. Die Christianisierung des afrikanischen Kontinents ist überhaupt nicht vom Kolonialismus zu trennen – nicht nur des afrikanischen Kontinents, sondern weltweit.

Dieser Rassengedanke wurde dann in Deutschland sogar von Immanuel Kant manifestiert und als biologische Rassenkategorie in der Wissenschaft eingeschrieben. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Rassen plötzlich da gewesen wären und dann der Rassismus einfach so daraus entstanden sei. Die unlogische Konsequenz ist dann zu sagen: „Wir müssen jetzt Rasse streichen und dann geht Rassismus weg“. Das ist aber absurd. Rasse lässt sich auch nicht ersetzen, sämtliche Vorschläge sind auch absurd. Vielmehr müssen wir lernen, Rasse kolonial zu lesen. Wir haben es schon einmal geschafft, den nationalsozialistischen Rassebegriff aufzuarbeiten und wir sind vertraut, denke ich, mit der Geschichte, die daraus entstanden ist. Nur die koloniale Lesart von Rasse, was eine andere Lesart ist und letztendlich einen Nährboden für den Nationalsozialismus bildete, diese Arbeit müssen wir noch leisten.

Sie haben gesagt, der Diskurs, der die Streichung des Begriffs fordert, ignoriert auch antirassistische Bewegungen. Können Sie aus Ihrer Perspektive nachzeichnen, wie dieser Diskurs geführt wurde, der nicht so neu ist, jetzt aber noch mal neu aufgeflammt ist?


Ganz genau, also letzten Endes hatten wir schon während der zweiten Phase des deutschen Kolonialismus – in der Zeit, nachdem Otto von Bismarck die Kongo-Konferenz einberufen hatte – eine antikoloniale Bewegung. Das ist deshalb die zweite Phase, weil Deutschland natürlich in der ersten Phase, also im 17. Jahrhundert schon am Kolonialismus beteiligt war. Aber in der zweiten Phase des Kolonialismus, also im 18. Jahrhundert, wurden Rasse und Nation aufs Engste miteinander verstrickt. Dies spiegelte sich beispielsweise in den sogenannten „Mischehegesetzen“ wider. Diese „Mischehegesetze“ führten dazu, dass Ehen zwischen Afrikaner*innen und Europäer*innen verboten wurden. Wenn der Vater ein weißer Deutscher war, hatten die Kinder aus diesen Ehen die Möglichkeit, sich in eine sogenannte „Mischlingsliste“ einzutragen. Wenn die Mutter eine weiße Deutsche war, hatte das Kind gar kein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist wirklich der erste Vermerk von Afrodeutschen und spiegelt sich noch heute in der Frage wider: Wo kommst du her? Während dieser Zeit gab es schon eine antirassistische antikoloniale Bewegung, die Petitionen geschrieben und um ihre Rechte gekämpft hat. Aber die Forderungen haben sich nicht wirklich verändert. Sie haben sich zeitlich nur verschoben, aber es sind die gleichen wie heute: Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zum Wohnungsmarkt, Schutz vor Diskriminierung. Das sind drei Hauptaugenmerke und wenn wir uns das so angucken und mit heute vergleichen, ist es eigentlich verdammt traurig, da es immer noch dieselben Forderungen sind.

Die zweite Welle der afrodeutschen Bewegung begann dann in den 1980er-Jahren, wo genau die gleichen Forderungen gestellt wurden, aber ein anderer politischer Moment dazu geführt hat, dass diese Forderungen laut geworden sind, nämlich als Audre Lorde eine Gastprofessur an der Freien Universität Berlin hatte und ihre Student*innen dazu angeregt hatte, das Buch Farbe bekennen [1] herauszugeben. In diesem Buch oder mit der Recherche zum Buch sind Schwarze Student*innen, unter anderem May Ayim und Katharina Oguntoye auf die Suche ihrer Geschichte, auf die Suche nach Schwarzer deutscher Geschichte gegangen. Es ist erst in den 80ern, wo wir langsam anfangen zu erkennen, dass es eine Schwarze deutsche Geschichte gibt. Das ist aber nicht ihr Anfang und deswegen müssen wir weiter zurückgehen, um den gesamten Widerstand und vor allem die Kontinuität des Widerstandes in den Blick zu nehmen, der weder mit der jüngsten „Rassendebatte“ noch mit „Black Lives Matter“ anfing, sondern wirklich hunderte Jahre zurückgeht. Aber diese Ignorierung Schwarzes Wissens spiegelt sich beispielsweise darin wider, dass es keine Black Studies gibt, dass Forschung in diesem Bereich nicht finanziert wird. Stattdessen gab die Bundesregierung vergangenes Jahr dem deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung neun Millionen Euro, um Rassismus zu erforschen, weil es gerne zu einem Problem von Migration gemacht wird. Das sind aber zwei wirklich verschiedene Studien. Klar gibt es Überschneidungen, aber in jedem Fall Unterschiede. Die Ignorierung Schwarzen Wissens spiegelt sich in solchem politischen Handeln wider. Lösungsorientiert ist das nicht.

Wenn wir bei dem ganz konkreten Beispiel von Black Studies bleiben, wäre der Ausgang dieser Studien nicht Rasse als biologisches Konstrukt, sondern race als soziale Kategorie. Das ist die Grundlage, auf die sich diese Studien stützen. Diese Arbeit machen wir seit Jahrzehnten außerhalb der Universitäten in den verschiedensten prekärsten Situationen, was mich letzten Endes hierherführt, in die USA, um meine Arbeit machen zu können. Auch das ist eine Form des Rassismus, ganz klar. Dieses Verdrängen, dieses Ignorieren, diese Ausschlüsse erzeugen, die dann auch durch Debatten dieser Art verstärkt werden. In der Vorstellung, dass wir race nicht brauchen würden und damit auch Rasse nicht brauchen würden. Natürlich brauchen wir Rasse, genauso wie wir auch Geschlecht brauchen. Wir haben ja verstanden, dass Geschlechter konstruiert sind und reden heute von gender als soziale Kategorie. Deswegen ist niemand auf die Idee gekommen, Geschlecht aus dem Grundgesetz zu streichen, was ja auch fatal wäre, weil das ja eine Schutzkategorie ist, genauso wie Rasse eine Schutzkategorie bleiben muss.

Ein Beispiel: Corona ist eine Pandemie, es ist also ein strukturelles Problem, was die gesamte Weltgesellschaft betrifft. Das ist die Ebene, auf der ich auch Rassismus verhandelt sehen will. Als strukturelles Phänomen, das die Weltgesellschaft strukturiert hat. Die Bundesregierung ist während der Pandemie nicht auf die Idee gekommen, selbst zu entscheiden, was sie dagegen tun können, sondern haben sich Expert*innen an die Seite geholt. Warum glauben Sie, dass bei Rassismus nicht machen zu müssen? Und das ist eine rhetorische Frage, denn auch jede Reaktion auf Rassismus genauso strukturell ist wie der Rassismus selbst. Und diese Ignorierung der Tatsache, dass Rassismus ein strukturelles Phänomen ist, ist ja Teil des Problems und spiegelt sich eben genau in dieser Debatte wider, dass Politiker*innen eben glauben, das Problem kleiner machen zu können, als es ist.

Ein konkreter Vorschlag ist, den Rassebegriff mit „rassistischer Zuschreibung“ zu ersetzen. Können Sie einmal genau formulieren, was aus Ihrer Sicht das Problem an dem Begriff „rassistische Zuschreibung“ ist?


Rassistische Zuschreibung ist eine Handlung. Es geht also dabei ausschließlich um eine handelnde Person, eine Person, die etwas macht, was diskursiv hergestellt wurde und leicht als Meinung oder Intention abgetan wird. Rassismus ist aber mehr als das. Natürlich muss auch rassistische Zuschreibung geahndet werden, aber nicht nur. Damit wird ein strukturelles Problem auf seine individuelle Ebene reduziert. Und wenn wir wirklich glauben, damit das ganze strukturelle Problem lösen zu können, ist das einfach schlichtweg falsch, ein Trugschluss.

In Ihrem Buch benutzen Sie den Rassebegriff nur mit Anführungsstrichen. Könnten Sie sich als Option fürs Grundgesetz vorstellen, dass „Rasse” in Anführungsstrichen geschrieben wird?

Als Soziologin hätte ich auch Rasse auf dem Kopf schreiben können. Das war ja nur ein Stilmittel, es in Anführungszeichen zu setzen, um das Problem schriftsprachlich hervorzuheben und das Unbehagen, das mit dem Wort einhergeht, abzuschwächen. Da es sich aber um das Grundgesetz handelt und nicht um irgendein Poesiebuch geht das nicht. Eigentlich müssen wir ja durch dieses Unbehagen durch und auch Rasse schreiben, als das, was es ist, nämlich das Ergebnis eines biologisch-historischen Diskurses. Punkt. Ohne Anführungsstriche.


Jetzt ist es aber zurzeit auf jeden Fall so, dass die Kategorie Rasse in der aktuellen Rechtsprechung nicht so viel verwendet wird. Warum denken Sie, ist das so?


Also letzten Endes glaube ich, dass in der Rechtsprechung das Problem liegt und weniger im Gesetz. Das müssen wir beides voneinander unterscheiden, dann wird klar, dass das Problem nicht am Rassebegriff liegt, sondern genau darin, wie die Richter*innen den Rassebegriff individuell verhandeln. Das ist der Punkt, wo, wie ich finde, angesetzt werden muss. Auch da ein ganz konkretes Beispiel: Wenn in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag ein AfD Politiker das N-Wort sagen kann und dann rechtlich entschieden wird, was, ob und inwieweit sein rassistisches Handeln intendiert war, weil er das Wort mehrfach in unterschiedlichen Kontexten gesagt hat, dann haben die Richter*innen etwas Grundlegendes nicht verstanden. Nämlich, dass das Wort rassistisch ist und damit der Sprechakt auch, egal wie es gemeint war oder nicht. Gleichzeitig wird während des Wahlkampfes beispielsweise Annalena Baerbock massiv angegangen, weil sie in einem öffentlichen Gespräch das N-Wort sagt und obwohl sie sich entschuldigt, wird das Wort plötzlich als rassistisch eingestuft und die Situation wird für den Wahlkampf missbraucht. Es wird also mit zweierlei Maß gemessen und grundsätzlich überhaupt nicht verstanden, was Rassismus ist. Da müssten die Richter*innen einen Leitfaden an die Hand kriegen, wie Rasse antikolonial und damit auch antirassistisch zu verstehen ist, nämlich als Schutzbegriff, was struktureller Rassismus ist, was institutioneller Rassismus und so weiter und so fort ist. Und das bedeutet nicht, dass wir Rasse aus dem Grundgesetz streichen, um den Richter*innen ihre Arbeit zu vereinfachen. Das ist ja absurd. Das ist genau die Stelle, wo angesetzt werden müsste, in der Rechtsprechung und nicht im Gesetz.

In dem AGG-Evaluationspapier der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird geschrieben, dass Richter*innen Unbehagen zeigen, mit dem Rechtsbegriff Rasse arbeiten zu müssen. Was würden Sie dazu sagen?


Dass sie ihr Unbehagen überwinden sollten, weil es hier nicht um Emotionalität geht, sondern um Menschenrechte. Dann haben sie wirklich den falschen Beruf gewählt. Sie müssen die emotionale Distanz bewahren. Und das nicht nur mit Blick auf den Rassebegriff, sondern generell bei allen Fällen. Das ist doch ihre grundsätzliche Verantwortung.

Sie schreiben auch, dass eigentlich eine zentrale Aufgabe des Rechtes sein sollte, mit intersektionaler Diskriminierung umgehen zu können. Können Sie das erläutern, wieso ist auch für dieses Anliegen der Begriff Rasse aus Ihrer Sicht so wichtig und wo sehen Sie da die Schwachstellen im aktuellen deutschen Rechtsdiskurs?

Also erst einmal hat Intersektionalität seinen Ursprung im Schwarzen Feminismus und der Schwarze Feminismus geht in seinem Ursprung von den Kategorien Rasse und Geschlecht aus. Das ist sozusagen die erste Intersektion, die theoretisch überhaupt entstanden ist. Wenn wir intersektionale Gerechtigkeit erreichen wollen, können wir also nicht den Ursprung des Konzeptes einfach abschneiden und wegdenken, weil es ungemütlich wird. Wir müssen zu den Ursprüngen zurück, wir müssen das Konzept in sich verstehen, was es überhaupt bedeutet, wo es herkommt, was Intersektionalität kann.

Intersektionalität ist eine Linse, die Mehrfachdiskriminierung sichtbar macht. Natürlich können sich in Mehrfachdiskriminierungen alle möglichen Kategorien überschneiden, aber diese Überschneidungen werden nicht im Grundgesetz berücksichtigt. Sie wurden auch lange nicht in der Frauenbewegung berücksichtigt. Die Kategorie Frau war homogen und schloss alle Frauen of Color aus, weil Rasse nicht mitgedacht wurde. Anders gesagt: Wir können ja nicht einfach nur, weil wir nicht behindert werden, Behinderung als Kategorie aus der Machtmatrix rausnehmen, was lange Zeit der Fall war und mit einem Satz in Absatz 3 ergänzt wurde. Und das ist ja das, was im Kontext von Rasse auch versucht wird, weil Menschen sich eben nicht eingestehen wollen oder es ihnen zu ungemütlich wird, den biologischen Diskurs, den Rassismus erzeugt hat, als historischen Diskurs anzuerkennen. Dass es keine wirklichen Rassen gibt, wissen wir, aber den Diskurs, den gab es schon. Und Rassismus ist diskursiv und das ist der Grund, warum es Rassen gibt, und das ist es, was wir verstehen lernen müssen und nicht „ah es gibt aber keine Menschenrassen und deswegen können wir Rasse streichen“. Nein, Menschenrassen gibt es nicht, aber es gab den historischen Diskurs, den gab es schon und den können wir weder streichen noch ersetzen. Er ist wichtig, um Rassismus abzubauen.

Also Sie sagen, dass das eigentlich Zentrale sein sollte, dass Deutschland den racial turn schafft?

Ja, und da muss die Politik ansetzen, da muss die Rechtsprechung ansetzen, um diese Diskurse geht es. Rassismus ist diskursiv. Das heißt ja genau, dass Diskurse entstanden sind, die den Rassismus strukturell festigen, in allen Ebenen der Gesellschaft. Und deswegen brauchen wir auch Diskurse, um Rassismus abzubauen. Und diese Gegendiskurse sind eben das, was den racial turn voranbringt. Der racial turn ist ein Paradigmenwechsel, ein Umdenken. Und dieses Umdenken muss auf allen Ebenen geschehen. Wir sehen es beispielsweise klar in der Form von Straßenumbenennungen. Es geht nicht darum, dass die Straße aus ihrem historischen Kontext rausgenommen wird, der bleibt ja bestehen. Nur die Perspektive wird gewechselt, damit dieselbe Geschichte aus einer anderen Perspektive erzählt wird und die vormals als Opfer oder Objekte verhandelte Personengruppe zu Subjekten wird. Genau diese Subjektwertung ist das, was wir auf allen Ebenen brauchen. Dass wir Geschichte aus einer anderen Perspektive erzählen, dass über Recht aus einer anderen Perspektive gesprochen wird, dass Wissen aus einer anderen Perspektive produziert und institutionalisiert wird und so weiter und so fort. Das ist das, was der racial turn aussagt, nichts anderes. Dass ein Umdenken forciert werden muss, finanziert werden muss, politisch legitimiert werden und nicht zuletzt institutionalisiert werden muss.

Was wünschen Sie zu diesem Diskurs von der Rechtssoziologie oder empirischen Sozialforschung konkret?

Ich wünsche mir überhaupt nichts von der empirischen Forschung. Ich wünsche mir, das muss ich ganz ehrlich sagen, ich wünsche mir Black Studies. Das ist das, was wir brauchen. In Black Studies geht es ja nicht nur um Geschichte, auch wenn es häufig nur dort verortet wird. Black Studies ist aber ein Überbegriff für eine Disziplin, die sich mit Geschichte beschäftigen würde, die sich auch mit Kunst und ästhetischen Fragen beschäftigten, würde, die sich mit Recht und Rechtsfragen beschäftigen würde, die sich mit Philosophie beschäftigen würde. Und sich dementsprechend auch mit Antirassismus beschäftigen würde und dann wird alles andere obsolet, wenn man mich fragt. Das ist ja das, was wir brauchen – eine Institutionalisierung dieser gesamten Denktradition, wo ich auch den Schwarzen Feminismus und damit auch Intersektionalität zuordnen würde.

Und als abschließende Frage: Was wünschen Sie sich von der gesamten Debatte zu dem Rassebegriff?

Also es ist wichtig Rassismus diskursiv zu begreifen und das tun wir nicht. Das ist hochproblematisch. Ich weiß gar nicht, irgendwie ich denke manchmal, “wo bin ich hier gelandet” in dieser Debatte. Ich finde es gut, dass über Rassismus gesprochen wird. Es wurde so lange Zeit gar nicht darüber gesprochen. Ich finde es gut, dass diese Debatten öffentlich werden. Ich bin nur genervt von dem Unwissen und der Ignoranz, mit dem diese Debatte geführt wird. Das ist es, was mich so sauer werden lässt, weil ich irgendwie denke : “Sag mal, erkläre ich wirklich, was Rassismus ist? Im 21. Jahrhundert?“ Das ist das, was mich jedes Mal emotional packt. Wo ich selbst weiß, okay, ich muss Geduld üben, weil wir noch einen langen Weg vor uns haben, bis das überhaupt tatsächlich verstanden wird. Aber wenn diese dubiosen Vorschläge wie die Streichung des Rassebegriffs immer dazwischenkommen, dann ist uns damit nicht geholfen.

Zur Person : Dr. Natasha A. Kelly ist promovierte Kommunikationssoziologin, Autorin, Kuratorin und Herausgeberin. Sie arbeitete unter anderem als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin; ihre Dissertation erschien 2016 unter dem Titel Afrokultur. Der Raum zwischen gestern und morgen. Zurzeit ist sie Gastprofessorin für Schwarze deutsche Studien in den USA. Ihr Buch Rassismus. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen! erschien 2021 und ist als Taschenbuch erhältlich:

Natasha A. Kelly (2021): Rassismus. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen! Atrium Verlag, Zürich, ISBN: 3855351147


[1] Oguntoye, Katharina; Ayim, May; Schultz , Dagmar (1986) : Farbe Bekennen. Afro-deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte. Orlanda Frauenverlag, Berlin


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Leonie Thies (30. November 2021). Soll die Kategorie ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz gestrichen werden? Ein Interview mit Dr. Natasha A. Kelly. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lvz8


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