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Hürden bei der Inanspruchnahme von Arbeitsgerichten

 

Foto: Joanna Hubert

Warum klagen wenige prekär beschäftigte Migrant:innen ihre Arbeitsrechte
vor Gericht ein? – von Mouna Maaroufi und Maria Seidel*

Im Land Brandenburg zeichnet sich derzeit ein Trend hin zu einer Verringerung der arbeitsgerichtlichen Standorte ab. So existieren seit Januar 2023 nur noch vier statt bisher sechs Arbeitsgerichtsbezirke mit dauerhaften Standorten. Dies geschieht trotz medial vielfach thematisierter Rechtsverletzungen von saisonalen und prekären Beschäftigten, etwa von Erntehelfer:innen in der Spargel- oder Erdbeersaison oder von Lagerhelfer:innen und Paketzusteller:innen in der Logistikbranche, die auf fortbestehende und sogar wachsende Herausforderungen in der Durchsetzung von Arbeitnehmer:innenrechten hinweisen.

Diesen in unseren Augen falschen Abbau an gerichtlichen Institutionen möchten wir zum Anlass für die Frage nehmen, inwieweit die strukturelle Prekarität und die heterogenen Bedarfe von vielen Arbeiter:innen durch die Arbeitsgerichtsbarkeit erkannt und berücksichtigt werden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche unterschiedlichen Barrieren sich insbesondere für migrantische und prekäre Beschäftigte in der Durchsetzung ihrer Rechte vor Arbeitsgerichten stellen. Anschließend werden wir einige Vorschläge nennen, die unserer Meinung nach den Rechtszugang für migrantische und prekäre Arbeitnehmer:innen verbessern könnten.

Seit 2016 unterstützen wir als Berater:innen der Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg, eine Einrichtung von Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e.V., im Land Brandenburg geflüchtete, mobile und migrantische Beschäftigte. Unsere Beratung zielt auf die Vermittlung arbeitsrechtlicher Kenntnisse und auf die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten ab. In den meisten Fällen kommen Menschen in die Beratung, weil ihnen der Lohn vorenthalten wird. Für eine Klage beim Arbeitsgericht entscheiden sich Ratsuchende trotz belegbarer Rechtsverletzungen aus unterschiedlichen Gründen nur in Einzelfällen. Unsere Beobachtung ist, dass es unterschiedliche nachvollziehbare Gründe gibt, die in der Praxis dazu führen, dass Rechte nicht eingeklagt werden. Zwar bieten Arbeitsgerichte einen vereinfachten Zugang, denn es gibt keinen Anwaltszwang und eine mündliche Klageerfassung bei der Rechtsantragsstelle der Gerichte ist prinzipiell möglich. Auch haben wir durchaus positive Erfahrungen mit Arbeitsgerichten und Rechtsantragsstellen gemacht, deren Mitarbeitende sich um Zugänglichkeit und Verständlichkeit bemühen. Trotzdem hängen die Zugangsmöglichkeiten von den individuellen Ressourcen und der ökonomischen wie rechtlichen Situation der Arbeiter:innen ab, was wir – aus unserer Perspektive als Berater:innen – im Folgenden näher darlegen.

Prekarisierte Lebenslagen erschweren eine Klage

Arbeitnehmer:innen, insbesondere im Niedriglohnsektor, sind auf die pünktliche und vollständige Auszahlung ihres Lohns angewiesen, um für ihre täglichen und monatlichen Lebensunterhaltskosten aufkommen zu können. Wenn der Lohn ausbleibt oder unvollständig ausgezahlt wird, kann dies Arbeiter:innen und ihre Familien in existenzielle Krisen stürzen. Prekär Beschäftigte haben daher kaum Kapazitäten, sich mit der Einforderung ihrer Löhne, die sich teils über Monate hinziehen kann, zu befassen. Sie müssen ihre Energie darauf konzentrieren, zeitnah eine neue und auskömmliche Beschäftigung zu finden. Für viele Migrant:innen und Geflüchtete steht zudem die Sicherung und Verstetigung eines dauerhaften Aufenthalts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Der benachteiligende soziale und rechtliche Status von geflüchteten und migrantischen Beschäftigten

Wir erleben in der Beratung, wie sich der aufenthaltsrechtliche und der gesellschaftliche Status von Migrant:innen negativ auf die Bereitschaft zur Durchsetzung von Arbeitnehmer:innenrechten auswirkt. Häufig bezweifeln migrantische Beschäftigte, ob sie vor Gericht Erfolg haben werden und ob der Gang zum Arbeitsgericht sich nicht negativ auf ihre Bleibeperspektive in Deutschland auswirke. Für undokumentierte Beschäftigte oder Arbeiter:innen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besteht im Fall eines Gangs zum Arbeitsgericht die Gefahr, selbst ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Die Angst steht im Raum, dass Kenntnisse über einen illegalisierten Aufenthalt entsprechend der Übermittlungspflicht nach §87 AufenthG von den Arbeitsgerichten an die Ausländerbehörde gemeldet werden. Außerdem besteht das Risiko der Ermittlungen durch den Zoll gegen die Beschäftigten wegen nicht abgeführter Sozialabgaben.

Auf der anderen Seite haben wir immer wieder Einblicke in das fehlende Unrechtsbewusstsein von Betrieben gegenüber den von ihnen verübten Rechtsverletzungen. Einige Arbeitgeber:innen rechtfertigen ihre Ausbeutung von Arbeitskräften, indem sie eine Täter-Opferumkehr vornehmen und sich selbst als Wohltäter:innen darstellen. Immerhin hätten sie »ihren« migrantischen Beschäftigten einen Gefallen getan, indem sie ihnen Arbeit gegeben hätten. In dieser Logik greifen sie auf gesellschaftlich verbreitete Annahme zurück, denen zufolge Rechtsverletzungen an Migrant:innen weniger schwer wiegen und die Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen und Geflüchteten die höchste Priorität hat.

Migrant:innen und Geflüchtete werden auch in Deutschland zunehmend als Arbeiter:innen und als potenzielle Fachkräfte angesprochen, aber gleichzeitig in bestehende ungleiche Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt eingeschlossen. Insbesondere in höchst prekären und ausgelagerten Arbeitsverhältnissen wie der Leiharbeit, in der Geflüchtete überproportional repräsentiert sind, stellen wir immer wieder eine Vielzahl an fragmentierten und intransparenten Bedingungen fest: Dies betrifft die Erreichbarkeit der Arbeitsorte, Anfahrtswege, Arbeitszeiten bzw. Einsatzzeiten und die Häufigkeit der Einsätze. Dies ist insbesondere für Menschen, die in schlecht angebundenen Unterkünften leben und nebenher noch einen Deutschkurs besuchen, schwierig zu organisieren. Denn neu zugezogene Arbeitende sorgen sich nicht nur um ihr Arbeitsverhältnis und ihre Arbeitsmarktteilhabe, sondern auch um ihre Bildung und deren Anerkennung, ihre sozialrechtliche Situation, ihren Aufenthaltstitel, ihre Wohnbedingung, ihre Gesundheit und so weiter. Prekaritäten in all diesen Lebensbereichen hängen zusammen, müssen gegeneinander abgewogen werden und damit fallen auch Entscheidungen darüber, welche Rechte und Verbesserungen angestrebt und erkämpft werden und welche zunächst in den Hintergrund treten.

Welche Aussichten bieten arbeitsgerichtliche Verfahren?

Neben dem hohen Zeitaufwand und der psychischen Belastung kann auch die finanzielle Belastung durch ein arbeitsrechtliches Verfahren hoch und von Beginn an nicht absehbar sein. Vornehmlich fallen hier die Kosten der eigenen Anwält:in oder Dolmetscher:innenkosten ins Gewicht. Prozesskostenhilfe verschafft nur bedingt Abhilfe, da sie unter Umständen bei einem höheren Einkommen in der Zukunft zurückgezahlt werden muss. Das Gefühl einer eventuellen Verschuldung kann Personen in prekären Lebenslagen jedoch abschrecken. Der mit Gerichtsprozessen verbundene Aufwand und die finanzielle Belastung stehen häufig nicht in einem lohnenden Verhältnis zu den möglichen Erfolgen eines Gerichtsverfahrens. Ein Grund ist, dass Richter:innen in der Regel zur Beschleunigung eines Verfahrens eine gütliche Einigung anstreben. Dies führt unserer Erfahrung nach dazu, dass Richter:innen, deren individuelles Vorgehen in der Praxis sehr unterschiedlich sein kann, oft die Hälfte der geforderten Summe als Vergleichsvorschlag unterbreiten. Insbesondere wenn die Arbeiter:innen den Umfang der geleisteten Arbeitsstunden bzw. Überstunden nicht ausreichend dokumentiert haben und nachweisen können, kann ein Verfahren erfolglos bleiben. Sollten die Kläger:innen vor Gericht Recht bekommen, so stellt sich in einem weiteren Schritt noch immer die Frage, ob Arbeitgeber:innen zahlungsfähig und zahlungsbereit sind. Ist dies nicht der Fall, so müssen Kläger:innen im weiteren Verlauf ggf. noch Kosten für die Zwangsvollstreckung in Form eines Gerichtsvollziehers tragen, da sie hier einen Vorschuss leisten müssen. Im schlechtesten Fall haben sie also finanzielle Nachteile zu befürchten.

Die Tücken des Sozialgesetzbuchs II

Einige sozialrechtliche Regelungen sind dem Entschluss von Arbeiter:innen für einen Gang zum Arbeitsgericht nicht zuträglich. Einfluss haben Einkommensanrechnungsregelungen des SGB II. Sollten Ratsuchende nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgreich ihren Lohn beim Arbeitsgericht einklagen, so rechnet ihnen in der Folge das Jobcenter oder das Sozialamt nach dem so-genannten »Zuflussprinzip« dieses Geld als Einkommen im laufenden Monat an. Dem/der Klagenden, der/die womöglich durch den ausgefallenen Lohn Schulden gemacht hat, stehen die eingeklagten Gelder somit, auch wenn sie sich auf die Vergangenheit beziehen, nicht mehr zur Verfügung. Das Zuflussprinzip kann also unmittelbar eine möglicherweise vorhandene Motivation zu einer Klage verringern.

Barrieren beim Zugang zu Arbeitsgerichten

Wenn die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte verkürzte Öffnungszeiten anbieten, räumlich weiter entfernt sind, ihre Angestellten weniger Zeit für die Entgegennahme von Klageanträgen haben und zugleich keine digitalen Tools zur Klageerhebung bereitstehen, erschwert dies den Zugang für prekäre und mobile Beschäftigte, die eventuell nicht fließend Deutsch sprechen, erheblich. Unserer Erfahrung nach gibt es keine Rechtsantragsstelle in Brandenburg, die Informationen über das arbeitsgerichtliche Verfahren in anderen Sprachen bereithält oder die Dienste von Dolmetscher:innen in Anspruch nimmt. Und es kommt vor, dass Antragstellende mit Verweis auf ihre zu geringen Deutschkenntnisse in der Rechtsantragsstelle abgewiesen werden. Dieses Problem der Verständlichkeit der juristischen und bürokratischen Sprache stellt sich auch für Muttersprachler:innen beim Ausfüllen der komplexen Antragsformulare und Bezifferung von Ansprüchen.

Perspektiven für eine Öffnung der Arbeitsgerichte

Was motiviert die Betroffenen, trotz der oben erwähnten Hürden vor das Arbeitsgericht zu ziehen? Einige Ratsuchende erhoffen sich durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren eine Wiedergutmachung, die ihnen nicht nur aus finanziellen Gründen wichtig ist. Sie möchten Recht bekommen und Gerechtigkeit erfahren, wo ihnen Unrecht angetan worden ist, und sie verlassen sich dabei auf eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit. Häufig liegt der Entscheidung der Ratsuchenden aber auch ein solidarischer Bezug zu anderen prekären und migrantischen Arbeitenden zu Grunde. So artikulieren sie ihre Hoffnung, den/die Arbeitgeber:in davon abzuhalten, zukünftig andere Menschen auszubeuten.

Der Weg zum Arbeitsgericht eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Rechte trotz ihrer Abhängigkeiten von prekären Arbeitsverhältnissen durchzusetzen. Leider fehlt es außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit an staatlichen Institutionen, die die Einhaltung der Arbeitsrechte nicht nur effektiv kontrollieren, sondern auch individuelle Ansprüche verfolgen. Der in Deutschland für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständige Zoll hat dadurch, dass er zugleich für die Bekämpfung von sogenannter »Schwarzarbeit« zuständig ist, eine Doppelrolle, durch die Arbeitnehmende zugleich als Opfer wie auch als Beschuldigte wahrgenommen werden. Es gibt in Deutschland im Fall arbeitsrechtlicher Verstöße keine behördlichen Beschwerdestellen oder Arbeitsinspektionen, die Arbeitende bei der Einforderung ihrer Lohnansprüche unterstützen.

Migrantische Beschäftigte haben ein Recht auf die Gewährleistung und effektive Durchsetzung ihrer Arbeitsrechte. Es bedarf öffentlicher Institutionen, die diese Rechte sicherstellen. Zugänge und die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, so auch von Arbeitsgerichten, müssen garantiert und Rechtssicherheit hergestellt werden. Dies gilt verstärkt für migrantische und prekär Beschäftigte, denn sie sind im besonderen Maße auf die Dienste der Arbeitsgerichte sowie deren Zugänglichkeit angewiesen.

Mehr Repräsentanz und Rechtssicherheit von eingewanderten und von Rassismus betroffenen Personen

Unsere Überlegungen in diesem Beitrag beruhen auf Erfahrungswerten aus der Beratungspraxis, nicht jedoch auf empirischen Untersuchungen über den Zugang zu Gerichten. Effektive Zugänge zu den Arbeitsgerichten und Inanspruchnahme von Recht von marginalisierten und von Rassismus betroffene Personengruppen in Deutschland sollten systematisch untersucht werden. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen zur »Responsivität«, also der Bereitschaft oder Fähigkeit der Arbeitsgerichte, die Lebensrealität marginalisierter Menschen im Klageverfahren zu berücksichtigen (Link https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/herrschaft-des-rechts-2021/340014/gleicher-zugang-zum-recht/), sollten Zugänge zu den Arbeitsgerichten verbessert werden. Es geht in der Regel um die Durchsetzung von existenzsichernden Mindestlohnansprüchen, also um fundamentale Rechte. Es geht aber auch um Klagen, die über typische Lohnklagen hinausgehen, etwa im Bereich des Arbeitsschutzes und des Schutzes vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Klagen werden in diesen Bereichen selten erhoben und es entstehen somit Lücken, in denen es trotz vorhandener Gesetze an Rechtssicherheit fehlt.

Ausbau statt Abbau der institutionellen Sicherung von Rechtsansprüchen

Arbeitsgerichte sind kein Luxus, sondern eine Institution zur Sicherung von Rechtsansprüchen. Ein gleichberechtigter Zugang von zugewanderten und nach Deutschland pendelnden Antragsteller:innen bei Arbeitsgerichten setzt voraus, dass Zugangsbarrieren abgebaut und die Auswirkungen von Prekarität und strukturellem Rassismus berücksichtigt werden.

Entsprechend dem Grundsatz »Wissen schützt« wünschen wir uns eine flächendeckende mehrsprachige Verbreitung von Informationen über Arbeitsrechte und das Arbeitsgerichtsverfahren, die sich an der Realität prekärer Arbeitsbedingungen orientiert. Wir erachten die sprachliche Öffnung der Arbeitsgerichte dabei als unerlässlich: Klageformulare und Informationsmaterialien sollten mehrsprachig sowie in einfacher Sprache verfasst werden. Es sollten Dolmetscherdienste hinzugezogen und Mitarbeitende in den Rechtsantragsstellen eingestellt werden, die über weitere Sprachkenntnisse verfügen.

Zudem empfehlen wir die folgenden Fragen und Forderungen in den entsprechenden Institutionen zu durchdenken:

  • wie können prekär beschäftigte Migrant:innen finanziell und praktisch bei der Antragstellung entlastet werden, wenn sie vor dem Arbeitsgericht ihre Rechte einklagen möchten
  • auf welche Weise Antidiskriminierungsarbeit bei Arbeitsgerichten gestärkt werden kann
  • Sozialgesetze sollten dahingehend geprüft werden, ob sie sich negativ auf die Durchsetzung von Arbeitsrechten auswirken. Im Konkreten wäre an eine Ausnahmeregelung von dem Zuflussprinzip im SGB2 im Fall erfolgreicher Lohnklagen zu denken
  • eine Ausnahme von der Meldepflicht für Arbeitsgerichte nach §87 AufenthG, wie beispielsweise im Gesundheitsbereich
  • ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, arbeitnehmer- oder gewerkschaftsnahe Vereine oder Beratungsstellen, um für undokumentierte Beschäftigte Arbeitsrechte auch indirekt geltend machen zu können.

* Dr. des. Mouna Maaroufi hat sechs Jahre bei der Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg gearbeitet und zur umkämpften Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung und Leiharbeit promoviert. Seit 2022 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg beschäftigt. Kontakt: Mouna.maaroufi@uni-hamburg.de

Maria Seidel, Sozialarbeiterin und Soziologin, arbeitet seit vier Jahren im Team der Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg. Sie berät, informiert und unterstützt zugewanderte Menschen zu arbeitsrechtlichen Themen. Kontakt: seidel_maria@yahoo.de

Dieser Text ist in längerer Form erschienen bei express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit in der Ausgabe 06/2022.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
admin (16. März 2023). Hürden bei der Inanspruchnahme von Arbeitsgerichten. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvzk


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