Gleiche Bildungsrechte, ungleich umgesetzt – Über die Barrieren und Gelingensbedingungen beim Zugang zur Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das jedem Menschen und insbesondere jedem Kind zusteht. In Deutschland gilt der Schulbesuch für Kinder und Jugendliche im Schulalter als selbstverständlich. Dabei sollte nicht aus dem Blick geraten, dass der faktische Zugang zu (schulischer) Bildung für einige durchaus prekär sein kann. Das gilt insbesondere für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die neu nach Deutschland migriert sind und sich z.B. als Asylsuchende oder Papierlose in aufenthaltsrechtlich ungesicherten Situationen befinden.
Als mögliche Ursachen für diese ungleiche Umsetzung des allgemeinen Rechts auf Bildung wurden bisher vor allem rechtliche Hürden wie ausschließende Schulpflichtregelungen für Asylsuchende und Papierlose identifiziert. Es gibt jedoch kaum empirische Erkenntnisse darüber, wie sich erstens formale Einschränkungen in der Praxis der Rechtsumsetzung faktisch auf die Bildungszugänge auswirken. Darüber hinaus bleibt zweitens sowohl die Frage nach dem Einfluss weiterer Faktoren offen als auch drittens, inwiefern diejenigen Kinder und Jugendlichen in vergleichsweise gesicherten Aufenthaltspositionen von Verzögerungen beim Schulzugang betroffen sein können (z.B. EU-Staatsangehörige oder Drittstaatler*innen mit Aufenthaltstiteln aufgrund eines Arbeitsverhältnisses der Eltern).
Anliegen der Studie: Barriere- und Gelingensbedingungen beim Schulzugangs- und Schulplatzierungsprozess
Dieses Desiderat greife ich in meiner qualitativen Studie „Migration und das Recht auf Bildung. Die Rolle des Aufenthaltsstatus beim Zugang zum Schulsystem“ auf, die im Juni 2024 im transcript-Verlag erschienen ist. Untersucht werden darin die Prozesse des Schulzugangs für Kinder und Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren, die Mitte der 2010er Jahre mit ihren Eltern nach Deutschland migriert sind oder von diesen nachgeholt wurden und sich in unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Situationen befanden. Aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme, Schulpflichtregelungen und lokalen Gegebenheiten in den Bundesländern bildet Bremen den lokalen Bezugspunkt für die Untersuchung. Bremen ist als Forschungsort vor allem deshalb interessant, weil es sich durch vergleichsweise hohe Zuzugszahlen Minderjähriger auszeichnet und im Gegensatz zu Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen keine an den Aufenthaltsstatus geknüpfte Sonderregelungen zur Schulpflicht hat. Darüber hinaus weist Bremen mit den Schulformen ‚Oberschule‘ (Gesamtschulform) und ‚Gymnasium‘ ein gering stratifiziertes Sekundarschulsystem auf. 2015 und 2016 wurden an allen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen ‚Vorkurse‘ (an anderen Standorten internationale Klassen oder Vorbereitungsklassen) etabliert, sodass sich erstmals auch Gymnasien für die Gruppe ‚neu zugewanderter Schüler*innen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen‘ öffneten. Neben der Frage nach Barriere- und Gelingensbedingungen beim Zugang zu einer Schule wird in der Studie auch nach den Bedingungen der Platzierungen im Sek-I-Schulwesen und der Chance einer Aufnahme im Vorkurs eines Gymnasiums gefragt. Die Untersuchung der Rolle des Aufenthaltsstatus bei Schulzugangs- und Schulplatzierungsprozessen nimmt in der Studie einen zentralen Stellenwert ein. Darüber hinaus werden jedoch auch andere strukturelle und institutionelle Einflussfaktoren sowie familiäre Kapitalsorten untersucht. Ziel ist es, die Komplexität unterschiedlicher Ursachen auf verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, die die Einlösung des Rechts auf Bildung für migrierte Kinder und Jugendliche erschweren oder begünstigen können.
‚Follow-the-People‘: multi-perspektivisches Forschungsdesign
Im Fokus steht die soziale Aushandlung von Rechtsansprüchen und die diskursive und soziale Mobilisierung von Recht. Damit wird eine sozialwissenschaftlich geprägte Perspektive auf die Problematik der Bildungsrechtsumsetzung eingenommen. Besondere Aufmerksamkeit erfahren Wissensbestände zum Recht auf Bildung unterschiedlicher Akteur*innen (insb. neu zugewanderte Eltern, Mitarbeitende in Behörden, Unterkünften für Geflüchtete und Schulen) und wie sich dies auf die praktische Umsetzung des Rechtsanspruchs auswirkt. Dies erfordert eine multi-perspektivische Forschung, die verschiedene Ebenen, Phasen und Akteur*innen in den Prozessen des Schulzugangs und der Schulplatzierung untersucht, subjektive Erlebnisperspektiven ebenso beleuchtet wie auch institutionelle Wirklichkeitsausschnitte. Daher wurde ein Forschungsdesign entwickelt, das diesem Ziel gerecht wird und sich an der ethnografischen Methode „Follow-the-People“ aus der Multi-Sited Ethnography orientiert. Dementsprechend wurden zunächst Eltern, die mit ihren Kindern nach Deutschland migriert sind oder diese später nachgeholt hatten, nach ihren Erfahrungen mit dem Schulzugang befragt. Basierend auf diesen Erzählungen wurden die in einem Fall direkt oder indirekt beteiligten institutionellen Akteur*innen in Behörden, Unterkünften für Geflüchtete, Beratungsstellen und Schulen follow-up befragt, um subjektive Erfahrungen mit institutionellen Wirklichkeitsausschnitten zu ergänzen. Für notwendige Ergänzungen wurden zusätzlich Informationen über Feldrecherchen, öffentliche Dokumente aus Verwaltung und Politik, Medienberichte und statistische Daten ausgewertet. Ziel war es, alle Phasen, beteiligten Akteur*innen und Aspekte von der Ankunft in Deutschland bis zur Schuleinmündung zu erfassen und multi-perspektivisch zu beleuchten.
Erkenntnisse: Erstaufnahmeeinrichtungen und melderechtliche Registrierung als Barrieren für den Schulzugang
Im Vergleich zu anderen Ansätzen zeigt sich der Vorteil des spezifischen Vorgehens besonders im Erkenntnisgewinn der Studie: Zahlreiche Problemfelder, die sich direkt oder indirekt auf die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Bildung und die Bildungsbeteiligung auswirken, konnten herausgearbeitet werden. Als zentrale Problematik stellt sich der Zugang zu schulischer Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen heraus. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es zwar in Bremen keine Regelung, wonach asylsuchende Kinder und Jugendliche von der Schulpflicht ausgenommen werden. Jedoch erfolgte im Untersuchungszeitraum dennoch faktisch ein Ausschluss, da diese behördlicherseits erst dann dem Vorkurs einer regulären Schule zugewiesen wurden, wenn diese in eine Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung umgezogen waren. Dies kann in Abhängigkeit von behördlichen Verfahren und Wohnraummöglichkeiten wenige Wochen, manchmal aber auch deutlich länger als ein halbes Jahr andauern. Nicht für alle Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen sind Schulersatzmaßnahmen verfügbar oder zugänglich. Zudem ist generell in Frage gestellt, ob diese qualitativ hochwertig genug sind, um den Anforderungen des Rechts auf Bildung des Kindes zu entsprechen. Es zeigt sich, dass die Platzierung im Vorkurs eines Gymnasiums für Kinder und Jugendliche in Unterkünften für Geflüchtete seltener erfolgt, da für diese Gruppe im zentralisierten Zuweisungssystem keine Wahlmöglichkeiten im Sek-I-Bereich vorgesehen sind. Zugänge werden jedoch dann möglich, wenn sich zugewanderte Eltern oder andere Unterstützer*innen aktiv an Gymnasien wenden und bei Entscheidungstragenden ein ‚Gymnasialgefühl‘ auslösen.
Eine weitere Hürde für den Schulzugang stellen Probleme bei der melderechtlichen Registrierung von Kindern dar, was auch Familien mit gesichertem Aufenthaltsstatus betreffen kann, insb. EU-Staatsangehörige. Dies kann durch Wartezeiten bei Meldeämtern verursacht sein, aber auch, wenn Familien bei ihrer Ankunft in Deutschland auf Probleme bei der Wohnungssuche stoßen. Dies wird unter anderem durch eine Verschränkung von Rassismus und Klassismus auf dem Wohnungsmarkt erschwert, wovon Personen unterschiedlich betroffen sein können. Entsprechende Varianzen sind je nach Aufenthaltsstatus zu beobachten, bzw. dem natio-ethno-kulturellem Verortetwerden, dem Bildungsstand, den Sprachkenntnissen usw. Solange Eltern ihre Kinder melderechtlich nicht registrieren können, z.B. weil sie vorübergehend bei Verwandten oder in Untermietskonstellationen leben oder Vermieter*innen aus Sorge vor ‚Überbelegung‘ (§8 Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz) für die faktisch in der Wohnung lebenden Kinder keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, werden sie in Bremen nicht als schulpflichtig erachtet. Das Recht auf Bildung gilt zwar ohne Voraussetzungen wie eine melderechtliche Registrierung, jedoch geht aus der Analyse von Interviews mit unterschiedlichen Akteur*innen hervor, dass ein solches Rechtsbewusstsein weder bei Schulen, Behörden noch migrierten Eltern notwendigerweise existiert.
In der Studie werden zudem weitere problematische Strukturen und diskriminierende Mechanismen offengelegt, die sich z.B. in der Organisation von Abläufen, der Abfolge oder Ausführung von Verwaltungsakten zeigen. Diese können, obwohl vom System nicht beabsichtigt, negative Folgen für neu zugewanderte Familien und den Schulzugang der Kinder haben. Gleichzeitig können Familien zum Teil auch durch das Umgehen vorgesehener lokaler Abläufe und das direkte Anfragen von Schulen ihre Chance auf eine schnelle Schulaufnahme ihrer Kinder erhöhen. Damit liefert die Untersuchung am Beispiel Bremens Anhaltspunkte nicht nur für Barrieren, sondern auch Gelingensbedingungen für die Umsetzung des Rechts auf Bildung im Kontext von Neuzuwanderung, welche auch in den anderen Bundesländern überprüft werden sollten.
Dr. Johanna Funck, wissenschaftliche Mitarbeiterin/Post-Doc an der Universität Bremen, Fachbereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Arbeitsbereich Bildung in der Migrationsgesellschaft. Forschungsschwerpunkte: Umsetzung des Rechts auf Bildung im Kontext von Migration, Ungleichheits- und Diskriminierungsverhältnisse in der Migrationsgesellschaft
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B. Johanna Funck (5. Dezember 2024). Gleiche Bildungsrechte, ungleich umgesetzt – Über die Barrieren und Gelingensbedingungen beim Zugang zur Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12u5b