Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

CfP: Recht und Entwicklung

Themenstrang auf dem dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen mit dem Titel “Versprechungen des Rechts“, 9.-11. September 2015, Humboldt-Universität zu Berlin

Im englischsprachigen Bereich ist die Forschung zu „Law and Development“ seit Jahrzehnten ein etablierter Teil der interdisziplinären Rechtsforschung. In dieser Forschungsrichtung geht es (heute) um die Beziehung zwischen wirtschaftlicher, sozialer und politischer Entwicklung und dem Recht. Obwohl etwa Deutschland in diesem Bereich entwicklungspolitisch aktiv ist und weltweit Förderung von Rechtsstaatlichkeit betreibt, begleitet die deutschsprachige Forschung diese Praxis noch zögerlich; auch fehlen universitäre Zentren, die sich den zahlreichen Problemen theoretisch fundiert widmen. Dieser Track soll die Forschenden zusammenbringen, die sich zurzeit im weiteren Sinne mit Fragen von „Recht und Entwicklung“ beschäftigen und lädt Praktiker/innen und Entscheider/innen dazu, um ein verstärktes Engagement in diesem Bereich anzuregen und die Querbezüge zur interdisziplinären Rechtsforschung deutlich zu machen. Im Zentrum steht die Frage danach, ob und wie das Versprechen „Entwicklung durch Recht“ eingelöst werden kann.

Eingereicht werden können Beiträge, die zum Beispiel

  • die soziologischen und kulturellen Grundlagen des Rechts, die Entwicklungsprozesse entscheidend beeinflussen, aber oft unzureichend reflektiert werden, vergleichend in den Blick nehmen
  • die gegenwärtige Kritik am Entwicklungsbegriff auf das Verhältnis „Recht und Entwicklung“ beziehen und die benachbarten Felder internationaler Rechtsentwicklung für ein theoretisches Verständnis diese Verhältnisses fruchtbar macht.
  • die weitverbreitete, aber hochproblematische Vorstellung vom einseitigen „Rechtsexport“ hinterfragen und Verflechtungen, Rückkoppelungen, Widerstände und Transformationsprobleme bei der Diffusion und Migration von institutionellen Rahmungen und sozialen Praktiken des Rechts in den Mittelpunkt stellen.
  • die nationale, internationale und transnationale Akteure und Institutionen, die Rechtsreformen zur Entwicklungsförderung betreiben, in den Blick nehmen und deren politische, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen reflektieren
  • das Zusammenspiel verschiedener Rechtsschichten und –arten als Einflussfaktoren auf Entwicklungsprozesse thematisieren, also insbes. völkerrechtlicher, transnationaler, staatlicher und nichtstaatlicher Normen
  • die Rolle und Verhältnis unterschiedlicher, formeller und informeller Streitbeilegungsmechanismen bei der Verarbeitung sozialer Konflikte in den Blick nehmen, also neben formellen Gerichten auch alternative Streitbeilegungsverfahren, traditionelle Schlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit, projektbezogene „grievance mechanisms“ etc.
  • sich mit den institutionellen und ideologischen Schwierigkeiten der Verständigung zwischen universitärer Forschung zu „Law and Development“ und politischer Praxis der Recht- oder Rechtsstaatsförderung beschäftigen
  • Bezüge herstellen können zwischen a) der „Entwicklungsländerforschung“, den “Legal Area Studies“ (Ausländisches Recht) oder dem internationalen Recht auf der einen Seite und b) der Rechtssoziologie/Rechtsethnologie bzw. den Sozialwissenschaften auf der anderen Seite

Der Track soll ausdrücklich vielfältige disziplinäre Zugänge abbilden und reflektieren. Dazu gehören neben den klassischen, qualitativen und quantitativen Methoden der Soziologie auch Rechtsvergleichung, Rechtsenthnologie, historische Forschung, Postkolonialismus und kritisches Völkerrecht, Quantifizierung durch Rechtsindikatoren und deren Kritik uvm. Welche wissenssoziologischen Implikationen und Beobachtungen ergeben sich aus (vergangener und gegenwärtiger) disziplinärer Wissensproduktion zu Law and Development?

Leitung: Philipp Dann, Michael Riegner (Humboldt-Universität zu Berlin), Julia Eckert (Universität Bern), Christian Boulanger (Forum Transregionale Studien)

Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können ab sofort ausschließlich online über ein Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden. Der Einsendeschluss ist der 31.03.2015.  Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Webseite http://www.recht-und-gesellschaft.info/berlin2015


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (1. Februar 2015). CfP: Recht und Entwicklung. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvuq


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.