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CfP: Transitional Justice in der Weltgesellschaft: Uneinlösbare Versprechen für Recht und Gesellschaft im Übergang

Themenstrang auf dem dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie Vereinigungen mit dem Titel “Versprechungen des Rechts“, 9.-11. September 2015, Humboldt-Universität zu Berlin

Das Völkerrecht erkennt zunehmend an, dass ehemals repressive Staaten ihre gewaltvollen Vergangenheiten aufklären müssen und verpflichtet diese sogar dazu den Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen Reparationen zu zahlen. Aus der Perspektive des Internationalen Rechts werden damit Übergangsgerechtigkeit und Wiedergutmachung historischen Unrechts als zentrale normative Vorgaben der Weltgesellschaft postuliert. Tatsächlich ist eine Vielzahl von Postkonfliktstaaten dieser völkerrechtlichen Verpflichtung auch wirklich nachgekommen. Länderbeispiele finden sich seit den frühen 1990er Jahren in Mittel- und Osteuropa, in Afrika, Asien, Lateinamerika und mit dem Königreich Marokko und Tunesien nun auch in der Region des Maghreb und des Nahen Ostens. Die betroffenen Gesellschaften im Übergang haben jeweils unterschiedliche Transitional Justice Instrumente eingesetzt, die von den rechtlichen, täterzentrierten Verfahren des Systems nationaler, internationaler und hybrider Strafgerichtsbarkeit, bis hin zu den opferzentrierten Instrumenten von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen reichen. Angesichts des Faktums, dass auf internationaler Ebene effektive Sanktionsmechanismen nicht existieren, die etwa souveräne Staaten zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen zwingen könnten – ist das doch ein eher unerwarteter Befund. Wie lässt sich dieses erstaunliche Phänomen erklären?

Der Track möchte vor dem Hintergrund dieser Beobachtung das normative und rechtspolitische Konzept von Transitional Justice aus einer interdisziplinären Theorieperspektive beleuchten und Forschungsdesiderate insbesondere im Hinblick auf Globalisierungsprozesse von Recht und Gesellschaft aufzeigen:

  1. Zum uneinlösbaren Versprechen (Gerechtigkeit und Versöhnung) von Transitional Justice: Worin besteht trotz enttäuschter Erwartungen seine universale Plausibilität?
  2. Wer sind die Konstrukteure, Träger und Verbreiter dieses historisch gesehen eher neuartigen Übergangsgerechtigkeitskonzepts, die zur trans-kulturellen Ausbreitung von Transitional Justice in der Weltgesellschaft beigetragen haben?
  3. Wie wirkt sich die Divergenz von Versprechen und gesellschaftspolitischer Faktizität von Transitional Justice Prozessen auf Recht und Gesellschaft im Übergang aus?

Leitung: Fatima Kastner (Berlin)

Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können bis zum  31.03.2015 ausschließlich online über ein Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden.  Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Webseite http://www.recht-und-gesellschaft.info/berlin2015


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (8. Februar 2015). CfP: Transitional Justice in der Weltgesellschaft: Uneinlösbare Versprechen für Recht und Gesellschaft im Übergang. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/lvuw


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