CfP: Die Versprechen des Strafprozesses: Funktionen, Erwartungen, und Realitäten am Beispiel des NSU-Prozesses
Themenstrang auf dem dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie Vereinigungen mit dem Titel “Versprechungen des Rechts“, 9.-11. September 2015, Humboldt-Universität zu Berlin
Der Strafprozess, der seit Mai 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit den Morden der rechtsterroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund geführt wird, ist Teil einer Serie von Aufarbeitungsmaßnahmen. Rückhaltlose Aufklärung der Morde des NSU und des Versagens der Ermittlungsbehörden hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck den Familien der Opfer und der bundesdeutschen Gesellschaft versprochen. Für die Menschen, die vom Münchner Strafverfahren umfassende Aufklärung der Taten, Aufarbeitung der behördlichen Verstrickungen und – im Fall der Angehörigen der Mordopfer – Anerkennung ihres doppelten Leidens durch die rassistischen Taten und durch die rassistischen Ermittlungen erwartet haben, ist dieses Versprechen bisher uneingelöst geblieben.
Doch kann ein Strafprozess als Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs diesen Erwartungen überhaupt gerecht werden? Andere Akteure warnen dementsprechend vor einer Politisierung des Prozesses und mahnen ein zügiges Verfahren und einer effektive Strafrechtspflege an. Jenseits des Münchner Strafverfahrens stellt der NSU-Skandal das staatsrechtliche Versprechen und Konzept der wehrhaften Demokratie in Frage, wenn mit den Mitteln des Verfassungsschutzes neonazistische Strukturen gefördert werden und unter Berufung auf den Quellenschutz richterliche Aufklärung bewusst verhindert wird.
Der Track möchte vor diesem Hintergrund das bisher wissenschaftlich vernachlässigte NSU-Verfahren aus rechtssoziologischer Perspektive beleuchten und mit anderen Strafprozessen vergleichen, in denen gesellschaftliche Großkonflikte verhandelt wurden, z.B. den Auschwitzprozessen oder den RAF-Prozessen.
- Was verspricht das Recht aus der
Perspektive unterschiedlicher Akteure im Strafprozess? Wie politisch oder unpolitisch muss oder kann Recht sein angesichts der Verhandlung von politischen Sujets? Welche Wahrnehmung setzt sich wie durch? - Wie wirkt sich die Divergenz von Erwartungen und Realitäten (etwa der verweigerten Anerkennung der eigenen Perspektive) auf das Rechtsbewusstsein/die Wahrnehmung von Recht aus Perspektive der Opfer(familien)/der Communities/der Zivilgesellschaft aus?
- (Wie) verschieben oder reproduzieren sich gesellschaftliche Machtverhältnisse im Strafverfahren? Wie beeinflussen gesellschaftliche Anrufungen die Akteure im Strafprozess? Wie gehen die Akteure mit unterschiedlichen Anrufungen und mit Interessenkonflikten um?
- (Wie) äußert sich institutioneller Rassismus in Strafprozessen? Wie könnte eine Rassismus-sensible Prozessführung aussehen?
- Welche angemesseneren Möglichkeiten der rechtlichen Aufarbeitung dieser gesellschaftlichen Konflikte gibt bzw. gäbe es (z.B. in anderen Staaten)?
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BAR Administrator (19. Februar 2015). CfP: Die Versprechen des Strafprozesses: Funktionen, Erwartungen, und Realitäten am Beispiel des NSU-Prozesses. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvv3