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CfP: Recht in der Krise? Wirtschaftskriminalität als besonderer Gegenstand strafrechtlicher Sozialkontrolle

Themenstrang auf dem dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie Vereinigungen mit dem Titel “Versprechungen des Rechts“, 9.-11. September 2015, Humboldt-Universität zu Berlin

Wirtschaftskriminalität hat sich zu einem der zentralen Gegenstände strafrechtlicher Sozialkontrolle entwickelt: besondere Institutionen werden geschaffen, spezialisierte Strafverfolger und Verteidiger treten auf, Lehrstühle und Kompetenzzentren werden eingerichtet und Lehrbücher geschrieben. Das Wirtschaftsstrafrecht ist damit prominentes Beispiel einer Ausdehnung des Strafrechts auf immer mehr Lebensbereiche und der Vorverlagerung wie auch Entformalisierung des strafrechtlichen Zugriffs. Aus kriminologischer Perspektive wird dabei manche Gewissheit verworfen: Wer vor wenigen Jahrzehnten die ungleiche Sanktionierungspraxis des Strafrechts kritisierte – und so mittelbar eine Kriminalisierung auch der Mächtigen forderte – sieht sich heute dem Vorwurf gegenüber, einem strafrechtlichen Expansionsstreben das Wort geredet zu haben. Wer umgekehrt Strafrecht vor einigen Jahrzehnten als sinnvolles Instrument sozialer Kontrolle verteidigte, beklagt sich heute über die Expansion.

Diese Entwicklung der Ausdehnung weist darauf hin, dass das Strafrecht als Mittel der Grenzziehung gegenüber unerwünschten Verhaltensweisen zunehmend auch in den Mittel- und Oberschichten zur Anwendung kommt. Zugleich ist offenbar, dass der strafrechtliche Zugriff damit nicht weniger selektiv und vermachtet verläuft. Zwar richtet er sich nicht mehr primär oder alleine gegen in der Unterschicht dominante Verhaltensweisen. Aber auch im Rahmen strafrechtlicher Sozialkontrolle im Wirtschaftsleben hängen Kriminalisierungsprozesse nicht vorrangig vom Unrechtsgehalt oder dem tatsächlichen Aufkommen bestimmter Formen abweichenden Verhaltens ab, sondern von Interessen und Macht, die über das Recht vermittelt werden. Während etwa Korruptions- und Amtsdelikte eine vergleichsweise große Rolle spielen, findet eine strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise ebenso kaum statt wie eine strafrechtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im transnationalen Wirtschaftsleben. Das Versprechen des Strafrechts, die immense Macht der Ökonomie und die davon ausgehenden Bedrohungen zu kontrollieren, bleibt ein leeres.

Vor diesem Hintergrund eröffnen Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminologie ein überaus breites Panorama möglicher Themen und Fragestellungen:

  1. Wirtschaftsdelinquenz als neuerer Gegenstand ätiologischer Kriminalitätstheorien – Sind „Bankster“ und „Raubtierkapitalismus“ als Leitkategorien wirtschaftskriminologischer Forschung geeignet und rechtlich fassbar?

  2. Wirtschaftsstrafrecht als Forschungsgegenstand – Wie weit kann und darf strafrechtliche Sozialkontrolle reichen? Welche Bedeutung hat die gewandelte Funktionalität des Strafrechts in nationalen und transnationalen Kontexten?

  3. Neuere Formen der Sozialkontrolle zur Bearbeitung von Wirtschaftsdelinquenz – Wie sind Compliance, Whistleblowing & Co kriminologisch und rechtssoziologisch zu bewerten?

  4. Selektive Verfolgung von Wirtschaftsdelinquenz – Wie sind Zuschreibungsprozesse in diesem besonderen Bereich ausgestaltet? Welche Rolle spielen Mittel wie der „Deal“ und Möglichkeiten der Opportunitätseinstellung?

Leitung: Lars Ostermeier (IRKS Research), Jens Puschke (Uni Freiburg), Tobias Singelnstein (FU Berlin)

Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können bis zum  31.03.2015 ausschließlich online über ein Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden.  Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Webseite http://www.recht-und-gesellschaft.info/berlin2015


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (1. März 2015). CfP: Recht in der Krise? Wirtschaftskriminalität als besonderer Gegenstand strafrechtlicher Sozialkontrolle. Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lvv9


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