CfP: Wandel des Rechts im Zeichen der Sicherheit (Berlin 9.-11.9.2015)
Themenstrang auf dem dritten Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie Vereinigungen mit dem Titel “Versprechungen des Rechts“, 9.-11. September 2015, Humboldt-Universität zu Berlin
Was wir unter Sicherheit verstehen, befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. In der jüngeren Vergangenheit dominiert dabei der individuelle Schutz vor Bedrohungen wie Kriminalität und Terrorismus und anderen Gefahren, der durch Strafrecht und öffentliches Recht hergestellt werden soll – bis hin zu einem „Grundrecht auf Sicherheit“ (Isensee). Diese Entwicklung lässt sich als Kolonisierung des Rechts durch Sicherheit interpretieren. Das Recht wird weniger als Abwehrrecht der Bürger vor staatlichen Zugriffen verstanden, sondern als Ermächtigungsrecht für vermeintlich notwendige Eingriffe in grundrechtlich geschützte Lebensbereiche. Dabei stellen Prävention, Kontrolle und Risiko Schlüsselkonzepte dar.
Aktuelle Debatten über technisch vermittelte Kontrolle und Überwachung sind besonders von dieser Entwicklung geprägt. Dies gilt nicht nur für die rechtliche Umsetzung neuer technischer Möglichkeiten, sondern auch die nachträgliche Legitimierung staatlichen Sicherheitshandelns. So wird etwa über die Deutungshoheit über die massenhafte Datenerhebung, -auswertung und -weitergabe durch BND, NSA und andere Geheimdienste vor allem in rechtlichen Kategorien debattiert. Umgekehrt wird diskutiert, wie Technologien dazu beitragen können, Rechtsgüter zu schützen, etwa durch Privacy by Design oder durch Apps zur Dokumentation von Übergriffen durch Polizisten.
Der Track lädt ein zur Diskussion verschiedener disziplinärer Perspektiven auf die Kolonisierung des Rechts durch Sicherheit. Eingeladen sind Beiträge, die Aspekte des Themas aus rechtssoziologischer, politikwissenschaftlicher, technik- oder kulturwissenschaftlicher Sicht beleuchten oder derartige Ansätze zusammenführen. Besonders erwünscht sind Vorschläge für Formate wie Panels, Roundtables, Buchbesprechungen und Diskussionsveranstaltungen, die diese Felder interdisziplinär beleuchten und einen Schwerpunkt auf Diskussionen setzen. Fragestellungen können beispielsweise sein:
- Wie wird Recht von Sicherheitsinstitutionen genutzt, um kriminal- und sicherheitspolitische Interessen zu formulieren und durchzusetzen?
- Was bedeuten neuere Formen der Sicherheitsproduktion für die rechtlichen Bindungen im Straf- und Polizeirecht?
- Wie sehen die Entgegnungen des Rechts auf eine Kolonisierung durch Sicherheit aus und welches Potential wohnt ihnen inne?
- Welche Rolle spielen öffentliche Debatten und zivilgesellschaftliche Akteure in diesen Prozessen?
Leitung: Reinhard Kreissl (IRKS Research), Andrea Kretschmann (Universität Bielefeld), Lars Ostermeier (IRKS Research), Tobias Singelnstein (FU Berlin)
Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können bis zum 31.03.2015 ausschließlich online über ein Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden. Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Webseite http://www.recht-und-gesellschaft.info/berlin2015
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BAR Administrator (8. März 2015). CfP: Wandel des Rechts im Zeichen der Sicherheit (Berlin 9.-11.9.2015). Rechtswirklichkeit. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lvvd